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Zuständige Behörden

Im Osten liegen die 2 TEZG der Maas Nord und Süd, im Westen und äußersten Süden der östlichen Hälfte von NRW liegt die FGE Weser. An die Weser schließt sich im Nordwesten die FGE Ems an. Den größten Bereich in der Mitte von NRW nimmt das TEZG des Rheins ein. Der Rheingraben Nord verläuft entlang des Rheins, westlich davon liegen von Nord nach Süd die TEZG: Deltarhein NRW, Lippe, Emscher, Ruhr, Wupper, Sieg NRW und im äußersten Süden die kleinen Bereiche von Mittelrhein/Mosel. Südöstlich liegt das TEZG Erft.

Zuständige Behörden und Bearbeitungsgebiete

Hier erfahren Sie, welche Behörden in NRW zuständig sind und wie die Umsetzung der HWRM-RL räumlich organisiert ist.

Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Ems, Maas, Rhein, Weser. Für den Planungsprozess werden diese großen Flussgebiete in Teileinzugsgebiete unterteilt.

Die Zuständigkeit für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne liegt bei den Bezirksregierungen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) steuert den Gesamtprozess.

Die Bezirksregierungen erarbeiten mit den zuständigen Akteuren (Kommunen, Kreise, Wasser- und Deichverbände und andere) einen gemeinsamen Plan für die jeweilige Gewässer-Region.

Übersicht der Zuständigkeiten der Bezirksregierungen für die Teileinzugsgebiete

TeileinzugsgebietFederführende BezirksregierungInternetseite
DeltarheinBezirksregierung Münsterwww.brms.nrw.de
EmsBezirksregierung Münsterwww.brms.nrw.de
EmscherBezirksregierung Münsterwww.brms.nrw.de
ErftBezirksregierung Kölnwww.brk.nrw.de
LippeBezirksregierung Arnsbergwww.bra.nrw.de
Maas NordBezirksregierung Düsseldorfwww.brd.nrw.de
Maas SüdBezirksregierung Kölnwww.brk.nrw.de
Rheingraben NordBezirksregierung Düsseldorfwww.brd.nrw.de
RuhrBezirksregierung Arnsbergwww.bra.nrw.de
SiegBezirksregierung Kölnwww.brk.nrw.de
WeserBezirksregierung Detmoldwww.brdt.nrw.de
WupperBezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Köln
www.brd.nrw.de
www.brk.nrw.de

Ahr, Kyll und Lahn

Die Erarbeitung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für Ahr und Kyll erfolgt durch das Land Rheinland-Pfalz. Nähere Informationen finden Sie auf der Hochwassergefahrenkarten-Seite der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz .

Die Lahn stellt in NRW kein eigenes Teileinzugsgebiet dar. Für die zum Einzugsgebiet der Lahn in NRW gehörenden Risikogewässer (Lahn und Banfe) hat die Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) Karten und Pläne erarbeitet.

Umsetzungszyklen und Flussgebiete

Der erste Zyklus dauerte von 2010 bis 2015. Der 2. Zyklus begann 2016 und endete 2021. Danach werden die Aktivitäten im 6-Jahres-Rhythmus fortgesetzt.

Das Umweltministerium hat im 1. Zyklus der HWRM-RL für jede Flussgebietseinheit in NRW (Ems, Maas, Rhein, Weser) den nordrhein-westfälischen Beitrag zum Hochwasserrisikomanagementplan erstellt. Für den Rhein gab es ergänzend dazu jeweils einen Beitrag aus den Teileinzugsgebieten mit einem detaillierteren regionalen Bezug.

Im 2. Zyklus wird nach einem Beschluss der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für jedes länderübergreifende Flussgebiet ein gemeinsamer Hochwasserrisikomanagement-Plan aufgestellt. NRW ist dabei an der Aufstellung der Pläne für den Rhein, die Ems und die Weser beteiligt. Die Aufstellung der Pläne erfolgt unter der Federführung der zuständigen Flussgebietsgemeinschaft (FGG) in Zusammenarbeit der beteiligten Länder (z.B. FGG Rhein zusammen mit acht Bundesländern). Der Plan für die Maas wird von NRW als einzigem beteiligten Deutschen Flussgebiet allein erstellt.

Die Flussgebiete Ems und Weser haben sich diesem Vorgehen angeschlossen. Für die Maas ist NRW das einzige Bundesland mit Anteil am Flussgebiet, daher wird NRW den deutschen Beitrag zum Hochwasserrisikomanagement-Plan erstellen.

Nationale und Internationale Ebene

Auf nationaler Ebene werden die Beiträge aus den Bundesländern innerhalb eines Flussgebietes koordiniert und in einem nationalen Hochwasserrisikomanagementplan für jedes Flussgebiet (z. B. Rhein, Ems, Weser) zusammengefasst. International findet eine weitere Zusammenfassung in den staatenübergreifenden Flussgebieten (z. B. Maas, Rhein, Ems) statt.

Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission zum Thema Flood Risk Management .