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LAWA-Programmmaßnahme 070

Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/ Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung

Programmmaßnahme - 070

Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/ Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung

Bauliche oder sonstige (z.B. Flächenerwerb) Maßnahme mit dem Ziel, dass das Gewässer wieder eigenständig Lebensräume wie z. B. Kolke, Gleit- und Prallhänge oder Sand- bzw. Kiesbänke ausbilden kann. Dabei wird das Gewässer nicht baulich umverlegt, sondern u.a. durch Entfernung von Sohl- und Uferverbau und Einbau von Strömungslenkern ein solcher Prozess initiiert.

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Morphologie
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M1
EU-Schlüsselmaßnahme 6
Bisherige Bezeichnung (NRW) HY_OW_U11_Morphologie
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Länge [km]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen
Belastung/Ursache Morphologie
Vollzugsmaßnahme

Mögliche Umsetzungsmaßnahmen:

  • Sohl- und Uferverbau entfernen
  • Maßnahmen zum Totholzdargebot

Geplante Umsetzungsmaßnahmen sind in der Regel durch den Umsetzungsfahrplan beschrieben. Ggf. ist eine Ergänzung erforderlich.

Wirkung -
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
  • §§ 27 ff. WHG, (Bewirtschaftungsziele, Bewirtschaftungsanforderungen)
  • §§ 66, 71 LWG, (Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung, Gewässerausbau)
  • §§ 38 WHG, §§ 31, 61 LWG (Gewässerunterhaltung, Gewässerrandstreifen)
  • Berücksichtigung und Anwendung der Blauen Richtlinie in jeweils aktueller Fassung.
Potenzieller Maßnahmenträger Kommune, Wasserverband, private Träger (z.B. für eine Ausgleichsmaßnahme)
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen -
Hinweise zur Kostenermittlung

Standardkostenansätze:

  • unterer Ansatz: 50 €/m (im Allgemeinen bei Anhebung der GSG um eine Stufe)
  • mittlerer Ansatz: 100 €/m (im Allgemeinen bei Anhebung der GSG um zwei Stufen)
  • oberer Ansatz: 150 €/m (im Allgemeinen bei Anhebung der GSG um drei Stufen)

Von den Geschäftstellen sind die erforderlichen Gewässerlängen mit dem am besten passenden Ansatz (unterer/mittlerer/oberer) zu multiplizieren um die Investitionen zu erhalten.

Bei Auswahl des Ansatzes sollen auch eventuell geänderte Unterhaltungskosten berücksichtigt werden.

Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen In der Regel ist ein ein Verweis auf den zugehörigen Umsetzungsfahrplan (Kooperation) erforderlich. Werden Ergänzungen des UFP für erforderlich gehalten sind diese stichwortartig (Art, Lage, Umfang) festzuhalten.
Bemerkung -
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn wenn der geplante Entwicklungskorridor für das Gewässer dauerhaft gesichert ist und die geplanten Initialmaßnahmen vollständig umgesetzt sind.


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LAWA-Programmmaßnahme 069

Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen/Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gemäß DIN 4048 bzw. 19700 Teil 13

Programmmaßnahme - 069

Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen/Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gemäß DIN 4048 bzw. 19700 Teil 13

Maßnahmen an Wehren, Abstürzen und Durchlassbauwerken zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit, z.B. Rückbau eines Wehres, Anlage eines passierbaren Bauwerkes (Umgehungsgerinne, Sohlengleite, Rampe, Fischauf- und -abstiegsanlage), Rückbau/Umbau eines Durchlassbauwerkes (Brücken, Rohr- und Kastendurchlässe, Düker, Siel- u. Schöpfwerke u. ä.), optimierte Steuerung eines Durchlassbauwerks (Schleuse, Schöpfwerk u.ä.), Schaffen von durchgängigen Buhnenfeldern

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Durchgängigkeit
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M2
EU-Schlüsselmaßnahme 5
Bisherige Bezeichnung (NRW) HY_OW_U19_Durchgängigkeit
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen
Belastung/Ursache Durchgängigkeit
Vollzugsmaßnahme siehe "Handbuch Querbauwerke", Herausgeber MKULNV, 1. Auflage 2005 und LUA Merkblatt Nr.18 "Ökologische Durchgängigkeit von Hochwasserrückhaltebecken"; Essen: LUA 1999, 28 S.
Wirkung

Positive Wirkung auf die Komponenten Fische und Makrozoobenthos.

Verbesserung der longitudinalen Durchgängigkeit für die Biozönose, den Sedimenttransport und den Stoffhaushalt. Bei Fischabstiegsanlagen Verhinderung/Vermeidung der Verluste der Abwanderung....

Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
  • §§ 8, 10 WHG, §§ 15, 17 LWG (Erlaubnis, Bewilligung)
  • Auflagen und Vorbehalt nach §§ 4 Abs. 2 Nr. 2a und 5 Abs. 1 Nr. 1a WHG;
  • regelmäßige Überprüfung erteilter Zulassungen nach (§§ 116 und 154 LWG)
  • §§ 2, 3, 7 WHG (Stau als Gewässerbenutzung)
  • § 67 WHG, §§ 71 ff. LWG (Gewässerausbau wie z.B. Strömungsregulierung, Staustufen, morphologische Veränderungen)
  • § 39 WHG, §§ 61 ff. LWG (Gewässerunterhaltung)

Berücksichtigung und Anwendung der Blauen Richtlinie in jeweils aktueller Fassung.

Potenzieller Maßnahmenträger -
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen

Von einer signifikanten Nutzungseinschränkung ist grundsätzlich auszugehen,

  • wenn durch die Maßnahme die landwirtschaftliche Drainagefunktion des Gewässers beeinträchtigt wird,
  • wenn der Hochwasserschutz eingeschränkt wird,
  • wenn der ordnungsgemäße Abfluss nicht sichergestellt ist.
Hinweise zur Kostenermittlung

Standardkostenansätze:

  • unterer Ansatz: 10.000 €/Bauwerk
  • mittlerer Ansatz: 50.000 €/Bauwerk
  • oberer Ansatz: 500.000 €/Bauwerk

Von den Geschäftstellen ist pro Wasserkörpergruppe die Anzahl der Bauwerke mit dem am besten passenden Ansatz (unterer/mittlerer/oberer) zu multiplizieren. Die Summe dieser Beträge ergibt die Investitionen der Programmmaßnahme pro Wasserkörpergruppe.

Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen Es sollten Aussagen getroffen werden zum Maßnahmenträger und zu Vereinbarungen (Finanzierungsaussagen,…)
Bemerkung Unter diese Programmmaßnahmen sollen alle Bauwerke gefasst werden, welche nicht als Stauanlage erfasst werden, d.h. auch Verrohrungen.
Hinweise zum Umsetzungsstatus -
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn -


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LAWA-Programmmaßnahme 068

Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an Talsperren, Rückhaltebecken, Speichern und Fischteichen im Hauptschluss

Programmmaßnahme - 068

Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an Talsperren, Rückhaltebecken, Speichern und Fischteichen im Hauptschluss

Maßnahmen an Talsperren, Rückhaltebecken und sonstigen Speichern (i.d.R. nach DIN 19700 ausgenommen Staustufen, einschließlich Fischteichen im Hauptschluss) zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit, z.B. Anlage eines passierbaren Bauwerkes (Umgehungsgerinne, Sohlengleite, Fischauf- und -abstiegsanlage)

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Durchgängigkeit
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M3
EU-Schlüsselmaßnahme 5
Bisherige Bezeichnung (NRW) HY_OW_U18_Durchgängigkeit
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen
Belastung/Ursache Durchgängigkeit
Vollzugsmaßnahme

siehe LUA Merkblatt Nr.18 "Ökologische Durchgängigkeit von Hochwasserrückhaltebecken"; Essen: LUA 1999, 28 S.und siehe "Handbuch Querbauwerke", Herausgeber MKULNV, 1. Auflage 200

Wirkung

Verbesserung der longitudinalen Durchgängigkeit für die Biozönose, den Sedimenttransport und den Stoffhaushalt. Bei Fischabstiegsanlagen Verhinderung/Vermeidung der Verluste bei der Abwanderung.

Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
  • §§ 8, 10 WHG, §§ 15, 17 LWG (Erlaubnis, Bewilligung)
  • Auflagen und Vorbehalt nach §§ 4 Abs. 2 Nr. 2a und 5 Abs. 1 Nr. 1a WHG;
  • regelmäßige Überprüfung erteilter Zulassungen nach (§§ 116 und 154 LWG)
  • §§ 2, 3, 7 WHG (Stau als Gewässerbenutzung)
  • § 31 WHG,§§ 87 ff. LWG (Gewässerausbau wie z.B. Strömungsregulierung, Staustufen, morphologische Veränderungen)
  • § 39 WHG, §§ 61 ff. LWG (Gewässerunterhaltung)

Berücksichtigung und Anwendung der Blauen Richtlinie in jeweils aktueller Fassung.

Potenzieller Maßnahmenträger Eigentümer der Stauanlage, Wasserkraftbetreiber, Land NRW
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen

Von einer signifikanten Nutzungseinschränkung ist auszugehen,

  • wenn der Hochwasserschutz eingeschränkt wird oder
  • wenn der ordnungsgemäße Abfluss nicht sichergestellt ist.
Hinweise zur Kostenermittlung

Standardkostenansätze:

  • unterer Ansatz: 10.000 €/Bauwerk
  • mittlerer Ansatz: 50.000 €/Bauwerk
  • oberer Ansatz: 500.000 €/Bauwerk

Von den Geschäftstellen ist pro Wasserkörpergruppe die Anzahl der Bauwerke mit dem am besten passenden Ansatz (unterer/mittlerer/oberer) zu multiplizieren. Die Summe dieser Beträge ergibt die Investionen der Programmmaßnahme pro Wasserkörpergruppe.

Die folgenden Hinweise können behilflich sein:

Kostenschätzung für den vollständigen Rückbau eines Querbauwerkes oder einer Verrohrung sind für:

  • Kleine Bauwerke: bis 5m Breite und 1m Höhe = 10.000€;
  • Mittlere Bauwerke: bis 10m Breit und 2m Höhe = 50.000€;
  • Große Bauwerke: > o.g. Werte= 50.000-500.000€.

Für den Umbau eines Quebauwerkes oder einer Verrohrung sind ca. die hälftigen der o. g. Kosten anzusetzen

Kostenschätzung für die Anlage eines Umgehungsgerinnes sind wegen der starken Streuung im Einzelfall notwendig. Streuung zwischen 10.000 und 500.000€, bei Talsperren u. U. noch höher. Bei der Kostenermittlung muss Grunderwerb in ausreichendem berücksichtigt werden und zur Verfügung stehen.

Für den Bau einer technischen Fischaufstiegsanlage ist die Kostenschätzung im Einzelfall notwendig, da eine sehr starke Streuung zwischen 10.000 und 500.000€ möglich ist, bei Talsperren auch hier u. U. höher anzusetzen ist.

Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen Es sollten Aussagen getroffen werden zum Maßnahmenträger und zu Vereinbarungen (Finanzierungsaussagen,…)
Bemerkung

Die Umsetzung ist i. d. R. kurz bis mittelfristig möglich. Die Wirksamkeit ist kurzfristig einzustufen. Siehe auch Bericht: "Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur Unterhaltung und zum naturnahen Ausbau von Gewässern", im Auftrag des MKULNV, Oktober 2005; Auftragnehmer: Universität zu Köln, Geographisches Institut; Hydrotec Ing.-Ges.mbh, Aachen; Planungsbüro Koenzen, Hilden.

Hinweise zum Umsetzungsstatus

in Planung

es liegen konkrete Planungen vor, die über reine Willensbekundungen hinausgehen, z.B. ein begonnenes Genehmigungsverfahren. Ein Baubeginn sollte erkennbar sein

im Bau

Die konkreten Bauarbeiten an der Anlage müssen begonnen sein

Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn

Die entsprechende Anlage wurde errichtet und befindet sich im Regelbetrieb. Eine Erfolgskontrolle ist erwünscht, muss aber nicht grundsätzlich erbracht werden.

Achtung: Liegen Ergebnisse einer Erfolgskontrolle vor, aus der hervorgeht, dass die Anlage nicht funktionsfähig ist, kann die Maßnahme nicht als abgeschlossen eingestuft werden.


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LAWA-Programmmaßnahme 067

Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Tidesperrwerke/ -wehre bei Küsten- und Übergangsgewässern

Programmmaßnahme - 067

Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Tidesperrwerke/ -wehre bei Küsten- und Übergangsgewässern

Maßnahmen zu Reduzierung der Belastungen durch Tidesperrwerke/-wehre

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Wasserhaushalt
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M2
EU-Schlüsselmaßnahme 5
Bisherige Bezeichnung (NRW) Küstengewässer - Nicht relevant für NRW
Bereich OW/GW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Belastung/Ursache
Vollzugsmaßnahme
Wirkung
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
Potenzieller Maßnahmenträger
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen
Hinweise zur Kostenermittlung
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen
Bemerkung
Hinweise zum Umsetzungsstatus
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn


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LAWA-Programmmaßnahme 066

Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts an stehenden Gewässern

Programmmaßnahme - 066

Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts an stehenden Gewässern

Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserstandsdynamik an stehenden Gewässern (betrifft ausschließlich Standgewässer, die als OWK (Talsperren und Seen > 50 ha) gemeldet wurden), z.B. die Einhaltung des gütewirtschaftlich bedingten Mindeststauraums, Ausrichtung der Wassermengenbewirtschaftung der Talsperre/ des Speichers auf einen möglichst hohen Füllungsstand im Frühjahr und auf eine im Jahresverlauf möglichst späte Absenkung des Wasserspiegels sowie die Vermeidung der Absenkung in die Nähe oder unter das Absenkziel

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Wasserhaushalt
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M2
EU-Schlüsselmaßnahme 6
Bisherige Bezeichnung (NRW) HY_OW_U41_Wasserhaushalt
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen
Belastung/Ursache Wasserhaushalt
Vollzugsmaßnahme -
Wirkung -
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
  • §§ 8, 10 WHG, §§ 15, 17 LWG (Erlaubnis, Bewilligung)
  • Auflagen und Vorbehalt nach §§ 4 Abs. 2 Nr. 2a und 5 Abs. 1 Nr. 1a WHG;
  • regelmäßige Überprüfung erteilter Zulassungen nach (§§ 116 und 154 LWG)
  • §§ 2, 3, 7 WHG (Stau als Gewässerbenutzung)
  • § 31 WHG,§§ 87 ff. LWG (Gewässerausbau wie z.B. Strömungsregulierung, Staustufen, morphologische Veränderungen)
  • § 39 WHG, §§ 61 ff. LWG (Gewässerunterhaltung)

Berücksichtigung und Anwendung der Blauen Richtlinie in jeweils aktueller Fassung.

Potenzieller Maßnahmenträger -
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen -
Hinweise zur Kostenermittlung -
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen -
Bemerkung Keine Anwendung im ersten BWP
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn -


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LAWA-Programmmaßnahme 065

Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalts

Programmmaßnahme - 065

Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalts

Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt, z.B. durch Bereitstellung von Überflutungsräumen durch Rückverlegung von Deichen, Wiedervernässung von Feuchtgebieten, Moorschutzprojekte, Wiederaufforstung im EZG

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Wasserhaushalt
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M1
EU-Schlüsselmaßnahme 6
Bisherige Bezeichnung (NRW) HY_OW_U14_Wasserhaushalt
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Maßnahmenfläche [ha]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen
Belastung/Ursache Wasserhaushalt
Vollzugsmaßnahme -
Wirkung -
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
  • §§ 27 ff. WHG, (Bewirtschaftungsziele, Bewirtschaftungsanforderungen)
  • §§ 66, 71 LWG, (Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung, Gewässerausbau)
  • §§ 38 WHG, §§ 31, 61 LWG (Gewässerunterhaltung, Gewässerrandstreifen)
Potenzieller Maßnahmenträger Wasserverband, Kommune
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen -
Hinweise zur Kostenermittlung

Deichrückverlegung, Deichschhleichung,-schlitzung,-absenkung: 35 - 80€/m³ Deichvolumen

Außerbetriebnahme von Deichen: 25 - 80€/m³ Deichvolumen

Förderung natürlicher Rückhalt in Form von Rückhalteflächen aktivieren: 10.000-50.000€/ha

Ökologische Flutung von Poldern: 250 - 1200€/ha..

Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen Geplante Einzelmaßnahmen aus dem UFP, Abstimmung mit dem Maßnahmenprogramm der HWRM-RL. Soweit Ergänzungen des UFP erforderlich sind, kurze Beschreibung der notwendigen Maßnahmen.
Bemerkung Maßnahmen können auch im Rahmen der Planung für die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie erfasst sein oder werden. Hierunter sind alle Maßnahmen im Gewässer zu fassen, die zum Rückhalt von Hochwasser getroffen werden. Bauwerke (HRB) sind nicht hierunter zu fassen.
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn der Bau der geplanten Maßnahmen abgeschlossen ist.


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LAWA-Programmmaßnahme 064

Maßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten Abflussspitzen

Programmmaßnahme - 064

Maßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten Abflussspitzen

Maßnahmen zur Reduzierung von hydraulischem Stress durch Abflussspitzen oder Stoßeinleitungen (Schwallbetrieb), z.B. durch streckenweise Aufweitung in Bereichen abschlagsbedingter Abflussspitzen, Reduzierung der Auswirkungen von Schwallbetrieb bei Wasserkraftanlagen

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Wasserhaushalt
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M1
EU-Schlüsselmaßnahme 6
Bisherige Bezeichnung (NRW) HY_OW_U38_Wasserhaushalt
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen
Belastung/Ursache Wasserhaushalt
Vollzugsmaßnahme
  • Verzicht auf/Untersagung des Schwallbetriebs
  • Profilanpassungen (streckenweise Aufweitung in Bereichen abschlagsbedingter Abflussspitzen) zur Verminderung von hydraulischem Stress und einhergehender Katastrophendrift.
Wirkung -
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
  • §§ 8, 10 WHG, §§ 15, 17 LWG (Erlaubnis, Bewilligung)
  • Auflagen und Vorbehalt nach §§ 4 Abs. 2 Nr. 2a und 5 Abs. 1 Nr. 1a WHG;
  • regelmäßige Überprüfung erteilter Zulassungen nach (§§ 116 und 154 LWG)
  • §§ 2, 3, 7 WHG (Stau als Gewässerbenutzung)
  • § 31 WHG,§§ 87 ff. LWG (Gewässerausbau wie z.B. Strömungsregulierung, Staustufen, morphologische Veränderungen)
  • § 39 WHG, §§ 61 ff. LWG (Gewässerunterhaltung)
Potenzieller Maßnahmenträger -
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen -
Hinweise zur Kostenermittlung Pauschale Aussagen sind nicht möglich. Diese sind nur durch Einzelfallstudien zu ermitteln.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen -
Bemerkung

Hierunter sind alle Maßnahmen im Gewässer zu fassen, die zum Ausgleich von nutzungsbedingten Abflussspitzen (insbesondere Regen- und Niederschlagswassereinleitungen) getroffen werden.

Bauwerke zur Dämpfung der Abflussspitzen vor Einleitung (RRB) sind nicht hierunter zu fassen.

Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn durch geeignete Maßnahmen der Schwallbetrieb verringert/verhindert wird oder bauliche Maßnahmen zur Verringerungen der Auswirkungen umgesetzt sind.


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LAWA-Programmmaßnahme 063

Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens

Programmmaßnahme - 063

Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens

Maßnahmen des Wassermengenmanagements zur Wiederherstellung eines bettbildendenden oder in Menge und Dynamik gewässertypischen Abflusses (nicht Mindestabflüsse, vgl. Nr. 61)

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Wasserhaushalt
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M2
EU-Schlüsselmaßnahme -
Bisherige Bezeichnung (NRW) HY_OW_U53_Wasserhaushalt
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen
Belastung/Ursache Wasserhaushalt
Vollzugsmaßnahme
Wirkung

Typkonforme Dynamisierungen des Abflusses unterhalb von Stauhaltungen durch Regulierung der Wasserabgabe an den Stauhaltungen haben positive Auswirkungen auf die Gewässersohle. Es kann sich dadurch eine typkonforme Morphodynamik und der davon abhängigen aquatischen und semiterrestrischen Habitate bilden.

Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
  • §§ 8, 10 WHG, §§ 15, 17 LWG (Erlaubnis, Bewilligung)
  • Auflagen und Vorbehalt nach §§ 4 Abs. 2 Nr. 2a und 5 Abs. 1 Nr. 1a WHG;
  • regelmäßige Überprüfung erteilter Zulassungen nach (§§ 116 und 154 LWG)
  • §§ 2, 3, 7 WHG (Stau als Gewässerbenutzung)
  • § 31 WHG,§§ 87 ff. LWG (Gewässerausbau wie z.B. Strömungsregulierung, Staustufen, morphologische Veränderungen)
  • § 39 WHG, §§ 61 ff. LWG (Gewässerunterhaltung)
Potenzieller Maßnahmenträger -
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen -
Hinweise zur Kostenermittlung Im Einzelfall zu ermitteln.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen -
Bemerkung Annäherung des Talsperrenbetriebes an das natürliche Abflussregime (dem Jahresverlauf entsprechende Schwankugen im Abfluss)
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn bauliche Maßnahmen umgesetzt und in Betrieb sind bzw. Änderungen der Talsperrensteuerung umgesetzt sind.


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LAWA-Programmmaßnahme 062

Verkürzung von Rückstaubereichen

Programmmaßnahme - 062

Verkürzung von Rückstaubereichen

Maßnahmen zur Verkürzung von Rückstaubereichen an Querbauwerken, z.B. Absenkung des Stauzieles

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Wasserhaushalt
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M3
EU-Schlüsselmaßnahme 6
Bisherige Bezeichnung (NRW) Bislang in NRW nicht angewendet
Bereich OW/GW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
-
Belastung/Ursache -
Vollzugsmaßnahme -
Wirkung -
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen -
Potenzieller Maßnahmenträger Betreiber der Stauanlage, Wasserverband, Kommune
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen -
Hinweise zur Kostenermittlung Einzelfallbetrachtung
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen Kurzbeschreibung der geplanten Einzelmaßnahme(n), geplante Absenkung/Reduzierung des Rückstaubereichs
Bemerkung -
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn die bauliche Maßnahme umgesetzt ist.


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LAWA-Programmmaßnahme 061

Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses

Programmmaßnahme - 061

Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses

Maßnahmen zur Sicherstellung der ökologisch begründeten Mindestwasserführung im Bereich von Querbauwerken, Staubereichen etc. (Restwasser, Dotationsabfluss in Umgehungsgewässern) z.B. durch behördliche Festlegung nach § 33 WHG (nicht Niedrigwasseraufhöhung)

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Wasserhaushalt
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRM-RL M3
EU-Schlüsselmaßnahme -
Bisherige Bezeichnung (NRW) HY_OW_U15_Wasserhaushalt
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelmaßnahme [Anzahl]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen
Belastung/Ursache Industrie/Gewerbe, Wasserkraftnutzung, Querbauwerke, Hochwasserschutz
Vollzugsmaßnahme -
Wirkung -
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
  • §§ 8, 10 WHG, §§ 15, 17 LWG (Erlaubnis, Bewilligung)
  • Auflagen und Vorbehalt nach §§ 4 Abs. 2 Nr. 2a und 5 Abs. 1 Nr. 1a WHG;
  • regelmäßige Überprüfung erteilter Zulassungen nach (§§ 116 und 154 LWG)
  • §§ 2, 3, 7 WHG (Stau als Gewässerbenutzung)
  • § 31 WHG,§§ 87 ff. LWG (Gewässerausbau wie z.B. Strömungsregulierung, Staustufen, morphologische Veränderungen)
  • § 39 WHG, §§ 61 ff. LWG (Gewässerunterhaltung)
Potenzieller Maßnahmenträger -
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen -
Hinweise zur Kostenermittlung Im Einzelfall zu ermitteln.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen Kurzbeschreibung der geplanten Einzelmaßnahme, Abschätzung des zu erreichenden Mindestabfluß.
Bemerkung Pauschale Aussagen zur Mindestwasserführung der Ausleitungsstrecken nicht möglich. Ökologisch vertretbare Mindestwassermenge muss im Einzelfall ermittelt werden (z. B. Statzner-Methode). Positive Auswirkungen auf die lineare Durchgängigkeit.
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn die baulichen Maßnahmen umgesetzt sind und eine Funktionskontrolle durchgeführt wurde.


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