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PQ

LAWA-Programmmaßnahme 008

Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebiete an bestehende Kläranlagen

Programmmaßnahme - 008

Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebiete an bestehende Kläranlagen

Verbesserung der Abwasserentsorgung einer Kommune durch Anschluss von Haushalten und Betrieben an die bestehende zentrale Abwasserbehandlung

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Punktquellen: Kommunen/Haushalte
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M3
EU-Schlüsselmaßnahme 1
Bisherige Bezeichnung (NRW) Bislang nicht in NRW angewendet
Bereich OW/GW
Art der Erfassung/Zählweise Einwohnerwerte [EW]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Belastung/Ursache
Vollzugsmaßnahme
Wirkung
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
Potenzieller Maßnahmenträger
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen
Hinweise zur Kostenermittlung
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen
Bemerkung In NRW sind (Stand 2012) mit fast 98 % weitgehend alle Haushalte an eine öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen; die restlichen 2 % der Haushalte entsorgen ihr Abwasser über Abflusslose Gruben oder Kleinkläranlagen. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Maßnahme in NRW nicht in nennenswerter Größe mit Gewässerrelevanz zum tragen kommt.
Hinweise zum Umsetzungsstatus
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn


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LAWA-Programmmaßnahme 007

Neubau und Umrüstung von Kleinkläranlagen

Programmmaßnahme - 007

Neubau und Umrüstung von Kleinkläranlagen

Verbesserung der dezentralen Abwasserentsorgung durch die Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik, z. B. durch Neubau und Umrüstung bestehender Kleinkläranlagen

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Punktquellen: Kommunen/Haushalte
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M3
EU-Schlüsselmaßnahme 1
Bisherige Bezeichnung (NRW) Die Maßnahme wurde im 1. BWZ nicht genutzt.
Bereich OW/GW
Art der Erfassung/Zählweise Einwohnerwerte [EW]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Belastung/Ursache
Vollzugsmaßnahme
Wirkung
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
Potenzieller Maßnahmenträger Betreiber von Kleinkläranlagen
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen
Hinweise zur Kostenermittlung In der Regel handelt es sich um Einzelfallprüfungen.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen
Bemerkung In NRW sind (Stand 2012) mit fast 98 % weitgehend alle Haushalte an eine öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen; die restlichen 2 % der Haushalte entsorgen ihr Abwasser über Abflusslose Gruben oder Kleinkläranlagen. Seit Jahren ist die Anzahl der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben rückläufig. Die Gewässerbelastung aus Kleinkläranlagen im Vergleich zu kommunalen, industriellen oder Niederschlagswassereinleitungen in NRW ist eher vernachlässigbar (vgl. Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in NRW, 16. Auflage) Grundsätzlich unterliegen Kleinkläranlagen den Anforderungen des Anhang 1 der Abwasserverordnung und sind folglich grundsätzlich mit einer biologischen Behandlungsstufe auszurüsten.
Hinweise zum Umsetzungsstatus
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn Alle zur Programmmaßnahme gehörenden Einzelmaßnahmen sind gebaut oder umgerüstet, die Ablaufwerte entsprechen den notwendigen Anforderungen.


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LAWA-Programmmaßnahme 005

Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen

Programmmaßnahme - 005

Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen

Verbesserung der Reinigungseffizienz durch geänderte Steuerung oder Rekonstruktion (Umbau) einzelner Elemente (nicht Instandhaltung) bei gleichbleibender Kapazität

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Punktquellen: Kommunen / Haushalte
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M3
EU-Schlüsselmaßnahme 1
Bisherige Bezeichnung (NRW) PQ_OW_U50_Kommunen/Haushalte
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelanlage
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Punktquellen
Belastung/Ursache Kommunen und Haushalte
Vollzugsmaßnahme

Gemäß

gehört hierzu: A7: Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität

Der Abgleich mit der Programmmaßnahme 9 - Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch kommunale Abwassereinleitungen wird empfohlen.

Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung können Einfluss auf den Betrieb bzw. die Reinigungsleistung von Kläranlagen haben.

Wirkung Geringe bis mittlere positive Wirkung auf die Ablaufwerte
Nebenwirkungen  
Rechtliche Grundlagen

Kombinierter Ansatz gem Art. 10 WRRL:
Emissionsseitige Anforderungen:

  • § 57 WHG (Begrenzung d. Schadstofffracht gem. St.d.T. für Abwassereinleitungen),
    § 13a WHG
  • AbwV mit Anhängen
  • AbwAG

Immissionsseitige Anforderungen:

  • OGewV
Potenzieller Maßnahmenträger Kommune, Wasserverband
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen  
Hinweise zur Kostenermittlung Werden der ABK-Datenbank entnommen, sofern die Maßnahmen bereits in einem ABK vorliegen, andernfalls müssen die Kosten im Einzelfall geschätzt werden. Generell sind die Kosten sehr niedrig; teilweise sind kostenneutrale Betriebsoptimierungen möglich; im Rahmen des Werre-Projekts wurden durchschnittlich 15000 € für die Optimierung bezüglich der Phosphorwerte pro Kläranlage veranschlagt.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen Die Einzel-Maßnahmen aus der ABK-Datenbank werden in regelmäßigen Abständen zentral automatisiert in die WKSB übertragen, die Geschäftsstellen ergänzen ggfs zusätzlich erforderliche Einzelmaßnahmen oder Angaben.
Bemerkung Emissionsseitige Anforderungen (Stand der Technik) an kommunale Kläranlagen gemäß der Kommunalabwasserrichtlinie werden in NRW durchgängig eingehalten; Immissionsseitige rechtliche Verpflichtungen ergeben sich aus den Anforderungen der OGewV (Guter Zustand/Gutes Potential) und führen dann zu Maßnahmen, wenn die grundsätzlichen Ziele nicht eingehalten werden und dies ursächlich auf die entsprechende Einleitung zurückgeführt wird.
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn die Optimierung (wie z.B. geänderte Steuerung) erfolgt ist bzw. die Umrüstung der Anlage zur Optimierung erfolgt ist. Eine zeitnahe Inbetriebnahme ist sicherzustellen.


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LAWA-Programmmaßnahme 004

Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzierung sonstiger Stoffeinträge

Programmmaßnahme - 004

Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzierung sonstiger Stoffeinträge

Technischer Ausbau (Aufrüstung) zur Reduktion sonstiger Stofffrachten, z. B. Mikroschadstoffentfernung mittels geeigneter Verfahren

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Punktquellen: Kommunen / Haushalte
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M3
EU-Schlüsselmaßnahme 1
Bisherige Bezeichnung (NRW) PQ_OW_U05_Kommunen/Haushalte
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelanlage
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Punktquellen
Belastung/Ursache Kommunen und Haushalte
Vollzugsmaßnahme

Gemäß

gehört hierzu:

A7: Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität

Gemäß AG Abwassertechnik vom 13-5-2014 sind Machbarkeitsstudien als Einzelmaßnahme unter dieser Programmmaßnahme zu verstehen. Auf Basis der Machbarkeitsstudie kann dann entschieden werden, welche konkrete Umsetzungseinzelmaßnahme erforderlich wird.

Wirkung  
Nebenwirkungen  
Rechtliche Grundlagen

Kombinierter Ansatz gem Art. 10 WRRL:
Emissionsseitige Anforderungen:

  • § 57 WHG (Begrenzung d. Schadstofffracht gem. St.d.T. für Abwassereinleitungen),
    § 13a WHG
  • AbwV mit Anhängen
  • AbwAG

Immissionsseitige Anforderungen:

  • OGewV
Potenzieller Maßnahmenträger Kommune, Wasserverband
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen  
Hinweise zur Kostenermittlung Werden der ABK-Datenbank entnommen, sofern die Maßnahme bereits in einem gültigen ABK vorliegt, andernfalls müssen diese im Einzelfall geschätzt werden bzw. können ggfs vorliegenden Machbarkeitsstudien entnommen werden.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen Die Einzel-Maßnahmen aus der ABK-Datenbank werden in regelmäßigen Abständen zentral automatisiert in die WKSB übertragen; die Geschäftsstellen ergänzen ggfs zusätzlich erforderliche Einzel-Maßnahmen oder Angaben.
Bemerkung Informationen zum Thema Mikroschadstoffelimination finden sich auf den Internetseiten des Kompetenzzentrums Mikroschadstoffe unter http://www.masterplan-wasser.nrw.de
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn die Anlage gebaut ist. Eine zeitnahe Inbetriebnahme muss dabei sichergestellt sein.

 

LAWA-Programmmaßnahme 002

Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzierung der Stickstoffeinträge

Programmmaßnahme - 002

Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzierung der Stickstoffeinträge

Technischer Ausbau (Aufrüstung) zur gezielten Reduktion der Stickstofffracht, z. B. zusätzliche Denitrifikationsstufe

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Punktquellen: Kommunen / Haushalte
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M3
EU-Schlüsselmaßnahme 1
Bisherige Bezeichnung (NRW) PQ_OW_U04_Kommunen/Haushalte
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelanlage
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Punktquellen
Belastung/Ursache Kommunen und Haushalte
Vollzugsmaßnahme Gemäß  gehört hierzu: A7: Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität
Wirkung  
Nebenwirkungen  
Rechtliche Grundlagen

Kombinierter Ansatz gem Art. 10 WRRL:
Emissionsseitige Anforderungen:

  • § 57 WHG (Begrenzung d. Schadstofffracht gem. St.d.T. für Abwassereinleitungen),
    § 13a WHG
  • AbwV mit Anhängen
  • AbwAG

Immissionsseitige Anforderungen:

  • OGewV
Potenzieller Maßnahmenträger Kommunen, Wasserverband
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen  
Hinweise zur Kostenermittlung Werden der ABK-Datenbank entnommen, sofern die Maßnahmen bereits in einem gültigen ABK vorliegen, andernfalls müssen diese im Einzelfall geschätzt werden.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen Die Einzel-Maßnahmen aus der ABK-Datenbank werden in regelmäßigen Abständen zentral automatisiert in die WKSB übertragen; die Geschäftsstellen ergänzen ggfs zusätzlich erforderliche Einzelmaßnahmen oder Angaben..
Bemerkung Emissionsseitige Anforderungen (Stand der Technik) an kommunale Kläranlagen gemäß der Kommunalabwasserrichtlinie werden in NRW durchgängig eingehalten; Immissionsseitige rechtliche Verpflichtungen ergeben sich aus den Anforderungen der OGewV (Guter Zustand/Gutes Potential) und führen dann zu Maßnahmen, wenn die mit N korrelierten biologischen Qualitätskomponenten die grundsätzlichen Ziele nicht einhalten und dies ursächlich auf die entsprechende Einleitung zurückgeführt wird.
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn die Anlage gebaut ist. Eine zeitnahe Inbetriebnahme muss dabei sichergestellt sein.


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LAWA-Programmmaßnahme 001

Neubau und Anpassung von kommunalen Kläranlagen

Programmmaßnahme - 001

Neubau und Anpassung von kommunalen Kläranlagen

Kläranlagenneubauten und Erweiterung bestehender Kläranlagen bezüglich der Reinigungsleistung (Erhöhung der Kapazität)

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Punktquellen: Kommunen / Haushalte
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M2
EU-Schlüsselmaßnahme 1
Bisherige Bezeichnung (NRW) PQ_OW_U47_Kommunen/Haushalte
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelanlage
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Punktquellen
Belastung/Ursache Kommunen und Haushalte
Vollzugsmaßnahme

Gemäß

gehört hierzu: A7: Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität

Wirkung Reduzierung von Stofffrachten; Quantifizierung abhängig vom Einzelfall.
Nebenwirkungen  
Rechtliche Grundlagen

Kombinierter Ansatz gem Art. 10 WRRL:
Emissionsseitige Anforderungen:

  • § 57 WHG (Begrenzung d. Schadstofffracht gem. St.d.T. für Abwassereinleitungen),
    § 13a WHG
  • AbwV mit Anhängen
  • AbwAG

Immissionsseitige Anforderungen:

  • OGewV
Potenzieller Maßnahmenträger Kommune, Wasserverband
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen -
Hinweise zur Kostenermittlung Werden der ABK-Datenbank entnommen, sofern die Maßnahme bereits in einem gültigen ABK vorliegt, andernfalls müssen die Kosten im Einzelfall geschätzt werden.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen Die Einzel-Maßnahmen aus der ABK-Datenbank werden in regelmäßigen Abständen zentral automatisiert in die WKSB übertragen; die Geschäftsstellen ergänzen ggfs zusätzlich erforderliche Einzelmaßnahmen oder Angaben.
Bemerkung Mit Anpassungen sind größere bauliche Maßnahmen gemeint, welche nicht unter die anderen möglichen Maßnahmen an Kläranlagen fallen. Emissionsseitige Anforderungen (Stand der Technik) an kommunale Kläranlagen gemäß der Kommunalabwasserrichtlinie werden in NRW durchgängig eingehalten; Immissionsseitige rechtliche Verpflichtungen bestehen aus der OGewV. Diese Verpflichtungen führen dann zu einer Prüfpflicht bezüglich Maßnahmen, wenn eine Abweichung vom guten Zustand/Guten Potential oder den Qualitätszielen der GewQV auf die entsprechende Einleitung ursächlich zurückzuführen ist.
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn die Anlage gebaut ist. Eine zeitnahe Inbetriebnahme muss dabei sichergestellt sein.


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