flussgebiete.nrw

HWRM-RL

Beginn: 26. Juni 2024
Uhr: 09:00
Ende: 26. Juni 2024
Uhr: 10:00
Wo: Cecilienallee 59 , , 40474 Düsseldorf

Interkommunale Hochwasserschutz-Kooperation Erft

Herausforderungen in der Erstellung interkommunaler Hochwasserschutzkonzepte – Erfahrungen aus der Interkommunalen Hochwasserschutzkooperation Erft

Das Hochwasser im Juli 2021 hat deutlich gemacht, dass der Hochwasserschutz überdacht und an die neuen Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden muss. Auf dieser Grundlage hat der Erftverband die Initiative ergriffen, eine interkommunale – sprich kommunenübergreifende – Hochwasserschutzkooperation zu gründen. Ziel dieser Kooperation ist die Reduzierung des Hochwasserrisikos in den Mitgliedskommunen bei gleichbleibendem oder – idealerweise – verbessertem Schutz für die Ober- und Unterlieger.

Referent

Dr. Julian Struck | Erftverband

Weitere Informationen und Anmeldung

Unter diesem Link können Sie sich anmelden.

Mit dem Titel "Zukunftsgewässer NRW" lädt die Kommunal Agentur NRW regelmäßig zu Online-Terminen ein, in denen anhand von 30-minütigen Impuls-Vorträgen spezifische Themen zur Umsetzung der HWRM-RL in NRW vorgestellt und anschließend diskutiert werden. 

Hier erhalten Sie einen Überblick aller Themen und Termine.

In zusätzlichen regelmäßigen anderthalbstündigen Online-Sprechstunden können Sie aktuelle und individuelle rechtliche, technische sowie organisatorische Fragen zu vorbereiteten Themen erörtern. So finden Sie Lösungen für Hemmnisse bei Maßnahmenumsetzungen.

Am 3. Juli 2024 findet die Online-Sprechstunde zum Thema "Erfahrungen aus der Interkommunalen HWS-Kooperation Erft" statt. 

 

Online-Information und -Beratung für Kommunen "Zukunftsgewässer NRW"

Die Kommunal Agentur NRW bietet Kommunen in Online-Impulsen und -Sprechstunden Informationen und Beratung bzgl. der Umsetzung von Maßnahmen im Hochwasserrisikomanagement. 

Melden Sie sich an, informieren Sie sich und nutzen die Gelegenheit, Ihre aktuellen rechtlichen, technischen und organisatorischen Fragen direkt zu erörtern!

Mit dem Titel "Zukunftsgewässer NRW" lädt die Kommunal Agentur NRW regelmäßig zu Online-Terminen ein, in denen anhand von 30-minütigen Impuls-Vorträgen spezifische Themen zur Umsetzung der HWRM-RL in NRW vorgestellt und anschließend diskutiert werden. 

Themen und Termine für die Impulsvorträge

  • 24. April 2024 9:00 Uhr: Hochwasserrisikomanagement: Risikogewässer, Gefahrenkarten und Maßnahmenplanung
    Aktuelle Arbeiten und verfügbare Materialien für die Kommunen in NRW
    Weiterlesen...
  • 29. Mai 2024 9:00 Uhr: Raumbilder zur regionalen Zusammenarbeit am Fluss am Beispiel des REGIONALE-Projektes „Die Werre – Ein Fluss der OWL verbindet“
    Entlang der Werre haben sich die Anrainerkommunen auf den Weg gemacht, eine gemeinsame integrierte Gewässerentwicklung in einer interkommunalen Kooperation anzugehen.
    Weiterlesen...
  • 26. Juni 2024 9:00 Uhr: Herausforderungen in der Erstellung interkommunaler Hochwasserschutzkonzepte – Interkommunale Hochwasserschutz-Kooperation Erft
    Dieser Online-Impuls stellt Ihnen die Herausforderungen bei der Erstellung interkommunaler Hochwasserschutzkonzepte vor.
    Weiterlesen...
  • 25. September 2024 9:00 Uhr: Praxisbeispiel interkommunaler Hochwasserschutz an der Issel
    Vorstellung eines gelungenen Praxisbeispiels für den interkommunalen Hochwasserschutz an der Issel
    Weiterlesen...
  • 30. Oktober 2024 9:00 Uhr: Vorteile, Synergien und Herausforderungen zwischen Renaturierung und Hochwasserschutz
    Online-Impuls zum Thema
    Weiterlesen...

Überblick aller Themen und Termine

In zusätzlichen regelmäßigen anderthalbstündigen Online-Sprechstunden können Sie aktuelle und individuelle rechtliche, technische sowie organisatorische Fragen zu den oben genannten Themen erörtern. So finden Sie Lösungen für Hemmnisse bei Maßnahmenumsetzungen.

Beginn: 24. April 2024
Uhr: 09:00
Ende: 24. April 2024
Uhr: 10:00
Wo: Cecilienallee 59 , , 40474 Düsseldorf

Hochwasserrisikomanagement: Risikogewässer, Gefahrenkarten und Maßnahmenplanung

Hochwasserrisikomanagement: Risikogewässer, Gefahrenkarten und Maßnahmenplanung – Aktuelle Arbeiten und verfügbare Materialien für die Kommunen in NRW

Dieser Online-Impuls soll die Kommunen darüber informieren, welchen Stand die Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagement-Planung in NRW im 3. Bearbeitungszyklus (2022-2027) hat. Dabei wird vor allem auf die Überprüfung der Risikogewässerkulisse, Konsequenzen aus der Katastrophe im Juli 2021 sowie das Verhältnis von Starkregengefahren und Flusshochwasser eingegangen. Es wird ferner über die Maßnahmenplanung zum Hochwasserrisikomanagement und die anstehende Fortschreibung der Kommunensteckbriefe informiert. Wichtig ist dabei für das Informations- und Beratungsangebot, dass Kommunen ihre eigenen Hochwasservorsorgeaktivitäten in die koordinierte Vorsorgeplanung in NRW einordnen können.

Referentin/Referent

  •    Daniel Posanski (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat IV-6 Hochwasserschutz, Talsperrenmanagement)
  •    Dr.-Ing. Peter Heiland (INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner)
  •    Lisa Friedeheim (Hydrotec GmbH)

 

Weitere Informationen und Anmeldung

Unter diesem Link können Sie sich anmelden.

Mit dem Titel "Zukunftsgewässer NRW" lädt die Kommunal Agentur NRW regelmäßig zu Online-Terminen ein, in denen anhand von 30-minütigen Impuls-Vorträgen spezifische Themen zur Umsetzung der HWRM-RL in NRW vorgestellt und anschließend diskutiert werden. 

Hier erhalten Sie einen Überblick aller Themen und Termine.

In zusätzlichen regelmäßigen anderthalbstündigen Online-Sprechstunden können Sie aktuelle und individuelle rechtliche, technische sowie organisatorische Fragen zu vorbereiteten Themen erörtern. So finden Sie Lösungen für Hemmnisse bei Maßnahmenumsetzungen.

Am 30. April 2024 findet die Online-Sprechstunde zum Thema "Hochwasserrisikomanagement: Risikogewässer, Gefahrenkarten und Maßnahmenplanung" statt. 

 

 

Scoping zur Strategischen Umweltprüfung der EU-HWRM-RL abgeschlossen

Die Bezirksregierungen haben den Scoping-Prozess zur Strategischen Umweltprüfung für die Aktualisierung der HWRM-Pläne durchgeführt und abgeschlossen. Die Ergebnisse stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung.

Der Scoping-Prozess der Bezierksregierungen zur Strategischen Umweltprüfung für die Aktualisierung der HWRM-Pläne ist abgeschlossen. Die Ergebnisse stehen auf diesen Seiten zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Strategische Umweltprüfung hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden erheblichen Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.  Im notwendigen Scoping wird der Untersuchungsrahmen für die SUP festgestellt sowie der Prüfinhalt und -umfang ermittelt.

Diesen Schritt haben die Bezirksregierungen zwischen Februar und April 2020 durchgeführt. Dabei wurden die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die HWRM-Pläne berührt werden, sowie Behörden aus Nachbarstaaten und Umweltvereinigungen einbezogen.

Die in NRW eingereichten Stellungnahmen wurden ausgewertet, abgestimmt und unter Beachtung länderspezifischer Belange beim Entwurf der Umweltberichte berücksichtigt.

Sie finden die Dokumente auf der Seite Beteiligung der Öffentlichkeit unter „Scoping-Prozess“.

Als Ergebnis der vorläufigen Risikobewertung im 2. Zyklus liegt seit dem 22. Dezember 2018 die aktualisierte Liste der Risikogewässer in NRW vor.

Die aus der Überprüfung und Aktualisierung in NRW entstandenen Risikogewässer umfassen

  • 438 Risikogewässer mit insgesamt
  • 5894 km Gewässerlänge (ermittelt aus der Stationierung der Gewässer)

Im 2. Zyklus sind damit 10 Gewässer weniger und eine um 170 km kürzere Gewässerlänge als im 1. Zyklus als Gewässer mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko festgelegt.

Dokumentation der vorläufigen Bewertung 2018 NRW

Der Bericht zur „Überprüfung und Aktualisierung der vorläufigen Risikobewertung im 2. Zyklus der EU-HWRM-RL sowie Aktualisierung der Risikogewässer“ von Dezember 2018 enthält einen Textteil mit einer Beschreibung der Signifikanzkriterien und der Vorgehensweise sowie vier Anhänge mit Detailinformationen (u. A. einer Liste der Risikogewässer).

Die Bezirksregierungen haben Übersichtskarten erstellt, die darstellen, wie sich die Risikogewässer vom 1. zum 2. Zyklus der EU-HWRM-RL verändert haben.

Bewertung in den Flussgebietsgemeinschaften (FGGen) Rhein, Ems, Weser und durch die Internationale Maaskommission (IMK)

Die FGG Rhein stellt in ihrem kurzen Bericht die potenziellen signifikanten Hochwasserrisikogebiete im deutschen Rheineinzugsgebiet in einer Karte dar. Außerdem sind Hyperlinks auf detaillierte Informationen zur vorläufigen Risikobewertung in den Bundesländern mit Anteil am Rheineinzugsgebiet aufgelistet.

Der Bericht der FGG Weser beinhaltet auch das Hochwasserrisiko im Küstenbereich.

Der Bericht der Internationalen Maas-Kommission stellt die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung aus den fünf Anrainerstaaten zusammen, die FGG Ems beinhaltet entsprechende Informationen aus Deutschland und den Niederlanden.

Vorläufige Bewertung in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein

Zum 22. Dezember 2018 ist von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) der Bericht über die „Aktualisierung der Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein“ veröffentlicht worden.

Dieser Bericht steht auf der Seite der IKSR zum Herunterladen bereit (pdf-Dokument).

Für die 396 Kommunen in NRW finden Sie hier die Steckbriefe mit der Beschreibung des Hochwasserrisikos in der Kommune und mit den auf ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos.

Titelseiten von 5 Dokumenten, zu Maßnahmen zum Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene

Die Kommunensteckbriefe beinhalten die auf dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtgebiet umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos. Diese Maßnahmen gilt es in den kommenden Jahren umzusetzen bzw. fortzuführen, damit sie gemeinsam zu einer wirksamen Reduzierung und Vermeidung von Hochwasserrisiken beitragen können.

Sie wurden im Dezember 2021 aktualisiert und hier veröffentlicht.

Auf den folgenden Internetseiten sind die Kommunensteckbriefe für die 396 Kommunen in NRW sortiert nach Regierungsbezirken zum Herunterladen verfügbar:

Kommunensteckbriefe konkretisieren die Hochwasserrisikomanagementpläne

In den Hochwasserrisikomanagementplänen wird die Maßnahmenplanung für die Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas in NRW auf der Basis von Maßnahmentypen – und somit auf einer relativ abstrakten Ebene – beschrieben. Das heißt, es wird hier lediglich angegeben, ob ein Maßnahmentyp innerhalb des Flussgebietes relevant ist und ob Maßnahmen aus diesem Typ bereits umgesetzt wurden bzw. bis wann eine Umsetzung von Maßnahmen geplant ist.

Zum besseren Verständnis werden die Hintergrundinformationen aus der Erhebung der Maßnahmen gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren als Steckbriefe für jede Kommune zur Verfügung gestellt.

Die kommunalen Steckbriefe enthalten alle für das Gebiet der Kommune relevanten Maßnahmen. Aufgeführt sind dabei nicht nur Maßnahmen der Kommune selbst, sondern auch die des Landes (z. B. Erstellung von Broschüren) und anderer Akteure wie z. B. der Regionalplanung (Berücksichtigung der Hochwasservorsorge im Regionalplan).

Kommunensteckbriefe Regierungsbezirk Münster

Kommunensteckbriefe Regierungsbezirk Detmold

Collage: Foto überflutete Uferstraße, Bänke, Bäume, Absperrzaun, mit Titelseiten HWRM-Pläne

Hochwasserrisikomanagementpläne

Hier finden Sie die Dokumente zu den Hochwassermanagementplänen für die Flussgebiete in NRW.

Nordrhein-Westfalen ist an den Flussgebieten Ems, Maas, Rhein und Weser beteiligt. Die Bezirksregierungen als zuständige Behörden haben die nordrhein-westfälischen Beiträge zu den HWRM-Plänen erarbeitet. Für die Aufstellung der HWRM-Pläne waren die vier Flussgebietsgemeinschaften verantwortlich.

Die Veröffentlichung der Hochwasserrisikomanagementpläne am 22.12.2021 stellt den Abschluss des 2. Zyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie dar.

Die HWRM-Pläne werden im Anschluss an die EU gemeldet und gelten jeweils für sechs Jahre. Sie werden turnusgemäß aktualisiert.

Informationen zu den Inhalten und zur Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in NRW finden Sie unter

Dokumente der Hochwasserrisikomanagementpläne 2021 - 2027 (2. Zyklus)

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Hochwasserrisikomanagementpläne, die NRW betreffen, sowie die zugehörigen Umweltberichte zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan der FGG Ems finden Sie unter https://www.ems-eems.de/hochwasserrichtlinie/berichte.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan und Umweltbericht der FGG Rhein finden Sie unter https://fgg-rhein.de/servlet/is/100013/ .

Schauen Sie sich das informative Begleitvideo der FGG Rhein zur Veröffentlichung des HWRM-Plans zum Thema "Hochwasser-Risiko managen" an: https://fgg-rhein.de/servlet/is/100027/.

Weitere Informationen zum HWRM-Plan der FGG Weser finden Sie unter:

https://www.fgg-weser.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/veroeffentlichungen/eg-hwrm-rl 


Dokumente der Hochwasserrisikomanagementpläne 2015 - 2021 (1. Zyklus)

Mehrere Personen stehen auf einer Bühne, hinter ihnen eine Wand auf die eine Präsentation projiziert ist

Beteiligung der Öffentlichkeit

Welche Möglichkeiten gibt es, sich zu beteiligen und wie wird die Öffentlichkeit informiert?

Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und auch der Wasserrahmenrichtlinie. Sie erfolgt über Informationsveranstaltungen und -medien, Anhörungen und digitale Beteiligungsangebote sowie über regionale und überregionale Beteiligungsgremien.

Beteiligung bei der Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne

Die HWRM-Pläne gelten jeweils für sechs Jahre und werden turnusmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Die nächste Aktualisierung ist für Ende 2027 vorgesehen.

Im Rahmen der Beteiligung zu den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Plänen) erhält die breite Öffentlichkeit Gelegenheit sich in den Planungsprozess einzubringen. Die zuständigen Behörden veröffentlichen die Hochwasserrisikomanagementpläne mit den zugehörigen Umweltberichten und sind angehalten, eine aktive Beteiligung der interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Risikomanagementpläne zu fördern (§ 87 LWG und § 42 UVPG).

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen erfolgt u. a. über die Internet-Plattform „Beteiligung Online NRW“.

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurden bis Dezember 2021 die erstmals 2015 aufgestellten länderspezifischen Hochwasserrisikomanagementpläne fortgeschrieben. Abweichend zum 1. Zyklus werden im 2. Zyklus allerdings länderübergreifende, d.h. flussgebietsbezogene HWRM-Pläne erstellt. Entsprechend werden bei der Fortschreibung der nunmehr nationalen HWRM-Pläne von Ems, Maas, Rhein und Weser die nordrhein-westfälischen Belange mit berücksichtigt. Gemäß § 34 in Verbindung mit § 35 und Anhang 5 in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2020 (BGBl. I S.1328) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden erheblichen Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.

Die Aufstellung dieser Pläne sowie die inhaltliche Bearbeitung der jeweils zugehörigen SUP wird durch die Geschäftsstellen der zuständigen Flussgebietsgemeinschaft (FGG) unter Einbindung der betroffenen Bundesländer koordiniert. Das deutsche Maaseinzugsgebiet liegt ausschließlich innerhalb von Nordrhein-Westfalen (NRW). Insofern ist die Bezirksregierung Köln für die Aufstellung des HWRM-Plans Maas inklusive der Durchführung der SUP zuständig, ohne dass eine länderübergreifende Koordination erfolgt.

Scoping-Prozess

Das notwendige Scoping, d. h. die Feststellung des Untersuchungsrahmens sowie die Ermittlung des Prüfinhalts und -umfangs, wurde in NRW durch die jeweils zuständige Bezirksregierung für alle vier genannten HWRM-Pläne zwischen Februar und April 2020 durchgeführt. Dabei wurden gemäß § 17 Abs. 1 UVPG die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die HWRM-Pläne berührt werden, einbezogen. Zusätzlich zu den obligatorisch zu beteiligenden Stellen wurden auch Sachverständige, Behörden aus Nachbarstaaten, nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigungen sowie sonstige Dritte hinzugezogen (§ 15 Abs. 3 UVPG). Alle Akteure wurden Anfang Februar 2020 über die Beteiligungsmöglichkeit informiert. Im Rahmen dieser Information wurden ihnen die entsprechenden Dokumente (Scoping-Unterlagen) zur Verfügung gestellt.

Offenlegung der Entwürfe der HWRM-Pläne

Nach Fertigstellung der Entwürfe der HWRM-Pläne und der Umweltberichte erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 22. März 2021 durch die Bezirksregierungen (für die Weser bereits ab 22. Dezember 2020, siehe Aktuelles-Meldung vom 18.12.2020). Die Offenlage endete am 22. Juni 2021 (für den Umweltbericht Weser am 22. Mai 2021).

Es gab mehrere Möglichkeiten, die Entwürfe der HWRM-Pläne und der zugehörigen Umweltberichte einzusehen:

Stellungnahmen und Synopse

Insgesamt wurden in NRW 29 Stellungnahmen in schriftlicher Form bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen eingereicht. Sie wurden ausgewertet, innerhalb der Flussgebiete mit den anderen Ländern (außer bei der Maas) abgestimmt und unter Beachtung länderspezifischer Belange beim Entwurf der Umweltberichte berücksichtigt. Wie die Stellungnahmen im Einzelnen berücksichtigt werden, ist in den folgenden Dokumenten dokumentiert:

Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten

Wie im WHG verankert, erhält die Öffentlichkeit Zugang zur Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahrenkarten, den Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplänen.

Die in Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind im Internet öffentlich verfügbar unter

Alternativ finden Sie die Karten online im Fachinformationssystem für die Wasserwirtschaft in NRW:

oder auf den interaktiven Internetseiten des Umweltministeriums:

Einen bundesweiten Überblick über die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erhalten Sie unter

Generelle Information der Bevölkerung

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium plant im 2-Jahres-Rhythmus Symposien zum Hochwasserrisikomanagement, zu denen die Fachöffentlichkeit, aber auch alle interessierten Bürger*innen eingeladen sind. Zusätzlich werden Informationen über Broschüren, Faltblätter und Internetpräsentationen bereitgestellt.

Sind Maßnahmen in einem größeren Umfang vorgesehen, finden – wenn möglich – regionale Informationsveranstaltungen statt. Unter Umständen werden diese Veranstaltungen durch digitale Alternativen ersetzt.

Informationen finden Sie unter Meldungen und Termine.