LAWA-Programmmaßnahme 100
Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch besondere Anforderungen in Überschwemmungsgebieten
Programmmaßnahme - 100 Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch besondere Anforderungen in Überschwemmungsgebieten Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten mit Acker- oder Grünlandflächen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen und durch Nutzungsbeschränkungen oder vertragliche Vereinbarungen zu weitergehenden Maßnahmen verpflichten. |
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Belastungstyp nach WRRL, Anhang II EU-Art nach HWRM-RL |
Diffuse Quellen: Landwirtschaft |
Zuordnung Richtlinie | WRRL/OW |
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL | M1 |
EU-Schlüsselmaßnahme | nein |
Bisherige Bezeichnung (NRW) | Bislang in NRW nicht angewendet |
Bereich OW/GW | |
Art der Erfassung/Zählweise | Schutzgebietsfläche [ha] |
Signifikante Belastung (nach WRRL, Anhang II) |
- |
Belastung/Ursache | - |
Vollzugsmaßnahme | - |
Wirkung | - |
Nebenwirkungen | |
Rechtliche Grundlagen | - |
Potenzieller Maßnahmenträger | landwirtschaftliche Betriebe, Landwirtschaftskammer als Träger des Beratungsprojekts |
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen | - |
Hinweise zur Kostenermittlung | Zurzeit Einzelfallbetrachtung, Standardsätze müssen bei Anwendung dieser Maßnahme entwickelt werden. |
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen | Der Flächenbedarf und die anzuwendenden Maßnahmen sind festzuhalten. Eine Abschätzung der Flächen ist für die Umsetzungskontrolle erforderlich. |
Bemerkung | Neue Maßnahme im LAWA Maßnahmenkatolog für den zweiten Bewirtschaftungszyklus |
Hinweise zum Umsetzungsstatus | Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen |
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn | wenn der gute ökologische Zustand/das gute ökologische Potenzial des Wasserkörpers erreicht ist oder das Flächenziel für die Anwendung der Maßnahme zum überwiegenden teil erreicht wurde. Es ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen dauerhaft aufrecht erhalten werden, damit keine erneute Verschlechterung eintritt (Daueraufgabe). Wird das Bewirtschaftungsziel nicht erreicht und ist dies weiterhin auf Stoffeinträge aus Überschwemmungsflächen zurückzuführen, muss die Maßnahme mit einer erweiterten Flächenkulisse fortgeführt werden. |
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