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Vor dem Hochwasser

In den vergangenen Jahrhunderten gingen viele Flächen mit günstigen Speicher- und Sickereigenschaften dem natürlichen Wasserrückhalt verloren. Prozesse wie der Ausbau und die Regulierung der Flüsse, Deichbauten und die Entwicklung von Siedlungs- und landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der Gewässer führten zu einem verschärften Abflussverhalten und größeren Hochwasserwellen. Als Kompensierung der abgekoppelten und versiegelten Speicher- und Sickerflächen wurden Entwässerungs- und Abwassersysteme errichtet, die angesichts erhöhter Abflussmengen schnell an ihre Grenze kommen. Die noch bestehenden natürlichen Rückhalteflächen und unversiegelten Freiflächen erreichen bei Hochwasserereignissen schnell ihr Aufnahmevolumen, sodass die anfallenden Wassermassen ohne große Zeitverzögerung an die Gewässer abgegeben werden. Hierdurch verschärft sich die Hochwassersituation.

Die Rückgewinnung von Flächen des Wasserrückhalts in den Flusseinzugsgebieten kann die Entstehung und die Intensität von Hochwasser vermindern. Die oberste Zielsetzung muss daher sein, den Wasserrückhalt und die Wasserspeicherung zu fördern. Einerseits in der Fläche, um den Oberflächenabfluss zu verringern und andererseits in Gewässer und Aue, um den Hochwasserabfluss zu verzögern bzw. zurückzuhalten.

Maßnahmen des Wasserrückhalts sind u. a. Feuchtgebiete, Moore und Gewässerläufe zu renaturieren und in einen natürlichen Zustand zurückzuführen. Zudem können abflusshemmende Strukturelemente in der Fläche (künstliche Gelände-und Vegetationsformen), die Land- und Forstwirtschaft, reduzierte Flächenversiegelung und eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung einen wichtigen Beitrag zum Wasserrückhalt leisten.

Wasserrückhalt in der Fläche

Ein Großteil der Fläche in Nordrhein-Westfalen wird landwirtschaftlich genutzt. Dadurch ergibt sich ein hohes Potenzial, durch eine angepasste Bodenbewirtschaftung den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern und gleichzeitig Erosion vorzubeugen. Durch eine konservierende Bearbeitung der Böden, beispielsweise mittels Mulch bzw. Direktsaat, bleibt eine Mulchdecke erhalten, die einer Verschlammung entgegenwirkt und eine gute Versickerung fördert.

Ebenfalls abflusshindernd ist die hangparallele Pflugbearbeitung der Ackerflächen. Nach einem Regenereignis konzentriert sich das an der Bodenfläche ablaufende Regenwasser überwiegend in den durch den Pflug erzeugten Furchen. Bei einer hangparallelen Bewirtschaftung kann das Wasser besser versickern und fließt nicht direkt senkrecht zum Hang ab. Demselben Prinzip folgen abflusshemmende Strukturelemente wie natürliche und künstliche Gelände- und Vegetationsformen. Gräben, Wälle, kleinere Senken und Mulden sowie Böschungen, Raine, Feldhecken und Feldgehölze können die Geländeoberfläche strukturieren und aufrauen. Dadurch können Oberflächenabflüsse verzögert, Abflussganglinien unterbrochen bzw. abgelenkt und Niederschlagswasser bestenfalls zwischengespeichert und zur Verdunstung und Versickerung gebracht werden.

In der Forstwirtschaft bietet die Aufforstung bzw. Pflege und Erhalt standortgerechter Wälder mit allen Vegetationsformen große Potenziale, Niederschlagswasser großflächig in den Einzugsgebieten zurückzuhalten und dadurch der Entstehung von Überschwemmungen vorzubeugen. Durch die optimalen Bedingungen für Verdunstung und Versickerung von Niederschlägen in gesunden Wäldern kommt es selbst bei stärkeren Niederschlägen zu fast keinem Oberflächenabfluss.

Wasserrückhalt im und am Gewässer

Neben dem Wasserrückhalt in der Fläche ist der natürliche Wasserrückhalt im und am Gewässer ein zentraler Aufgabenbereich, um dem Hochwasser die Ausbreitung in die Aue zu ermöglichen und dadurch den Hochwasserverlauf zu dämpfen. Mittels Renaturierungsmaßnahmen an Gewässerläufen sowie der Wiedergewinnung von Retentionsflächen entlang der Gewässer kann der Wasserrückhalt erhöht werden.

Die Entwicklung von Überflutungsflächen durch Renaturierungsmaßnahmen hat gleichzeitig den Synergieeffekt, dass neben dem Hochwasserschutz auch der Naturschutz gefördert wird. Mittels der naturnahen Gestaltung verbauter und begradigter Gewässer durch Rückführung in ein natürliches Gewässerbett und die Schaffung sowie Wiederanbindung natürlicher Überschwemmungsflächen wird die Vernetzung aquatischer und terrestrischer Ökosysteme verbessert und die Ufer- und Auenvegetation als Grundlage für einen artenreichen Lebensraum gefördert.

Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, sondergesetzliche Wasserverbände und Verbände können Zuwendungen für Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Gewässer und zum Hochwasserschutz erhalten. Förderfähig sind:

  • Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF),
  • Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung,
  • Maßnahmen zur Durchgängigkeit der Gewässer,
  • Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL),
  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz und
  • Grunderwerb für o. g. Projekte

Die entsprechenden Förderprogramme werden vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Die Bezirksregierungen prüfen die Anträge und bewilligen Fördergelder für die Projekte im jeweiligen Regierungsbezirk gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie - FöRL HWRM/WRRL, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 11. April 2017)

Anlagen zur Hochwasserrückhaltung

Ebenfalls als Maßnahme des Wasserrückhalts gelten technische Anlagen wie Hochwasserrückhaltebecken, Talsperren und Hochwasserpolder.

Diese Anlagen dienen dem Hochwasserschutz indem sie gezielt bestimmte Wassermengen aufnehmen und zwischenspeichern können. Dadurch wird die Wasserführung flussabwärts vorübergehend reduziert und die Hochwasserwelle gedämpft. Nach einem Hochwasserereignis wird das zwischengespeicherte Wasser wieder abgegeben. Diese Maßnahmen haben primär für die Unterlieger eine Hochwasserschutzwirkung.

Weitere Informationen zu den Anlagen der Hochwasserrückhaltung erhalten Sie unter Technischer Hochwasserschutz.

Regenwassermanagement

Durch die Versiegelung und Verdichtung von Flächen im Rahmen neuer Bebauungen kann weitaus weniger Wasser versickern und verdunsten als es vergleichsweise auf natürlichen Flächen geschieht. Der Großteil des Regenwassers fließt oberflächig ab oder wird direkt in die Kanalisation eingeleitet. Der Nachteil dieser Vorgehensweise ist, dass mit zunehmender Flächenversiegelung die anfallenden Wassermengen in Kanalisation und Kläranlage mit entsprechend steigenden Kosten verbunden sind und der direkte Oberflächenabfluss ebenfalls zur Hochwasserbildung beiträgt.

Die Problematik wird sich angesichts des Klimawandels wahrscheinlich noch verschärfen. Die Zielsetzung ist daher, einen naturnahen Umgang mit dem Regenwasser im Rahmen eines Regenwassermanagements anzustreben, das

  • die natürliche Verdunstung und
  • das Versickerungspotenzial erhöht und fördert sowie
  • den Oberflächenabfluss reduziert.

Für einen naturnahen Umgang mit Regenwasser gib es diverse Möglichkeiten, die kommunal als auch auf dem eigenen Grundstück umgesetzt werden können. Dies sind zum Beispiel:

  • dezentrale Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (u. a. Gründächer, Regentonnen, Zisternen),
  • Maßnahmen zur oberflächigen Versickerung (u. a. Entsiegelung, versickerungsfähige Pflasterung),
  • Maßnahmen des oberirdischen Ableitens (u. a. Mulden, bewachsene Gräben und Gerinne) und
  • Maßnahmen zur abflussverzögernden Ableitung (u. a. Regenrückhaltebecken).

Bei der Maßnahmenumsetzung ist zu beachten, dass Regenwasser, welches von Dächern oder anderen befestigten Flächen abläuft, Schadstoffe enthalten kann. Je nach Verunreinigung kann eine entsprechende Vorreinigung nötig sein (z. B. mittels Absetzbecken oder Versickerung durch Bodenschichten) bzw. es ist von einer Bodenversickerung oder Gewässereinleitung abzuraten.

Grundlage zum ordnungsgemäßen Umgang mit Regenwasser sind neben dem Landeswassergesetz v. a. das DWA-Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ und das DWA-Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“.

Ein natürlicher Umgang mit Regenwasser kann sich für Haus- und Gewerbeeigentümer durchaus lohnen, z. B. durch günstigere Abwassergebühren, durch eine Befreiung von der Regenwasser- bzw. Versiegelungsabgabe oder durch einen Zuschuss von Ihrer Gemeinde.

Regenwassernutzung

Der tägliche Wasserbedarf in Haushalt, Industrie und Gewerbe wird überwiegend aus dem öffentlichen Trinkwassernetz bedient, wobei knapp ein Drittel des durchschnittlichen Wasserbedarfs auch durch Regenwasser gedeckt werden könnte. Insbesondere zur Bewässerung, der Autopflege und Toilettenspülung kann Regenwasser verwendet werden.

Regenwasser, welches zum Eigengebrauch genutzt werden soll, wird in der Regel von Dachflächen aufgefangen und in Zisternen gespeichert. Auch bei der Regenwasserspeicherung und Nutzung ist die mögliche Schadstoffbelastung von Bedeutung. Regenwasser, das durch stark verschmutzten Dächer oder anderweitige Quellen belastet ist, eignet sich nicht zur Wasserspeicherung. Für die bauliche und betriebliche Ausführung einer Regenwassernutzungsanlage sollten die DIN 1989 (Regenwassernutzungsanlagen) sowie ggf. ein Fachbetrieb hinzugezogen werden.

Risikovorsorge

Die finanziellen Folgen durch Hochwasser können erheblich sein und private Rücklagen übersteigen. Informieren Sie sich über mögliche Versicherungen.

Trotz umfassender Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser können finanzielle Sachschäden auftreten, die schnell Ihre Rücklagen aufzehren und in manchen Fällen auch die Existenz bedrohen.

Um im Schadenfall finanziell abgesichert zu sein, können Sie das Gebäude und den Hausrat durch eine Elementarschadensversicherung (Zusatzmodul zur Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherung) gegen Überflutungen von außen versichern.

Hilfestellungen zur Versicherbarkeit und Kalkulation des Versicherungsbeitrags bietet Ihnen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter www.gdv.de.

 

Innenraum, in dem ca. 20 gefüllte Sandsäcke in einer Reihe an der Wand lehnen

Vor dem Hochwasser

Hier erfahren Sie, was Sie für Ihre Einrichtung tun können, um gut auf den Hochwasserfall vorbereitet zu sein.

Die Grundlage einer umfassenden Hochwasservorsorge ist die Kenntnis der potentiellen Hochwassergefahren und -risiken, die sich aufgrund der geografischen Lage für eine Einrichtung ergeben. Dies kann aus den Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten abgeleitet werden. Mit der Analyse der ermittelten Risiken lassen sich bauliche (z. B. Schutzmauern, Gebäudeabdichtungen, mobile Elemente) und nichtbauliche (z. B. Notfallplan, angepasste Nutzung der Räumlichkeiten, Hochwassernetzwerk) Maßnahmen planen, um Schäden durch Hochwasser oder Starkregen zu vermeiden oder zu reduzieren. Um ein drohendes Hochwasser oder Extremwetterereignis ohne Schäden zu bewältigen, empfehlen sich folgende Schritte:

  • Informationen über Wetter- und Hochwasserlagen sowie Unwetter- und Hochwasserwarnungen über den Hochwassermeldedienst NRW, die Informationsseiten des Deutschen Wetterdienstes oder z. B. von Meteomedia abrufen und regelmäßig aktualisieren.
  • Alle Aktivitäten sind mit dem Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Stadt bzw. Gemeinde abzustimmen. Dabei sollte geklärt werden, wer in einem Notfall helfen kann und was für den Objektschutz an Materialien und Hilfsmitteln zur Verfügung steht. Außerdem sind Hochwasservorwarnzeiten als Vorlaufzeit für die Ausführung bzw. den Aktivierungsaufwand geplanter Schutzmaßnahmen sowie ggf. für Ad-Hoc-Maßnahmen zu kennen und zu berücksichtigen.
  • Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten sind in einem individuellen Alarm- und Einsatzplan bzw. Notfallplan klar zu benennen, um im Ernstfall ein strukturiertes Handeln zu ermöglichen.
  • Eine Abstimmung oder ein Erfahrungsaustausch mit anderen Institutionen – falls vorhanden über ein Hochwassernetzwerk – unterstützen den Vorsorgeprozess.
  • Befinden sich in der Institution wertvolle Kulturgüter, ist zu klären, welchen Schutz und welche sachgerechte Bewahrung das jeweilige Kulturgut benötigt. Außerdem sollte ermittelt werden, welche Restauratoren im Schadensfall das Kulturgut fachgerecht wiederherstellen.
  • Wenn es möglich ist, sind Einrichtung und/oder Güter zu versichern. Wichtige Dokumente sollten für den Fall einer Evakuierung griffbereit vorliegen.
  • Beachtet werden sollte im Besonderen, dass die Maßnahmen der Hochwasservorsorge nach Möglichkeit so geplant und ausgeführt werden, dass sie nicht dauerhaft auf Kosten der Nutzung der Einrichtung gehen. So sollte beispielsweise ein ortsfestes Kulturgut nicht dauerhaft aus dem Gefahrenbereich entfernt werden.
Laderampe eines Industriegebäudes, darunter befinden sich mehrere Paletten mit Sandsäcken

Vor dem Hochwasser

Hochwasser kann Ihr Unternehmen gefährden. Hier erfahren Sie, wie Sie vorsorgen können.

Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken für Unternehmer und Manager im Hinblick auf den Eintritt von Hochwasser sind durch das Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und das Landeswassergesetz NRW (LWG) geregelt. Betriebe, die unter die Regelungen der IE-Richtlinie bzw. der Störfallverordnung fallen oder mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, haben eine besondere Sorgfaltspflicht: Sie müssen Vorsorgemaßnahmen dafür treffen, dass bei einem Hochwasserereignis keine zusätzlichen Risiken für Menschen und Umwelt entstehen. Das Hochwasserrisiko ist daher fest im Risikomanagement des Unternehmens zu integrieren und dessen Status regelmäßig zu überprüfen.

Informationen zum potenziellen Hochwasserrisiko

Aus den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten können Informationen gewonnen werden, die eine Abschätzung und Bewertung potenziellen Gefahren und Risiken durch Hochwasser für ein Unternehmen ermöglichen. Daraus können erforderliche Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Beachtet werden muss dabei, dass vorgesehene Hochwasserschutzanlagen keinen hundertprozentigen Schutz bieten. Das verbleibende Restrisiko ist daher ebenfalls bei der Risikoabschätzung zu berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen dafür zu treffen.

Welche Schäden können entstehen?

Bei der Analyse zu möglichen Schäden innerhalb eines Unternehmens sind nicht nur die unmittelbaren Auswirkungen des Hochwassers auf Anlagen, betriebliche Einrichtungen sowie die Infrastruktur von Bedeutung. Ebenso können der Ausfall der Energie- und Wasserversorgung sowie von Kühl- oder Kläranlagen erhebliche Folgeschäden auslösen. Eine umfassende Betrachtung potenzieller Schäden durch Hochwasser ist insbesondere für große Unternehmen sehr komplex. Hier helfen sachkundige und erfahrene Spezialisten. Entsprechende Fachexperten vermitteln die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (www.aknw.de) oder die Ingenieurskammer-Bau Nordrhein-Westfalen (www.ikbaunrw.de).

Schäden vermeiden – Wasser nicht eindringen lassen

Der effektivste Weg der Schadensvorbeugung ist es, das Eindringen von Wasser infolge von Überschwemmungen zu verhindern. Das kann durch dauerhafte Maßnahmen wie Eindeichung und/oder Anheben des Geländeniveaus sowie temporäre, mobile Maßnahmen wie automatische und teilautomatische Hochwasserschutzsysteme, Sandsäcke oder Stellwände erreicht werden.

Schäden verringern – Vorsorge, falls Wasser eintritt

Es sollte immer auch ein Versagen von Schutzeinrichtungen einkalkuliert werden. Das kann eintreten, wenn Schutzanlagen überflutet oder beschädigt werden. Oder die Vorwarnzeit reicht bei extremen Wetterereignissen nicht aus, um mobile Schutzsysteme zu installieren. Unter diesen Umständen kann es zu Überflutungen von Betriebsbereichen kommen. Für diesen Fall sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die Risiken für Menschen und Umwelt sowie den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren. Gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffe sind deshalb ebenso wie Anlagen mit Risikopotential außerhalb solcher Bereiche unterzubringen. Dies gilt auch für Flächen wie Lagerplätze,  oder rückgebaute Betriebsteile, für die ein Hochwasserschutz wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.

Hochwasser-Notfallplan entwickeln

Ein Notfallplan ist eine wesentliche Unterstützung für ein strukturiertes Agieren im Ernstfall. Vor allem das Ineinandergreifen aller Maßnahmen ist ausschlaggebend, damit im Fall eines Hochwasserereignisses effektiv gehandelt werden kann. Im Notfallplan sind die Schutzmaßnahmen für die einzelnen Betriebsbereiche sowie das Betriebsgelände festzulegen. Dabei ist ebenfalls relevant, wann die Maßnahme erforderlich wird: vor, während oder nach einem Hochwasserereignis. Bei der Planung fließen insbesondere die Erkenntnisse und Informationen aus der vorgenommenen Hochwasserrisikoabschätzung sowie wasserrechtlicher Erfordernisse und Gebote ein. Im Zuge der organisatorischen Planung der einzelnen Maßnahmen ist deren Abfolge logisch zu bestimmen sowie deren Aktivierungsaufwand abzuschätzen. Wer ist für was zuständig bzw. verantwortlich? Welche Entscheidungswege sind im Ernstfall einzuhalten? Wie ist der Informations- und Kommunikationsfluss zu organisieren? Je detaillierter diese Fragen im Vorfeld geklärt sind, umso koordinierter funktioniert der Ablauf vor, während und nach einem Hochwasserereignis.

Empfehlenswert ist außerdem, bereits im Vorfeld Kontakt zur Kommune aufzunehmen und abzustimmen, ob und wie im Ernstfall eine Einbindung in die Kommunikationskette des Krisenmanagements ermöglicht werden kann.

Finanzielle Absicherung

Da es trotz aller Vorsorgemaßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz gibt, ist es wichtig, sich über eine Versicherung gegen mögliche Schadensfälle durch Hochwasser abzusichern. Finanzielle Rücklagen sorgen dafür, im Ernstfall flexibel reagieren zu können und handlungsfähig zu bleiben.

 

gepflasteres Grundstück und Hauswand mit einem Kellerfenster, Sandsäcke und Ziegelsteine

Vor dem Hochwasser

Mit geeigneten Vorsorgemaßnahmen schützen Sie sich, Ihre Mitmenschen, Ihr Eigentum und die Umwelt vor Schäden durch Hochwasser.

Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Betroffenen, Kommunen und dem Staat. Diesen Grundsatz macht auch der Artikel 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzt deutlich: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen“.

Ihre Eigenvorsorge ist daher ein wichtiger Bestandteil im Schutz vor Hochwasser. Technische Hochwasserschutzvorrichtungen der Kommunen bieten Ihnen nur Schutz gegen Hochwasser bis zu einer festgelegten Überflutungshöhe. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass bei extremen Wetterereignissen diese Höhe durch Hochwasser überschritten wird.

Informieren Sie sich!

Hochwassergefahren, die Sie oder Ihr Eigentum betreffen, können Sie den Hochwassergefahrenkarten  entnehmen. Diese bieten Ihnen eine genaue Übersicht darüber, ob und in welchem Umfang Sie bzw. Ihr Eigentum einer Gefährdung durch Hochwasser an Fließgewässern ausgesetzt sind.

Die Gefährdung durch Überflutungen, die durch Starkregen entstehen, wird in kommunalen Starkregengefahrenkarten dargestellt. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, ob es eine solche Starkregengefahrenkarte für Ihren Ort gibt. Alternativ finden Sie in der Hinweiskarte Starkregengefährdung für NRW Informationen dazu.

Besteht für Sie eine potenzielle Gefährdung, sollten Sie die Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen aufmerksam verfolgen. Das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) bietet aktuelle Informationen zu Hochwassersituationen im Hochwassermeldedienst NRW an.

Informationen über Wetterlagen und -warnungen können Sie auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes oder Unwetterzentrale NRW abrufen.

Nutzen Sie die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App), um wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für Ihren aktuellen Standort zu unterschiedlichen Gefahrenlagen automatisch zu erhalten.

Seien Sie auf den Notfall vorbereitet

Wenn das Wasser kommt, sollten Sie darauf vorbereitet sein. Stellen Sie einen privaten Notfallplan auf, in dem notwendige Abläufe und Aufgaben erfasst sind. Beziehen Sie Ihr Umfeld wie Familienmitglieder und Nachbarn mit ein und üben Sie den Ernstfall.

Legen Sie fest, welche Dokumente, Unterlagen und persönlichen Dinge Sie im Ereignisfall sichern möchten. Halten Sie einen Vorrat an Lebensmitteln und Getränken, Ersatzkleidung und Medikamente bereit.

Rechnen Sie auch mit dem Evakuierungsfall. Wo und wie können Sie sicher aus dem Gefährdungsbereich gelangen? Wäre eine Notunterkunft in der näheren oder weiteren Umgebung zu erreichen? Was sollte Ihr Notgepäck enthalten?

Betreiben Sie Bauvorsorge, schützen Sie Ihr Eigentum

Es ist sinnvoll, sich bereits bei der Planung und dem Bau eines Hauses mit der Hochwassergefährdung auseinanderzusetzen und Vorkehrungen zu treffen. Prüfen Sie, ob Ihr zu bebauendes Grundstück im gefährdeten Bereich liegt. Ist dies der Fall, dann ist Folgendes zu beachten: Planen Sie für Ihr Gebäude eine passende Gebäudeabdichtung. Verzichten Sie ggf. auf einen Keller oder statten Sie ihn hochwassersicher aus. Installieren Sie die technische Gebäudeausrüstung wie z. B. Heizungsanlage und Sicherungskästen oberhalb potenzieller Überflutungshöhen.
Bestehende Gebäude lassen sich nachträglich entsprechend ausstatten. Schauen Sie nach Schwachstellen! Achten Sie auf undichte Fugen, Rohr- und Kabeldurchführungen und bauen Sie Rückstauklappen ein. Dichten Sie Ihr Gebäude bei drohender Hochwassergefahr mit mobilen Elementen vor Türen, Fenstern und Kellerschächten ab.

Weitere Informationen finden Sie unter Bauvorsorge.

Umweltschutz – Gefahren durch Heizöl und andere wassergefährdenden Stoffe

Im Hochwasserfall geht eine besondere Umweltgefährdung von Heizölverbraucheranlagen aus. Diese müssen daher hohen Sicherheitsansprüchen genügen, um ein Austreten des Heizöls zu verhindern. Dringt Heizöl im Hochwasserfall aus, verseucht es umliegende Gebäude und schädigt die Umwelt. Räume, in denen Heizöltanks aufgestellt sind, müssen daher gegen eindringendes Wasser geschützt sein (z. B. weiße Wanne). Alle Öffnungen dieser Räume (Türen, Fenster, aber auch Leitungsdurchführungen) sind gegen drückendes Wasser zu sichern. Die Entlüftungsleitungen müssen soweit hochragen, dass über sie kein Wasser eindringt. Kann bautechnisch nichts gegen das Eindringen von Wasser unternommen werden, besteht die Möglichkeit, Heizkessel aufschwimmsicher zu verankern.

Die Umrüstung auf hochwassersichere Tanks oder einen anderen Energieträger wie Holzpellets, Erdgas sind alternative Möglichkeiten, um Gefährdungen zu reduzieren. Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass andere wassergefährdende Stoffe (u. a. Lacke, Chemikalien und Pflanzenschutzmittel) so gelagert sind, dass diese ebenfalls nicht mit eindringendem Wasser in Berührung kommen können.

Schutz kultureller Güter

Als Eigentümer von Kulturgütern (Kunstwerke, Archive, Sammlungen oder Gebäude mit Denkmalschutz) können Sie durch gezielte Vor- und Nachsorgemaßnahmen Hochwasserschäden vermeiden bzw. beschränken. Hinweise für den richtigen Umgang mit hochwassergefährdeten kulturellen Gütern finden Sie unter dem Thema „Initiative Ergreifen - Öffentliche und private Institutionen“.

Finanzielle Absicherung

Trotz aller Vorsorgemaßnahmen können Sie Schäden durch Hochwasser nicht immer vollständig verhindern. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist daher eine gute Option, um finanzielle Verluste durch Schäden infolge von Überschwemmungen zu mindern. Auch über einen Zusatz innerhalb Ihrer Wohngebäudeversicherung können Sie in dieser Hinsicht vorsorgen. In beiden Fällen sichern Sie sich gegen Schäden durch Flusshochwasser oder Starkregen ab. Achten Sie darauf, dass auch das Schadensrisiko durch Kanalrückstau im Versicherungsschutz explizit eingeschlossen ist.Generell nicht abdecken lassen sich hingegen Schäden, die durch eindringendes Grundwasser entstehen.

Was Sie ein entsprechendes Schutzpaket am Ende kostet, hängt davon ab, wie die jeweilige Versicherung Sie aufgrund des Hochwasserrisikos Ihres Standortes einstuft. Angesichts der Zunahme von Extremwetterereignissen ist dies für Sie unter Umständen eine sehr sinnvolle und möglicherweise existenzsichernde Investition.

Weitere Informationen finden Sie unter Risikovorsorge.

Vor dem Hochwasser

Hier findet Ihre Kommune Informationen und Angebote für wirkungsvolles Hochwasserrisikomanagement.

Vorbeugende Maßnahmen nehmen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements eine priorisierte Rolle ein. Sie werden in Abstimmung mit den Bezirksregierungen für jede Kommune festgelegt und liegen in Form von Kommunensteckbriefen vor. Das Spektrum der darin enthaltenen planerischen, organisatorischen und technischen Handlungsmöglichkeiten ist vielfältig. Für Kommunen hat sich daher präventiver Hochwasserschutz zu einer ressortübergreifenden Querschnittsaufgabe entwickelt. Diese erfordert, das Handeln von Akteuren aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen über Verwaltungsgrenzen hinweg zielgerichtet zu koordinieren. Nur so kann die Umsetzung festgelegter Vorsorgemaßnahmen wie Bau- und Flächenvorsorge, natürlicher und technischer Hochwasserschutz, Katastrophenschutz oder ein entsprechendes Frühwarnsystem erfolgreich gelingen.

Zielführend ist zudem, dass die Maßnahmenplanung und -umsetzung in einem 6-Jahreszyklus evaluiert werden. Das sichert die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung dieses Vorsorgeprozesses. Weitere Informationen zur Maßnahmenplanung im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements finden Sie unter dem Thema „Hochwasserrisikomanagement in NRW“.

Risikoinformationen sind die Grundlage

Die Grundlage zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwasservorsorge bilden detaillierte Informationen zu potenziellen Gefährdungen und Risiken durch Hochwasser. Wesentlich sind dabei die durch das Land NRW erarbeiteten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten. Aus ihnen lassen sich über eine Adresssuche die als Risikogebiete eingestuften Gewässerabschnitte einer Kommune ermitteln. Aus den gewonnenen Informationen und Daten sind Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln und zu bewerten. Dabei können mögliche Interessenkonflikte aber auch Synergien identifiziert werden. Wird dieser Prozess konstruktiv und transparent geführt, bildet sich auf allen Ebenen das für einen nachhaltigen Erfolg notwendige Risikobewusstsein heraus.

Bauleitplanung

Um gesunde und gefahrlose Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, sind Risikoinformationen über hochwassergefährdete Bereiche bei der Planung und der Abwägung über die Planung zu berücksichtigen. Diese Informationen fließen sowohl in den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) als auch den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) einer Kommune ein. Damit ist eine Siedlungsentwicklung möglich, die neue Risiken durch Hochwasser verhindert und bestehende reduziert.

Vor allem sind aber auch die wasserrechtlichen Verbote für die Bauleitplanung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie die Gebote für neue Baugebiete in Risikogebieten außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten zu beachten. Grundsätzlich sind neue Baugebiete gemäß Wasserhaushaltsgesetz in festgesetzten Überschwemmungsgebieten unzulässig (Ausnahmen siehe § 78 Abs. 3 WHG). Dies ist bei der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und bei der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) zu beachten.

Hochwasserschutz im Flächennutzungsplan

Für den Hochwasserschutz im Flächennutzungsplan gibt es folgende Darstellungsmöglichkeiten:

  • Flächen für den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (z. B. Deiche, Dämme, Gräben, Kanäle, Vorfluter),
  • weniger hochwasserempfindliche Nutzungen in Überschwemmungsgebieten durch Flächen für Landwirtschaft und Wald (z. B. Auwälder oder Grünflächen) sowie
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

Aufstellung von Bebauungsplänen

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Gebieten, in denen gemäß Hochwassergefahrenkarten Gefahren durch Hochwasser vorhanden sind, die aber außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten liegen, müssen die Gefahren planerisch berücksichtigt und in der Abwägung behandelt werden. Das heißt, dass alle Möglichkeiten zur Risikovorsorge genutzt wurden und andere wichtige öffentliche Gründe für die Planung (z. B: keine anderen Entwicklungsflächen, standortgebundene Nutzungen) die bekannten und dargestellten Risiken überwiegen. Die Berücksichtigung der Hochwassergefahren geschieht beispielsweise durch:

  • Freihaltung von besonders gefährdeten Bereichen,
  • Festsetzung von Vorkehrungen gegenüber diesen Gefahren.

Sofern ein rechtskräftiger Bebauungsplan in einem von Hochwasser betroffenen Gebiet liegt, ist zu prüfen, ob Festlegungen zur Hochwasservorsorge möglich sind. Stellt sich nach Inkrafttreten eines Bebauungsplanes heraus, dass die vom Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen einer Überschwemmungsgefahr ausgesetzt sind, ist die Gemeinde gemäß § 1 Abs. 3 BauGB gehalten, ihre planerischen Festsetzungen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bereits zu einer Überflutung des Baugebiets gekommen ist. Dies geschieht z. B. durch die Festlegung der Höhenlage von Gebäudesohlen und von freizuhaltenden Bereichen oder durch die Festlegungen zur Ausführung von Gebäuden. Sofern noch keine Gebäude errichtet wurden, ist die Aufhebung des Bebauungsplanes, zumindest in Teilbereichen, eine effektive und gegebenenfalls erforderliche Risikominderungsmaßnahme.

Technischer Hochwasserschutz

Der Bau technisch-infrastruktureller Hochwasserschutzanlagen wie Deiche, Wehre oder mobile Schutzsysteme ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Hochwasserschutzes. Einen absoluten Schutz gewähren diese Anlagen jedoch nicht. Durch das Ineinandergreifen von Maßnahmen der Hochwasservorsorge, des Flächenmanagements und des technischen Hochwasserschutz kann das Restrisiko minimiert werden. Für Maßnahmen in diesem Bereich gewährt das Land NRW finanzielle Zuschüsse (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie).

Alarm- und Einsatzplan

Kommunen steht zur Vorbereitung auf den Ernstfall das Instrument der Alarm- und Einsatzplanung zur Verfügung. Je nach Ereignis und differenziert nach Vorlaufzeit des Ereigniseintritts sind darin erforderliche Maßnahmen, Abläufe und Verantwortlichkeiten in Abhängigkeit von den zu erwartenden Hochwasserpegeln festgehalten. Grundlegende Maßnahmen sind u. a. die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Maßnahmen im und am Gewässer, im öffentlichen Kanalnetz oder der Aufbau von mobilen Schutzsystemen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz von Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen. Spezielle Szenarien helfen, adäquat auf die Anforderungen dieser Einrichtungen einzugehen. Die Kommunikation der Abläufe mit allen für die Hochwasserbewältigung relevanten Stellen trägt dazu bei, Verantwortungsgefühl zu etablieren. Regelmäßige Übungen der möglichen Erstfälle schärfen die Fähigkeit zu sicherem Verhalten in Gefahrensituationen.
Mit Hilfe des internetbasierten Flut-Informations- und Warnsystems FLIWAS lässt sich der Alarm- und Einsatzplanung eigenständig erstellen.

Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen

Zur Unterstützung des Hochwasserrisikomanagements gibt es verschiedene Angebote des NRW Umweltministeriums sowie der Bezirksregierungen. Zahlreiche Broschüren und Informationen zu verschiedenen Themen des Hochwasserrisikomanagements stehen unter „Vertiefende Informationen“ zur Verfügung.

Für die Bewältigung einer zentralen Aufgabe der Kommunen – Vermittlung von Informationen über die Hochwassergefahren und Möglichkeiten zur Eigenvorsorge an die Bevölkerung – wurden Textbausteine für unterschiedliche Kommunikationswege (Internet, Presse, Broschüren/Flyer) erarbeitet. Die Idee für diese Textbausteine wurde im Rahmen eines Erfahrungsaustausches zum Thema „Kommunikation“ zwischen kommunalen Vertretern, Vertretern der Architekten- und der Ingenieurkammer, der Kommunalagentur und dem Ministerium entwickelt.

Hier sind die Textbausteine abrufbar: