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HWRM-RL

Im Osten liegen die 2 TEZG der Maas Nord und Süd, im Westen und äußersten Süden der östlichen Hälfte von NRW liegt die FGE Weser. An die Weser schließt sich im Nordwesten die FGE Ems an. Den größten Bereich in der Mitte von NRW nimmt das TEZG des Rheins ein. Der Rheingraben Nord verläuft entlang des Rheins, westlich davon liegen von Nord nach Süd die TEZG: Deltarhein NRW, Lippe, Emscher, Ruhr, Wupper, Sieg NRW und im äußersten Süden die kleinen Bereiche von Mittelrhein/Mosel. Südöstlich liegt das TEZG Erft.

Zuständige Behörden und Bearbeitungsgebiete

Hier erfahren Sie, welche Behörden in NRW zuständig sind und wie die Umsetzung der HWRM-RL räumlich organisiert ist.

Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Ems, Maas, Rhein, Weser. Für den Planungsprozess werden diese großen Flussgebiete in Teileinzugsgebiete unterteilt.

Die Zuständigkeit für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne liegt bei den Bezirksregierungen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) steuert den Gesamtprozess.

Die Bezirksregierungen erarbeiten mit den zuständigen Akteuren (Kommunen, Kreise, Wasser- und Deichverbände und andere) einen gemeinsamen Plan für die jeweilige Gewässer-Region.

Übersicht der Zuständigkeiten der Bezirksregierungen für die Teileinzugsgebiete

TeileinzugsgebietFederführende BezirksregierungInternetseite
DeltarheinBezirksregierung Münsterwww.brms.nrw.de
EmsBezirksregierung Münsterwww.brms.nrw.de
EmscherBezirksregierung Münsterwww.brms.nrw.de
ErftBezirksregierung Kölnwww.brk.nrw.de
LippeBezirksregierung Arnsbergwww.bra.nrw.de
Maas NordBezirksregierung Düsseldorfwww.brd.nrw.de
Maas SüdBezirksregierung Kölnwww.brk.nrw.de
Rheingraben NordBezirksregierung Düsseldorfwww.brd.nrw.de
RuhrBezirksregierung Arnsbergwww.bra.nrw.de
SiegBezirksregierung Kölnwww.brk.nrw.de
WeserBezirksregierung Detmoldwww.brdt.nrw.de
WupperBezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Köln
www.brd.nrw.de
www.brk.nrw.de

Ahr, Kyll und Lahn

Die Erarbeitung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für Ahr und Kyll erfolgt durch das Land Rheinland-Pfalz. Nähere Informationen finden Sie auf der Hochwassergefahrenkarten-Seite der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz .

Die Lahn stellt in NRW kein eigenes Teileinzugsgebiet dar. Für die zum Einzugsgebiet der Lahn in NRW gehörenden Risikogewässer (Lahn und Banfe) hat die Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) Karten und Pläne erarbeitet.

Umsetzungszyklen und Flussgebiete

Der erste Zyklus dauerte von 2010 bis 2015. Der 2. Zyklus begann 2016 und endete 2021. Danach werden die Aktivitäten im 6-Jahres-Rhythmus fortgesetzt.

Das Umweltministerium hat im 1. Zyklus der HWRM-RL für jede Flussgebietseinheit in NRW (Ems, Maas, Rhein, Weser) den nordrhein-westfälischen Beitrag zum Hochwasserrisikomanagementplan erstellt. Für den Rhein gab es ergänzend dazu jeweils einen Beitrag aus den Teileinzugsgebieten mit einem detaillierteren regionalen Bezug.

Im 2. Zyklus wird nach einem Beschluss der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für jedes länderübergreifende Flussgebiet ein gemeinsamer Hochwasserrisikomanagement-Plan aufgestellt. NRW ist dabei an der Aufstellung der Pläne für den Rhein, die Ems und die Weser beteiligt. Die Aufstellung der Pläne erfolgt unter der Federführung der zuständigen Flussgebietsgemeinschaft (FGG) in Zusammenarbeit der beteiligten Länder (z.B. FGG Rhein zusammen mit acht Bundesländern). Der Plan für die Maas wird von NRW als einzigem beteiligten Deutschen Flussgebiet allein erstellt.

Die Flussgebiete Ems und Weser haben sich diesem Vorgehen angeschlossen. Für die Maas ist NRW das einzige Bundesland mit Anteil am Flussgebiet, daher wird NRW den deutschen Beitrag zum Hochwasserrisikomanagement-Plan erstellen.

Nationale und Internationale Ebene

Auf nationaler Ebene werden die Beiträge aus den Bundesländern innerhalb eines Flussgebietes koordiniert und in einem nationalen Hochwasserrisikomanagementplan für jedes Flussgebiet (z. B. Rhein, Ems, Weser) zusammengefasst. International findet eine weitere Zusammenfassung in den staatenübergreifenden Flussgebieten (z. B. Maas, Rhein, Ems) statt.

Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission zum Thema Flood Risk Management .

Kommunensteckbriefe Regierungsbezirk Köln

Kommunensteckbriefe Regierungsbezirk Düsseldorf

Kommunensteckbriefe Regierungsbezirk Arnsberg

Aktuelle Hochwassersituation / Hochwasservorhersage

Die frühzeitige Warnung vor einem Hochwasser ermöglicht es, rechtzeitig zu handeln und Schäden zu verhindern.

Hier finden Sie Informationsdienste für aktuelle Unwettermeldungen und Hochwasserwarnungen.

Hochwassermeldedienst NRW des LANUV

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) informiert Sie auf seinen Internetseiten über

  • Wasserstände der Gewässer in Nordrhein-Westfalen
  • Aktuelle Warnmeldungen für NRW, den Rhein und ganz Deutschland
  • Wetterinformationen

Hochwassermeldedienst NRW

Länderübergreifendes Hochwasserportal

Hier finden Sie Informationen zur Hochwasserlage in allen Bundesländern und den angrenzenden Staaten.

Auch die Warn-App "Meine Pegel" und weiterführende Informationen zu regionalen Themen stehen Ihnen zur Verfügung.

Länderübergreifendes Hochwasserportal

DWD - Deutscher Wetterdienst

Auf den Internetseiten des DWD finden Sie Informationen über

  • die aktuelle Wetterlage
  • Unwetterwarnungen
  • Klima und Umwelt

Internetseite des DWD

BKK - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Auf der Internetseite "Aktuelle Warnmeldungen" finden Sie bundesweit amtliche Warnungen und Informationen aus den Bereichen Bevölkerungsschutz, Wetter und Hochwasser.

www.warnung.bund.de

Mit der Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für Ihren aktuellen Standort zu unterschiedlichen Gefahrenlagen erhalten.

Auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind in die Warn-App integriert.

Informationen zur Warn-App NINA

Vor dem Hochwasser

Hier findet Ihre Kommune Informationen und Angebote für wirkungsvolles Hochwasserrisikomanagement.

Vorbeugende Maßnahmen nehmen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements eine priorisierte Rolle ein. Sie werden in Abstimmung mit den Bezirksregierungen für jede Kommune festgelegt und liegen in Form von Kommunensteckbriefen vor. Das Spektrum der darin enthaltenen planerischen, organisatorischen und technischen Handlungsmöglichkeiten ist vielfältig. Für Kommunen hat sich daher präventiver Hochwasserschutz zu einer ressortübergreifenden Querschnittsaufgabe entwickelt. Diese erfordert, das Handeln von Akteuren aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen über Verwaltungsgrenzen hinweg zielgerichtet zu koordinieren. Nur so kann die Umsetzung festgelegter Vorsorgemaßnahmen wie Bau- und Flächenvorsorge, natürlicher und technischer Hochwasserschutz, Katastrophenschutz oder ein entsprechendes Frühwarnsystem erfolgreich gelingen.

Zielführend ist zudem, dass die Maßnahmenplanung und -umsetzung in einem 6-Jahreszyklus evaluiert werden. Das sichert die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung dieses Vorsorgeprozesses. Weitere Informationen zur Maßnahmenplanung im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements finden Sie unter dem Thema „Hochwasserrisikomanagement in NRW“.

Risikoinformationen sind die Grundlage

Die Grundlage zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwasservorsorge bilden detaillierte Informationen zu potenziellen Gefährdungen und Risiken durch Hochwasser. Wesentlich sind dabei die durch das Land NRW erarbeiteten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten. Aus ihnen lassen sich über eine Adresssuche die als Risikogebiete eingestuften Gewässerabschnitte einer Kommune ermitteln. Aus den gewonnenen Informationen und Daten sind Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln und zu bewerten. Dabei können mögliche Interessenkonflikte aber auch Synergien identifiziert werden. Wird dieser Prozess konstruktiv und transparent geführt, bildet sich auf allen Ebenen das für einen nachhaltigen Erfolg notwendige Risikobewusstsein heraus.

Bauleitplanung

Um gesunde und gefahrlose Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, sind Risikoinformationen über hochwassergefährdete Bereiche bei der Planung und der Abwägung über die Planung zu berücksichtigen. Diese Informationen fließen sowohl in den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) als auch den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) einer Kommune ein. Damit ist eine Siedlungsentwicklung möglich, die neue Risiken durch Hochwasser verhindert und bestehende reduziert.

Vor allem sind aber auch die wasserrechtlichen Verbote für die Bauleitplanung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie die Gebote für neue Baugebiete in Risikogebieten außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten zu beachten. Grundsätzlich sind neue Baugebiete gemäß Wasserhaushaltsgesetz in festgesetzten Überschwemmungsgebieten unzulässig (Ausnahmen siehe § 78 Abs. 3 WHG). Dies ist bei der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und bei der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) zu beachten.

Hochwasserschutz im Flächennutzungsplan

Für den Hochwasserschutz im Flächennutzungsplan gibt es folgende Darstellungsmöglichkeiten:

  • Flächen für den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (z. B. Deiche, Dämme, Gräben, Kanäle, Vorfluter),
  • weniger hochwasserempfindliche Nutzungen in Überschwemmungsgebieten durch Flächen für Landwirtschaft und Wald (z. B. Auwälder oder Grünflächen) sowie
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

Aufstellung von Bebauungsplänen

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Gebieten, in denen gemäß Hochwassergefahrenkarten Gefahren durch Hochwasser vorhanden sind, die aber außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten liegen, müssen die Gefahren planerisch berücksichtigt und in der Abwägung behandelt werden. Das heißt, dass alle Möglichkeiten zur Risikovorsorge genutzt wurden und andere wichtige öffentliche Gründe für die Planung (z. B: keine anderen Entwicklungsflächen, standortgebundene Nutzungen) die bekannten und dargestellten Risiken überwiegen. Die Berücksichtigung der Hochwassergefahren geschieht beispielsweise durch:

  • Freihaltung von besonders gefährdeten Bereichen,
  • Festsetzung von Vorkehrungen gegenüber diesen Gefahren.

Sofern ein rechtskräftiger Bebauungsplan in einem von Hochwasser betroffenen Gebiet liegt, ist zu prüfen, ob Festlegungen zur Hochwasservorsorge möglich sind. Stellt sich nach Inkrafttreten eines Bebauungsplanes heraus, dass die vom Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen einer Überschwemmungsgefahr ausgesetzt sind, ist die Gemeinde gemäß § 1 Abs. 3 BauGB gehalten, ihre planerischen Festsetzungen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bereits zu einer Überflutung des Baugebiets gekommen ist. Dies geschieht z. B. durch die Festlegung der Höhenlage von Gebäudesohlen und von freizuhaltenden Bereichen oder durch die Festlegungen zur Ausführung von Gebäuden. Sofern noch keine Gebäude errichtet wurden, ist die Aufhebung des Bebauungsplanes, zumindest in Teilbereichen, eine effektive und gegebenenfalls erforderliche Risikominderungsmaßnahme.

Technischer Hochwasserschutz

Der Bau technisch-infrastruktureller Hochwasserschutzanlagen wie Deiche, Wehre oder mobile Schutzsysteme ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Hochwasserschutzes. Einen absoluten Schutz gewähren diese Anlagen jedoch nicht. Durch das Ineinandergreifen von Maßnahmen der Hochwasservorsorge, des Flächenmanagements und des technischen Hochwasserschutz kann das Restrisiko minimiert werden. Für Maßnahmen in diesem Bereich gewährt das Land NRW finanzielle Zuschüsse (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie).

Alarm- und Einsatzplan

Kommunen steht zur Vorbereitung auf den Ernstfall das Instrument der Alarm- und Einsatzplanung zur Verfügung. Je nach Ereignis und differenziert nach Vorlaufzeit des Ereigniseintritts sind darin erforderliche Maßnahmen, Abläufe und Verantwortlichkeiten in Abhängigkeit von den zu erwartenden Hochwasserpegeln festgehalten. Grundlegende Maßnahmen sind u. a. die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Maßnahmen im und am Gewässer, im öffentlichen Kanalnetz oder der Aufbau von mobilen Schutzsystemen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz von Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen. Spezielle Szenarien helfen, adäquat auf die Anforderungen dieser Einrichtungen einzugehen. Die Kommunikation der Abläufe mit allen für die Hochwasserbewältigung relevanten Stellen trägt dazu bei, Verantwortungsgefühl zu etablieren. Regelmäßige Übungen der möglichen Erstfälle schärfen die Fähigkeit zu sicherem Verhalten in Gefahrensituationen.
Mit Hilfe des internetbasierten Flut-Informations- und Warnsystems FLIWAS lässt sich der Alarm- und Einsatzplanung eigenständig erstellen.

Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen

Zur Unterstützung des Hochwasserrisikomanagements gibt es verschiedene Angebote des NRW Umweltministeriums sowie der Bezirksregierungen. Zahlreiche Broschüren und Informationen zu verschiedenen Themen des Hochwasserrisikomanagements stehen unter „Vertiefende Informationen“ zur Verfügung.

Für die Bewältigung einer zentralen Aufgabe der Kommunen – Vermittlung von Informationen über die Hochwassergefahren und Möglichkeiten zur Eigenvorsorge an die Bevölkerung – wurden Textbausteine für unterschiedliche Kommunikationswege (Internet, Presse, Broschüren/Flyer) erarbeitet. Die Idee für diese Textbausteine wurde im Rahmen eines Erfahrungsaustausches zum Thema „Kommunikation“ zwischen kommunalen Vertretern, Vertretern der Architekten- und der Ingenieurkammer, der Kommunalagentur und dem Ministerium entwickelt.

Hier sind die Textbausteine abrufbar:

Kommunen

Wie können Kommunen aktives und effektives Hochwasserrisiko-Management betreiben?

Kommunen tragen auf lokaler Ebene für die Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements eine besondere Verantwortung. Neben konkreten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos ist die Aufklärung und Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen über Hochwasserrisiken sowie individuelle Möglichkeiten zur Vorsorge eine wichtige Aufgabe.

Ein konstruktiver Dialog, verbunden mit zielführenden Angeboten der Unterstützung, schafft eine nachhaltige Sensibilisierung und fördert die notwendige Mobilisierung aller Akteure. Je aktiver und konsequenter diese an der Realisierung der festgelegten Maßnahmen mitwirken umso effektiver können bestehende Risiken verringert, neue Risiken vermieden und nachteilige Folgen während oder nach einem Hochwasserereignis verhindert werden.

Starkregen

Mit einer Arbeitshilfe und Fördermitteln unterstützt das Umweltministerium die Kommunen.

Das Hochwasserereignis im Juli 2021 war die größte Naturkatastrophe, die NRW in der jüngeren Vergangenheit erleben musste. Die Intensität und die räumliche Ausdehnung der gefallenen Niederschlagsmengen haben bisherige Erwartungen und Einschätzungen deutlich übertroffen. Spätestens dieses Ereignis hat den Menschen in Nordrhein-Westfalen in tragischer Weise vor Augen geführt, dass Starkregen in allen Teilen des Landes Menschenleben gefährdet und erhebliche Schäden hervorrufen kann. Durch die Auswirkungen des Klimawandels ist leider davon auszugehen, dass extreme Niederschlagsereignisse in Zukunft weiter zunehmen und häufiger auftreten werden. Es ist daher geboten, sich auf die Folgen von Starkregen vorzubereiten und Vorsorge zu treffen.

Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement

Um die Gesundheit und die Lebensgrundlagen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen, aber auch um Kosten durch Schäden an der kommunalen Infrastruktur zu vermeiden, arbeiten derzeit viele Kommunen und Kreise an der Realisierung eines Starkregenrisikomanagements. Hierzu bietet die „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ kommunalen Fachplanern und Entscheidungsträgern praxisorientierte Hilfestellungen und ein landesweit einheitliches Vorgehen zur Risikominderung.

So werden Vorgehensweisen zur Erstellung von Überflutungsanalysen und Starkregengefahrenkarten, Risikoanalysen sowie Handlungskonzepte zur effizienten Schadensreduzierung beschrieben. Außerdem stellt die Arbeitshilfe den Leserinnen und Lesern Qualitätsstandards und technische Randbedingungen hierzu vor und vermittelt einen Überblick über mögliche kommunale Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen. Überdies wird auf die Bedingungen zur Förderung gemäß der aktuellen Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie vom 11. April 2017 (FöRL HWRM/WRRL) eingegangen.

Hier können Sie die Arbeitshilfe und die Risikocheckliste als pdf-Dokumente herunterladen:

In der Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement sind bestimmte Niederschlagsszenarien festgelegt, die für die Erstellung von Starkregengefahrenkarten zu verwenden sind:

  • Szenario 2: ein außergewöhnliches Ereignis, welches regional differenziert durch ein statistisches Niederschlagsereignis (Dauer 1 Stunde) mit einer Jährlichkeit von 100 Jahren generiert wird
  • Szenario 3: ein extremes Ereignis, welches durch ein extremes Niederschlagsereignis (90 mm in 1 Stunde) generiert wird

Für Szenario 3 gelten landesweit die genannten 90 mm in 1 Stunde.

Für das Szenario 2 stellt das LANUV ein Dokument bereit, das die Niederschlagsdaten je Kommune auflistet und zusätzliche Erläuterungen zur Herkunft und Anwendung enthält:

Fachliche Grundlage für die Datenbereitstellung ist die bundesweite „Koordinierte Starkniederschlagsregionalisierung und –auswertung“ (KOSTRA) des Deutschen Wetterdienstes. Er stellt diese Daten und weitere fachliche Erläuterungen über das Internet frei zur Verfügung unter:

•    https://www.dwd.de/DE/leistungen/kostra_dwd_rasterwerte/kostra_dwd_rasterwerte.html

HWRM-Symposium 2018

Am 10. und 11. Januar 2018 fand das Symposium zum Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement in NRW statt.

Fast 500 Besucher nahmen daran teil.

Die Vorträge der Tagung stehen Ihnen jetzt zum Herunterladen zur Verfügung.

Gemeinsam handeln – Risiken vermindern: Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement in NRW

Das NRW-HWRM-Symposium 2018 in Essen

Am 10. und 11. Januar 2018 fand das Hochwasserschutz-Symposium im Congress Center Essen statt. Zusammen mit dem Umweltministerium NRW hatten der BWK, der Städtetag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW, der Landkreistag, AGW und HKC dazu eingeladen.

Die fast 500 Besucher wurden von der Umweltministerin Christina Schulze Föcking begrüßt und erhielten in einem umfangreichen Programm aus Vorträgen und Podiumsdiskussionen Informationen und Einblicke zu Strategien und Aktivitäten des Landes sowie zu neuen Ansätzen im kommunalen Hochwasserrisikomanagement.

Die Tagung fand im Rahmen der Fachmesse acqua alta statt. Dort nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich an Ständen weiter zu informieren und zu vernetzen.

Die Vorträge des Symposiums finden Sie hier zum Nachlesen aufgelistet.

HWRM-Symposium 2016

Hochwasserrisikomanagement in NRW - Wo stehen wir? - Wo wollen wir hin?

Hochwasserrisikomanagement in NRW - Wo stehen wir? - Wo wollen wir hin?

Das NRW-HWRM-Symposium 2016 in Essen

Über 350 Besucherinnen und Besucher nahmen am 13./14. Januar 2016 an der Fachtagung in Essen teil, zu der das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW sowie der DWA-Landesverband NRW und weitere Institutionen eingeladen hatten.

In interessanten und vielseitigen Vorträgen gingen Expertinnen und Experten den Fragestellungen rund um die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie nach und präsentierten Lösungsansätze. Die Fachleute nutzten die gut bemessenen Zeiten zwischen den Vortragsblöcken, um die Diskussionen fortzusetzen und Kontakte zu knüpfen.

Die Fachmesse acqua alta, die gleichzeitig in den Messehallen stattfand, stellte einen starken Praxisbezug her. Ensprechend gut waren die Messestände frequentiert. Messeführungen ermöglichten den Besuchern, sich auf dem umfangreichen Ausstellungsbereich zu orientieren.

Das Symposium wurde vom MKULNV und dem DWA-Landesverband NRW gemeinsam mit Institutionen konzipiert, die sich aktiv mit dem HWRM auseinander setzen.