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Hochwasserschutz

Technischer Hochwasserschutz

Bauwerke und mobile Systeme bieten bis zu einem gewissen Grad Schutz vor Hochwasser.

In vielen Gebieten, wo ein Rückbau der Besiedlung außerhalb des Gefahrenbereichs bzw. Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserrückhalts nicht möglich sind, versucht man sich mittels technischen Hochwasserschutzeinrichtungen (Dämme und Deiche, Hochwasserrückhaltebecken, Polder, Talsperren, mobile Schutzsysteme) vor drohendem Hochwasser zu schützen.

Alle technischen Schutzmaßnahmen haben gemeinsam, dass sie keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser bieten. Vielmehr sind sie für einen definierten Bemessungswasserstand (oft HQ100) ausgelegt, bis zu welchem ein planmäßiger Schutz vor Überschwemmungen gewährleistet werden soll. Diese Bemessungsgrenze ist jedoch kein Garant für Sicherheit, denn Anlagen können, wie alle technischen Bauwerke, unter bestimmten Belastungen auch versagen.

Gleichzeitig werden immer Hochwasserereignisse auftreten, die die Bemessungsgrenze überschreiten. Dann kann es z. B. zu einer Überspülung der Hochwasserschutzanlage und damit zu Überflutungen der geschützten Bereiche kommen.

Um die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen im Hochwasserfall zu gewährleisten, müssen die Betreiber die Anlagen regelmäßig unterhalten und kontrollieren. Weiter müssen die Anlagen stetig an neue Anforderungen angepasst werden, welche sich z. B. durch den Klimawandel ergeben (z.B. DIN 19712, DIN 19700).

Hochwasserschutzanlagen haben Einfluss auf das Hochwasserrisiko von Siedlungsflächen, die nachfolgend entlang des Gewässerverlaufs liegen (Unterlieger). Sie beeinflussen Höhe und Dauer der Hochwasserwellen für die Unterlieger, weshalb die Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen. Denn bei der Maßnahmenplanung gilt das Solidaritätsprinzip: Oberlieger sollen beispielsweise keine Hochwasserschutzanlagen bauen, die ihr Hochwasserproblem zwar lösen, aber das der Unterlieger verschärfen.

Die Aufgabe der Gemeinden ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Hierfür ist die Zielsetzung, die Siedlungsentwicklung so zu gestalten, dass neue Risiken durch Hochwasser verhindert und bestehende reduziert werden (z. B. durch das Freihalten von Retentionsräumen). Zentrales restriktives Steuerungsinstrument ist dabei die Aufstellung von Bauleitplänen. Sie werden für das gesamte oder für Teile eines Stadtgebiets erarbeitet und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen. Dass es sich bei den Festsetzungen um rechtsverbindliche Vorgaben handelt, gibt der Bauleitplanung eine ganz elementare Rolle in der Hochwasservorsorge. Sie bietet ein umfangreiches Instrumentarium, um auf einen hochwasserangepassten Umgang mit Freiflächen und Bauland bzw. baulichen Anlagen hinzuwirken.

Wirksame Steuerungselemente im Geltungsbereich sind beispielsweise

  • Vorgaben für den Abstand zwischen Gewässer und baulichen Anlagen,
  • Bauweise und Stellung der baulichen Anlage,
  • Höhe des Erdgeschossfußbodens,
  • Verbot von Kellergeschossen,
  • Ausweisung neuer Baugebiete im ÜSG nur unter gewissen Vorgaben,
  • Rückhalt von Wasser in der Fläche,
  • Verzicht auf neue Bebauung in hochwassergefährdeten Bereichen.

Festsetzungs- und Kennzeichnungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung sind im § 9 des Baugesetzbuches (BauBG) beschrieben. Für die Hochwasservorsorge sind insbesondere folgende Absätze relevant:

  • Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1)
  • die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1. Nr. 2)
  • Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind, und ihre Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 10)
  • Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 14)
  • öffentliche und private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15)
  • Wasserflächen und die Flächen für die Wasserwirtschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 16a)
  • Flächen für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses (§ 9 Abs. 1 Nr. 16b)
  • Gebiete, in denen bei der Errichtung baulicher Anlagen bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen getroffen werden müssen, die der Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 16c)
  • Flächen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen (§ 9 Abs. 1 Nr. 16d)
  • Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20)
  • geeignete Mindesthöhenlagen des Erdgeschosse (§ 9 Abs. 3)

Als Grundlage für die Aufstellung von Bauleitplänen dienen Pläne aus übergeordneten Planungsebenen und darin festgelegte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Die Hochwasserrisikokarte wird zusätzlich herangezogen.

Die Raumordnung hat zur Aufgabe unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen.

Der vorbeugende Hochwasserschutz ist als ein Grundsatz der Raumordnung im Bundesraumordnungsgesetz verankert. Der übergeordneten Funktion der Raumordnung kommt im Flächenmanagement eine besondere Bedeutung zu. Sie gibt den Ordnungsraum für die nächst tieferen Planungsebenen vor und verpflichtet die Landes- und Regionalplanung, die Aspekte des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.

Hier sollen Teilräume definiert werden, in denen der vorbeugende Hochwasserschutz in der Abwägung mit anderen Raumnutzungen besonders betrachtet wird. Risiken lassen sich durch raumplanerische Vorsorge maßgeblich verringern.

Wesentliche Möglichkeiten, um diesem Grundsatz gerecht zu werden sind die Freihaltung, Sicherung und Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.

Im Jahr 2000 haben die Länder gemeinsam eine Zielsetzung für das hochwasserbezogene, raumordnerische Flächenmanagement festgelegt:

  • Sicherung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen,
  • Risikovorsorge in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (hinter Deichen),
  • Rückhaltung des Wassers in der Fläche des gesamten Einzugsgebietes.

Die Flächen können über die Ausweisung sogenannter Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen gesichert werden. Bei Vorranggebieten handelt es sich um Bereiche, in denen Nutzungen ausgeschlossen sind, die nicht mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz vereinbar sind. Die Restriktionen in einem Vorbehaltsgebiet sind etwas lockerer formuliert. Auf diesen Flächen wird dem vorbeugenden Hochwasserschutz ein besonderes Gewicht in der Abwägung mit den nachfolgenden Planungsebenen beigemessen.

Die Basis, um mögliche Schadenpotenziale in die Raumplanung miteinzubeziehen, ist das Wissen über die Hochwassergefahr, die Ausbreitung von Überflutungen auf den Flächen und die möglichen Einstautiefen. Diese Informationen werden in den Hochwassergefahrenkarten dokumentiert. Sie dienen als Grundlage für die Fortschreibung der Regionalpläne.

Flächenmanagement

Vorausschauendes Flächenmanagement überflutungsgefährdeter Flächen senkt das Hochwasserrisiko erheblich.

Bei der Flächenvorsorge wird bei Nutzungen am Gewässer die Hochwassergefahr berücksichtigt. Die Anforderungen des Hochwasserrisikomanagements können sinnvoll in die bestehenden Verantwortungsbereiche integriert werden.

Vorausschauendes Flächenmanagement überflutungsgefährdeter Flächen senkt das Hochwasserrisiko erheblich, indem Maßnahmen explizit darauf gerichtet sind, die für den Hochwasserschutz benötigten Flächen zu sichern, das vorherrschende Schadenspotenzial in hochwassergefährdeten Bereichen zu reduzieren sowie den natürlichen Wasserrückhalt zu fördern. Dazu gehört sowohl die rechtliche Sicherung von Überschwemmungsgebieten als auch die Berücksichtigung der Hochwasservorsorge in der räumlichen Planung.

Weitere Themen sind die angepasste Nutzung der überflutungsgefährdeten Flächen durch die Land- und Forstwirtschaft sowie im Rahmen der Siedlungsnutzung. Die Wasserrückhaltung in der Fläche kann beispielsweise verbessert werden, indem Retentionsräume und versickerungsfähige Flächen erhalten und wiederhergestellt werden.

Insbesondere Kommunen können über verschiedene Planungsinstrumente an den entsprechenden Stellschrauben drehen z.B. durch Bauvorsorge in der Bauleitplanung und Baugenehmigungen. Gleichzeitig bietet das Flächenmanagement große Chancen um Synergien zwischen Hochwasserschutz, Naturschutz und Klimaanpassung zu schaffen.

Die Hochwassergefahrenkarten bieten die nötigen Grundlagen, um den vorbeugenden Hochwasserschutz im Flächenmanagement zu berücksichtigen.

Nach dem Hochwasser

Wie können Institutionen Nachsorge betreiben und die entstandenen Schäden beheben?

Die Aufräumarbeiten und das Beseitigen von Schäden kann erst beginnen, wenn das Hochwasser vollständig abgeflossen und die Standfestigkeit der Gebäude sichergestellt ist. In dieser Zeit können wichtige Schritte durchgeführt werden, die die Arbeiten während der Nachsorge erleichtern.

Dies betrifft u. a. die Organisation notwendiger Geräte zur Reinigung oder die Feststellung von Ausweichflächen für die Einrichtung bzw. die beschädigten und der Nachsorge (Restaurierung/Reparatur) zuzuführenden Einrichtungsobjekte. Der Maßnahmenaufwand hängt dabei maßgeblich von der Betroffenheit und Nutzung der Einrichtung ab.

In der Phase nach einem Hochwasser gilt es, Folgendes zu beachten: 

  • Vor allen Maßnahmen ist eine gründliche Dokumentation der Schäden für die Festlegung der weiteren Vorgehensweise sowie für die Versicherung wichtig. Alle Schäden sind durch Foto- bzw. Videomaterial zu dokumentieren und  Überflutungshöhen im und am Gebäude zu markieren.
  • Handelt es sich bei der Einrichtung um eine Kulturinstitution (z. B. Museum, Archiv, Bibliothek), ist die Bergung von beschädigten beweglichen Kulturgütern zu priorisieren und diese in restauratorische Behandlung zu geben.
  • Mit dem Hochwasser gelangt oftmals Schlamm und Geröll in die überfluteten Bereiche des Gebäudes. Wenn diese nach dem Hochwasser trocknen, bildet sich eine betonharte Schicht, die nur sehr schwer zu entfernen ist. Hier ist schnelles, trotz allem umsichtiges Handeln gefordert, um den Reinigungsaufwand zu begrenzen.
  • Nasse Bauteile und feste Ausstattungen sollten zeitnah getrocknet werden, um Bauschäden, Schimmelpilz- und Schädlingsbefall zu verhindern. Die Trocknung wird durch eine gute Durchlüftung gefördert. Sollte eine natürliche Durchlüftung nicht möglich sein, helfen spezielle Trocknungsgeräte. Ebenfalls kann eine Fachfirma hinzugezogen werden. Die Trocknung kann mehrere Wochen bis Monate dauern und die Nutzung der Einrichtung in dieser Zeit einschränken oder verhindern.
  • Das Hochwasserereignis ist gründlich zu evaluieren, um Schwachstellen oder Handlungsdefizite zu identifizieren und die erhaltenen Erkenntnisse in die Vorsorge einfließen zu lassen.

 

Während des Hochwassers

Erfahren Sie hier, welche Schritte bei Hochwasser auszuführen sind, um Personen und Kulturgüter zu schützen.

Tritt ein Hochwasserereignis ein, gilt es, innerhalb der Vorwarnzeit und damit innerhalb des Erreichens des kritischen Pegels die im Notfallplan festgelegten Schritte besonnen durchzuführen. Eine Abstimmung mit der kommunalen Einsatzleitung zur aktuellen Lage hilft bei der Einschätzung der Gefahrensituation. Ebenso hilfreich sind hierbei aktuelle Informationen zu Wasserständen der Gewässer in Nordrhein-Westfalen sowie Hochwasserwarnungen und -meldungen des Hochwassermeldedienst NRW, des Deutschen Wetterdienstes und z. B. von Meteomedia. Siehe unter Aktuelle Hochwassersituation/Hochwasservorhersage

Liegt ein Notfallplan vor, der den Fall von Hochwasser einschließt, ist dieser konsequent anzuwenden. Ist ein solcher Notfallplan nicht vorhanden, sind folgende Schritte auszuführen:

  • Alle Personen, die keine Funktion im Rahmen des Krisenmanagements einnehmen, müssen aus dem Gefahrenbereich evakuiert werden.
  • Objekte, die für den Zweck sowie Benutzungsart und -umfang der Einrichtung wichtig sind (z. B. einzigartige Kulturobjekte), sind in Sicherheit zu bringen.
  • Wichtige Dokumente, Verträge und Inventare sollten außerhalb des Gefahrenbereichs verlagert werden.
  • In überflutungsgefährdeten Räumen sind der Strom abzuschalten sowie Hauptabsperrhähne für Gas und Wasser zu schließen.
  • Es sind Kommunikationswege zum örtlichen Krisenstab aufzubauen.
  • Durch Ad-Hoc-Maßnahmen ist das Eindringen des Wassers in die Einrichtung zu verhindern (z. B. mit Sandsäcken). Zur Unterstützung ist die Mobilisierung von Hilfskräften notwendig beispielweise über soziale Medien.
  • Bei austretenden Schadstoffen oder Gasgeruch ist umgehend die Feuerwehr bzw. der Versorgungsbetreiber zu informieren!
  • Bei kritischen Situationen sollte ebenfalls die Feuerwehr informiert werden. Zu beachten ist dabei, dass die Feuerwehren im Hochwasserfall durch zahlreiche Notrufe extrem belastet sind. Jeder Notruf ist daher abzuwägen und zu prüfen, ob die Problemlage durch Hinzuziehen von Anwohnern oder anderen Hilfskräften behoben werden kann. Zusätzlichen Risiken sind dabei zu vermeiden!
  • Kellerräume sind erst auszupumpen, wenn das Hochwasser wieder abgeflossen ist. Voreiliges Auspumpen kann die Standfestigkeit des Gebäudes beeinträchtigen, Mauerwerksschäden verursachen oder zum Aufschwemmen des Gebäudes führen.

Hochwasserschutzeinrichtungen können versagen, wenn sie beschädigt oder überflutet werden. In diesem Fall sind Sicherungsmaßnahmen sofort einzustellen und alle Personen zügig aus dem Gefahrenbereich zu bringen.

Innenraum, in dem ca. 20 gefüllte Sandsäcke in einer Reihe an der Wand lehnen

Vor dem Hochwasser

Hier erfahren Sie, was Sie für Ihre Einrichtung tun können, um gut auf den Hochwasserfall vorbereitet zu sein.

Die Grundlage einer umfassenden Hochwasservorsorge ist die Kenntnis der potentiellen Hochwassergefahren und -risiken, die sich aufgrund der geografischen Lage für eine Einrichtung ergeben. Dies kann aus den Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten abgeleitet werden. Mit der Analyse der ermittelten Risiken lassen sich bauliche (z. B. Schutzmauern, Gebäudeabdichtungen, mobile Elemente) und nichtbauliche (z. B. Notfallplan, angepasste Nutzung der Räumlichkeiten, Hochwassernetzwerk) Maßnahmen planen, um Schäden durch Hochwasser oder Starkregen zu vermeiden oder zu reduzieren. Um ein drohendes Hochwasser oder Extremwetterereignis ohne Schäden zu bewältigen, empfehlen sich folgende Schritte:

  • Informationen über Wetter- und Hochwasserlagen sowie Unwetter- und Hochwasserwarnungen über den Hochwassermeldedienst NRW, die Informationsseiten des Deutschen Wetterdienstes oder z. B. von Meteomedia abrufen und regelmäßig aktualisieren.
  • Alle Aktivitäten sind mit dem Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Stadt bzw. Gemeinde abzustimmen. Dabei sollte geklärt werden, wer in einem Notfall helfen kann und was für den Objektschutz an Materialien und Hilfsmitteln zur Verfügung steht. Außerdem sind Hochwasservorwarnzeiten als Vorlaufzeit für die Ausführung bzw. den Aktivierungsaufwand geplanter Schutzmaßnahmen sowie ggf. für Ad-Hoc-Maßnahmen zu kennen und zu berücksichtigen.
  • Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten sind in einem individuellen Alarm- und Einsatzplan bzw. Notfallplan klar zu benennen, um im Ernstfall ein strukturiertes Handeln zu ermöglichen.
  • Eine Abstimmung oder ein Erfahrungsaustausch mit anderen Institutionen – falls vorhanden über ein Hochwassernetzwerk – unterstützen den Vorsorgeprozess.
  • Befinden sich in der Institution wertvolle Kulturgüter, ist zu klären, welchen Schutz und welche sachgerechte Bewahrung das jeweilige Kulturgut benötigt. Außerdem sollte ermittelt werden, welche Restauratoren im Schadensfall das Kulturgut fachgerecht wiederherstellen.
  • Wenn es möglich ist, sind Einrichtung und/oder Güter zu versichern. Wichtige Dokumente sollten für den Fall einer Evakuierung griffbereit vorliegen.
  • Beachtet werden sollte im Besonderen, dass die Maßnahmen der Hochwasservorsorge nach Möglichkeit so geplant und ausgeführt werden, dass sie nicht dauerhaft auf Kosten der Nutzung der Einrichtung gehen. So sollte beispielsweise ein ortsfestes Kulturgut nicht dauerhaft aus dem Gefahrenbereich entfernt werden.
Zweistöckiges Gebäude aus Ziegelsteinen mit großen Fenstern hinter einer Wasserfläche, Bäume

Institutionen

Wie können Sie Schäden an Kulturgütern vermeiden und wertvolles Kulturerbe schützen? Haben Sie einen Krisenplan, der alle notwendigen Maßnahmen im Fall eines Hochwasser- oder Starkregenereignisses erfasst?

Im Fall eines Hochwassers konzentrieren sich die Feuerwehr- und Katastrophenabwehrkräfte zu allererst darauf, unmittelbare Gefahren für Leib und Leben abzuwenden sowie die Funktionsfähigkeit wichtiger Infrastruktureinrichtungen aufrechtzuerhalten. In diesen extremen Krisensituationen sind meist alle Kräfte für diese priorisierten Aufgaben gebunden.

Öffentliche und private Einrichtungen, wie Kulturinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Kunstgalerien u. a.), religiöse Institutionen ( Kirchen, Klöster) oder Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Universitäten etc.) können sich deshalb bei Hochwasserereignissen nicht darauf verlassen, dass in jedem Fall sofort Hilfe von außen möglich ist.

Um irreversible Schäden zu vermeiden ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen sowie Maßnahmen für das richtige Handeln in und nach einem Hochwasserfall parat zu haben.

Nach dem Hochwasser

Was ist für ein Unternehmen nach dem Hochwasserereignis zu beachten, um den Betrieb sicher wieder aufzunehmen?

Nach dem Hochwasser beginnen die Aufräumarbeiten.

Hierbei ist mit besonderer Sorgfalt vorzugehen, da überflutete Räume, abfließendes Wasser und Verunreinigungen noch immer eine Gefahr darstellen. Vorrangiges Ziel der Arbeiten ist es, einen normalen Betriebsablauf schnellstmöglich zu gewährleisten. Dabei hilft eine Liste priorisierter Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden. Je höher die Relevanz des jeweiligen Bereichs innerhalb der Wertschöpfungskette ist, desto höher die Priorität, in diesem Bereich die volle Funktionsfähigkeit wiederherzustellen.

Unbedachte und voreilige Aufräumarbeiten können den Schaden schnell vergrößern. Die Abstimmung mit der Versicherung als auch mit externen Fachfirmen kann die Entscheidungsprozesse rechtlich absichern bzw. fachlich unterstützen.

Zu diesem Zeitpunkt hat die proaktive Information von Kunden, Behörden, Versicherungsunternehmen sowie der Öffentlichkeit einen wichtigen Stellenwert innerhalb der Unternehmenskommunikation. Das schließt auch die gründliche Dokumentation der Schäden durch Fotos und Videos wie auch das Markieren der Überflutungshöhen innerhalb und außerhalb von Gebäuden bzw. Anlagen ein.

Darauf aufbauend ist eine konstruktive Evaluierung des Hochwasserereignisses möglich, anhand derer Schwachstellen identifiziert und neue Erkenntnisse in die Vorsorgeplanung einfließen können.

Industriebebäude mit Laderampe aus Beton, aufblasbare Hochwasserbarriere

Während des Hochwassers

Befolgen Sie Ihren Hochwasser-Notfallplan, um kritische Situationen zu vermeiden.

Bei einem drohenden Hochwasserereignis zählt schnelles Handeln.

Ist unternehmensintern im Vorfeld geklärt und festgehalten, was im Ernstfall genau erfolgen muss, kann adäquat auf die Gefahrensituation reagiert werden. Über die aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen kann eine grobe Einschätzung der Hochwassergefahr erfolgen.

Das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) bietet aktuelle Informationen zu Hochwassersituationen im Hochwassermeldedienst NRW an.

Informationen über Wetterlagen und -warnungen können Sie auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes oder Unwetterzentrale NRW abrufen. Siehe auch: Aktuelle Hochwassersituation.

Mit der systematischen Befolgung der im Hochwasser-Notfallplan festgelegten Vorgehensweise ist die Abwendung von Hochwasserschäden zu bewältigen und lassen sich kritische Situationen vermeiden.