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Hydromorphologie

Das Foto zeigt einen Bagger an einem neu hergestellten Gewässerdurchlass unter einem Wirtschaftsweg im Wald

Hydromorphologische Maßnahmen

Fast alle Gewässer in Nordrhein-Westfalen weisen negative Veränderungen ihrer Gewässerstruktur (Hydromorphologie) auf. Die hydromorphologischen Maßnahmen dienen dem Zweck, das Gewässer wieder in einen Zustand zu versetzen, der dem ursprünglichen Gewässertyp nahe kommt. Es handelt sich somit um Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, der Durchgängigkeit und der Wasserführung.

Das Strahlwirkungskonzept

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, der Durchgängigkeit und der Wasserführung sollen möglichst kosteneffektiv sein. Eine zentrale Grundlage dafür ist das in NRW entwickelte "Strahlwirkungskonzept". In mehreren vom Land finanzierten Forschungsvorhaben konnte gezeigt werden, dass es für die Erreichung der gewünschten ökologischen Gewässerqualität (guter ökologischer Zustand oder gutes ökologisches Potenzial) nicht unbedingt erforderlich ist, Gewässer auf ihrer vollen Länge zu renaturieren.

Entwickelt man stattdessen eine Abfolge aus sehr hochwertigen Gewässerstrecken, die mit Gewässerabschnitten verbunden werden, die mit geringerem Aufwand die notwendige Vernetzung garantieren, kann das Bewirtschaftungsziel ebenfalls erreicht weden – mit deutlich geringerem Aufwand.

Außerdem gibt es auch zahlreiche Gewässerabschnitte, in denen eine vollständige Entwicklung zum naturnahen Referenzzustand überhaupt nicht möglich ist. Dies betrifft beispielsweise innerörtliche Gewässerabschnitte oder Gewässer, in denen die bestehenden Nutzungen nur geringfügige Verbesserungen der Gewässerstruktur zulassen.

Ausführliche Informationen zum Strahlwirkungskonzept finden Sie hier.

In den letzten Jahren sind bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur umgesetzt worden, an kleinen, aber auch an größeren Gewässern. Gute Beispiele finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Flussgebietseinheiten.

Maßnahmenübersichten Wo müssen Gerwässerstrukturen verbessert werden?

Nach § 74 LWG sind die Träger der Pflichten zur Gewässerunterhaltung und des –ausbaus dazu verpflichtet, eine Übersicht aller Maßnahmen zu erstellen, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 bis 31 und 47 WHG notwendig sind. Diese werden Maßnahmenübersichten genannt.

Vorläufer der Maßnahmenübersichten waren vor allem die Umsetzungsfahrpläne, in denen die notwendigen Aktionen zur Verbesserung der Gewässerstruktur dargelegt werden. Diese wurden in einem ausführlichen und strukturierten Abstimmungsprozess zwischen den Unterhaltungspflichtigen, den Fachbehörden und der Öffentlichkeit (z. B. aus der Landwirtschaft oder dem Naturschutz) entwickelt. Sie stellen daher den Ausgangspunkt für die Bearbeitung der Maßnahmenübersichten dar. Die Maßnahmenübersichten aktualisieren die Informationen aus den Umsetzungsfahrplänen und fassen diese zusammen. Des Weiteren detaillieren die Maßnahmenübersichten die Vorgaben des Maßnahmenprogramms der hydromorphologischen Maßnahmen nach EG-WRRL. Sie beschreiben für eine Planungseinheit oder Anteile davon die erforderlichen Funktionselemente und den Umfang der Programmmaßnahmen, die für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele notwendig sind.

Die Ausarbeitung der Maßnahmenübersichten erfolgte durch die Unterhaltungspflichtigen auf Grundlage des „Leitfaden zur Erstellung von Übersichten gem. § 74 LWG". Neben der Abstimmung zwischen den Maßnahmenträgern wurde auch die Erarbeitung der Maßnahmenübersichten durch die Bezirksregierungen fachlich unterstützt.

Wie werden die Maßnahmen finanziert?

Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung bilden einen Schwerpunkt des Maßnahmenprogramms. Die dabei entstehenden Kosten sind im Grundsatz von den Gewässerunterhaltungspflichtigen zu tragen. Das Land unterstützt sie durch Fördermittel von bis zu 80 %. Der Finanzbedarf für diese Maßnahmen wird aktuell auf etwa 2,7 Mrd. Euro geschätzt – verteilt auf einen Zeitraum von 17 Jahren (2010-2027). Er wird fast vollständig aus den Einnahmen des Wasserentnahmeentgelds (WasEG) gedeckt.  Außerdem werden, wenn möglich, EU- und Bundesmittel herangezogen. Aus Landesmitteln werden pro Jahr etwa 80 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der  Eigenanteile können Beiträge aus naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eingesetzt werden. Außerdem ist eine Umlage des verbliebenen Eigenanteils über Gebühren grundsätzlich möglich.