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HWRM-RL

Titelseiten von vier Broschüren zur private Starkregenvorsorge

Private Starkregenvorsorge

Hier finden Sie Informationsquellen für die private Starkregen- und Hochwasservorsorge.

Die Starkregenereignisse der vergangenen Zeit haben deutlich gemacht:

  •     Meist bleibt nur wenig Zeit, um auf Warnungen zu reagieren.
  •     Im Prinzip kann es jede Ortschaft und jeden Bürger / jede Bürgerin treffen.

Starkregen und urbane Sturzfluten lassen sich nicht aufhalten – aber Kommunen und Privatpersonen können dazu beitragen, die durch sie entstehenden Schäden klein zu halten. Mit langfristiger Starkregenvorsorge, informiert sein und besonnenem Verhalten im Notfall sind Sie generell auf der „sicheren Seite“.

In den folgenden Videos finden Sie Erläuterungen und Maßnahmenvorschläge. Die Broschüren und Leitfäden enthalten detaillierte Übersichten, wie Sie sich als Privatperson absichern können und im Notfall verhalten sollten.

Ergreifen Sie die Initiative – am besten schon lange bevor das nächste Unwetter heranzieht.

    Videos zur Starkregenvorsorge

    Wie können Gebäude bei Starkregen betroffen sein und welche Möglichkeiten gibt es, sie vor Schäden durch Überflutung zu schützen? Diese kurzen Videos geben Antworten auf Fragen zur privaten Starkregenvorsorge.

    Link zur Seite "Starkregenvorsorge in Videos erklärt"

    Broschüren zum Herunterladen

    Per Klick auf die folgenden Links laden Sie die Broschüre im pdf-Format herunter.

    Kartenausschnitt mit grau, blau, gelb und rot eingefärbten Flächen. Text: NRW-weite Hinweiskarte Starkregengefahren

    Hinweiskarte Starkregengefährdung

    Mit der interaktiven Webkarte steht flächendeckend für Nordrhein-Westfalen eine Übersicht zur Verfügung, wie sich Starkregenereignisse außerhalb von Fließgewässern auswirken können.

    Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat eine interaktive Webkarte mit Gefahrenhinweisen zu Starkregen für das Gebiet Nordrhein-Westfalen erarbeiten lassen und veröffentlicht.

    Die Karte ist ein wichtiges Instrument, um durch Starkregen gefährdete Kommunen leichter identifizieren und auf besondere Gefahrenbereiche innerhalb der Kommunen hinweisen zu können. Sie ergänzt die detaillierteren, kommunalen Starkregengefahrenkarten. Diese werden zur Unterstützung der Kommunen seitens des Landes über die Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement  gefördert.“

    Die Hinweiskarte Starkregengefahren für NRW steht ab sofort im frei zugänglichen Geoportal des Bundes und der Länder unter https://geoportal.de/Info/tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw zur Verfügung.

    Weitere Kartenportale

    Zusätzlich sind sie im Fachinformationssystem Klimaanpassung des LANUV unter www.klimaanpassung-karte.nrw.de im Handlungsfeld Hochwasserschutz abrufbar. In dem Fachinformationssystem (FIS) wird vorhandenes Wissen zu Klimafolgen und der Anpassung an den Klimawandel in NRW zusammengeführt und aufbereitet.

    Die Hinweiskarte Starkregengefahren für NRW ist im Geoportal des Bundes und der Länder unter https://geoportal.de/Info/tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw abrufbar.

    Die Starkregenhinweiskarten stehen auch im Fachinformationssystem Klimaanpassung des LANUV unter www.klimaanpassung-karte.nrw.de zur Verfügung.

    Bezug zu kommunalen Starkregengefahrenkarten

    Dort, wo kommunale Starkregengefahrenkarten bereits existieren, sollten diese konsultiert werden, da örtliche Gegebenheiten auf der lokalen Skala wesentlich besser dargestellt werden können als auf der Skala von Nordrhein-Westfalen.

    Für Kommunen, in denen noch keine kommunalen Karten zur Starkregengefahr existieren, liefert die Starkregenhinweiskarte NRW des BKG erste valide Erkenntnisse, die im Rahmen der "Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement " vertieft werden sollten.

    Weitere Informationen

    Das Wichtigste auf einen Blick

    Hier erhalten Sie zur Orientierung einen Überblick zu den Hochwasserrisikomanagementplänen.

    Für Nordrhein-Westfalen sind die Aktivitäten und Maßnahmen zur Verminderung von Hochwasserrisiken in sogenannten Hochwasserrisikomanagementplänen für die Flussgebiete Ems, Maas, Rhein und Weser dokumentiert.

    Da diese überwiegend strategischen Pläne auf den ersten Blick sehr abstrakt sind, geben wir auf dieser Seite einen zusammenfassenden Überblick über die zentralen Themen.

    Hier geht es direkt zu den Hochwasserrisikomanagementplänen.

     

    FRAGE Was ist Hochwasserrisikomanagement?

    Der Begriff Hochwasserrisikomanagement beschreibt den Prozess eines planvollen und strategischen Umgangs mit Risiken, die sich aus Hochwasserereignissen ergeben können. In diesem Sinne wird mit der Hochwasserrisikomanagementplanung das Zusammenwirken aller Akteure und Akteurinnen koordiniert, die für den Hochwasserschutz zuständig sind, die von Hochwasser betroffen sein können oder in irgendeiner Form dazu beitragen können, das Hochwasserrisiko zu verringern.

    Dies sind neben den Wasserbehörden vor allem auch Kommunen, Kreise, Wasserverbände, private Eigentümer und Eigentümerinnen, Flächennutzende wie die Land- oder Forstwirtschaft, der Katastrophenschutz und auch Betreibende von Infrastrukturanlagen.

    FRAGE Was genau sind Hochwasserrisikomanagementpläne und wer erstellt diese?

    Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) beschreiben u. a. die Hochwassergefahren und -risiken, legen die Ziele des Hochwasserrisikomanagements fest und enthalten Maßnahmen, mit denen in den jeweiligen Flussgebieten das Hochwasserrisiko verringert werden soll. Pro Flussgebiet wird ein bundesländerübergreifender Hochwasserrisikomanagementplan erstellt, das heißt in Deutschland gibt es insgesamt zehn Hochwasserrisikomanagementpläne für die zehn Flussgebiete: Donau, Eider, Elbe, Ems, Maas, Oder, Rhein, Schlei/Trave, Weser und Warnow/Peene.

    Die jeweils zuständigen Behörden erstellen die Inhalte für die Pläne, in den Flussgebietsgemeinschaften werden diese Beiträge koordiniert und je zu einem gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplan zusammengestellt.

    Nordrhein-Westfalen ist an den Flussgebieten Ems, Maas, Rhein und Weser beteiligt, hier erarbeiten die Bezirksregierungen als zuständige Behörden die notwendigen Beiträge für die vier Flussgebietsgemeinschaften. Hier sorgt das Umweltministerium NRW für die Steuerung des Gesamtprozesses innerhalb des Bundeslandes.

     

    FRAGE Wie erhalte ich einen guten Einstieg in die Thematik?

    Titelbilder von 12 Broschüren zur Hochwasservorsorge in NRW

    Die Hochwasserrisikomanagementpläne der Flussgebiete Ems, Maas, Rhein und Weser fassen die Aktivitäten zur Verminderung der Hochwasserrisiken für die deutschen Anteile an den vier Flussgebieten zusammen. Dadurch haben die Pläne einen strategischen Charakter, für die Darstellung regionaler Aktivitäten sind sie zu abstrakt. Das Kapitel 9 „Zusammenfassung und Ausblick“ der jeweiligen Hochwasserrisikomanagementpläne gibt Ihnen einen Überblick über die Inhalte der Pläne für die einzelnen Flussgebiete und hilft dabei, in die Thematik einzusteigen.

    Wenn Sie konkretere Informationen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagemenplanung in Nordrhein-Westfalen suchen, schauen Sie sich die 2022 und 2023 herausgegebenen Broschüren zum Hochwasserrisikomanagemement in Nordrhein-Westfalen an.

    FRAGE Wie finde ich direkt das Thema, das mich interessiert?

    Die Gefahr einer Überschwemmung durch Hochwasser besteht generell bei allen Gewässern. In den vier Hochwasserrisikomanagementplänen Ems, Maas, Rhein und Weser werden jedoch nur diejenigen Gewässer näher betrachtet, von denen mögliche signifikante Risiken ausgehen, also bei denen eine Überflutung auch einen relevanten Schaden verursachen kann. Diese Gewässer wurden in einer Analyse als Risikogewässer eingeordnet. Welche Gewässer das in Nordrhein-Westfalen sind, können Sie in der Liste der Risikogewässer nachlesen.

    Wo und in welchem Ausmaß die Gefahr einer Überflutung aus einem dieser Gewässer besteht und welche Nutzungen betroffen sind, erfahren Sie in den Hochwassergefahren- und risikokarten.

    In den Kapiteln 3 und 4 der Hochwasserrisikomanagementpläne erfahren Sie, nach welchen Kriterien die Risikogewässer ausgewählt werden und welche Methoden bei der Erstellung der Karten angewendet werden. Die Schlussfolgerungen aus den Hochwassergefahren- und -risikokarten werden länderübergreifend für die einzelnen Flussgebiete dokumentiert.

    Welche Ziele das Hochwasserrisikomanagement verfolgt und inwieweit diese Ziele bisher erreicht wurden, können Sie im Kapitel 5 der Hochwasserrisikomanagementpläne nachlesen.

    Was zu tun ist, um Hochwasser-Schäden für sich und andere zu vermeiden, erfahren sie in der Maßnahmenplanung. Die Übersicht „Initiative ergreifen“ zeigt Möglichkeiten zum vorbeugenden Schutz und eigenverantwortlichem Handeln bei Hochwasser in Nordrhein-Westfalen auf.

    In Kapitel 6 der Hochwasserrisikomanagementpläne ist mehr zur Maßnahmenplanung, zum Stand der Umsetzung und zu den Fortschritten bei der Maßnahmenumsetzung in den einzelnen Flussgebieten zu finden.

    FRAGE Wie finde ich Informationen zu meiner Stadt oder meiner Gemeinde?

    Die Kommunensteckbriefe informieren über die örtliche Situation sowie über die geplanten und umgesetzten Maßnahmen in ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet.In Nordrhein-Westfalen sind für alle 396 Städte und Gemeinden Kommunensteckbriefe unter Beachtung der lokalen und regionalen Besonderheiten erstellt worden. Sie stellen die Hochwassergefährdung anhand einer Karte und einer Liste der Risikogewässer dar. Außerdem finden sich darin die im jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtgebiet umgesetzten, in Umsetzung befindlichen und geplanten Maßnahmen zur Reduzierung der Hochwasserrisiken. Für alle im Steckbrief aufgeführten Maßnahmen gibt es Angaben über Zeiträume und Zuständigkeit für deren Umsetzung.

    Hier finden Sie die Kommunensteckbriefe gegliedert nach den Regierungsbezirken.

    FRAGE Ich möchte mehr wissen – wo finde ich die kompletten Hochwasserrisikomanagementpläne?

    Hier können Sie die Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebiete Ems, Maas, Rhein und Weser als pdf-Dokument herunterladen.

    Titelseiten von 5 Dokumenten, zu Maßnahmen zum Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene

    Aktualisierte Kommunensteckbriefe verfügbar

    Die Kommunensteckbriefe für die 396 Kommunen in NRW führen die Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos auf. Sie wurden aktualisiert und im März 2021 hier veröffentlicht.

    Die Kommunensteckbriefe beinhalten die auf dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtgebiet umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos. Diese Maßnahmen gilt es in den kommenden Jahren umzusetzen bzw. fortzuführen, damit sie gemeinsam zu einer wirksamen Reduzierung und Vermeidung von Hochwasserrisiken beitragen können.

    Sie wurden aktualisiert und im März 2021 hier veröffentlicht.

    Sie finden die Kommunensteckbriefe für die 396 Kommunen in NRW sortiert nach Regierungsbezirken hier zum Herunterladen.

    Scoping zur Strategischen Umweltprüfung der EU-HWRM-RL abgeschlossen

    Die Bezirksregierungen haben den Scoping-Prozess zur Strategischen Umweltprüfung für die Aktualisierung der HWRM-Pläne durchgeführt und abgeschlossen. Die Ergebnisse stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung.

    Der Scoping-Prozess der Bezierksregierungen zur Strategischen Umweltprüfung für die Aktualisierung der HWRM-Pläne ist abgeschlossen. Die Ergebnisse stehen auf diesen Seiten zum Herunterladen zur Verfügung.

    Die Strategische Umweltprüfung hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden erheblichen Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.  Im notwendigen Scoping wird der Untersuchungsrahmen für die SUP festgestellt sowie der Prüfinhalt und -umfang ermittelt.

    Diesen Schritt haben die Bezirksregierungen zwischen Februar und April 2020 durchgeführt. Dabei wurden die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die HWRM-Pläne berührt werden, sowie Behörden aus Nachbarstaaten und Umweltvereinigungen einbezogen.

    Die in NRW eingereichten Stellungnahmen wurden ausgewertet, abgestimmt und unter Beachtung länderspezifischer Belange beim Entwurf der Umweltberichte berücksichtigt.

    Sie finden die Dokumente auf der Seite Beteiligung der Öffentlichkeit unter „Scoping-Prozess“.

    Deichverband Bislich-Landesgrenze erinnert an Hochwasser 1995

    In Erinnerung an das Rheinhochwasser im Januar 1995 vor ziemlich genau 25 Jahren veröffentlicht der Deichverband Bislich-Landesgrenze einen kurzen Film und Bilder von diesem extremen Hochwasserereignis.

    In Erinnerung an das Rheinhochwasser im Januar 1995 vor ziemlich genau 25 Jahren veröffentlicht der Deichverband Bislich-Landesgrenze einen kurzen Film und Bilder von diesem extremen Hochwasserereignis.

    Der Rhein erreichte damals am 31.01.1995 am Pegel Rees mit 10,56 Metern und am Pegel Emmerich mit 9,84 Metern (rund 7 Meter über Mittelwasserstand) seinen letzten Höchststand.

    https://dv-bl.de/Aktuelles


    Zum Vergleich die Pegeldaten vom 08.02.2020 (Tendenz fallend)

    • Pegel Rees: 7,85 m
    • Pegel Emmerich: 7,00 m

    In den Niederlanden hatte das Hochwasserereignis 1995 dramatischere Ausmaße. Es mussten ganze Ortschaften evakuiert werden. Unter folgendem Link sind verschiedenen Informationen und Berichte eingestellt  - zur Erinnerung an 1995 aber auch zur Sensibilisierung der Bevölkerung vor zukünftigen Hochwassern.

    Sehenswert ist der kurze Film des Hochwasserjournals, der allerdings nur in Niederländisch zur Verfügung steht.

    https://www.weetvanwater.nl/jij-weet-water/buurt/hohohoogwater-0/

    Aktualisierte Hochwassergefahren- und -risikokarten verfügbar

    Die Hochwassergefahren- und -risikokarten wurden 2018/2019 aktualisiert und sind ab sofort online auf den Flussgebiete-Seiten verfügbar.

    Erstmals wurden Sie 2013 erstellt und landesweit veröffentlicht.

    Ein Dank an alle Akteure, die durch Hinweise und Ratschläge zur Aktualisierung beigetragen haben!

    Hier finden Sie "Ihre Karte":

    Informationen zu den Inhalten und Symbolen der Karten finden Sie im Menü "Hochwasserthemen" unter

    Alternativ finden Sie die aktualisierten Karten online

    • im Fachinformationssystem für die Wasserwirtschaft in NRW (ELWAS-WEB) oder
    • auf den interaktiven Internetseiten des Umweltministeriums (Umweltdaten vor Ort).

    Als Ergebnis der vorläufigen Risikobewertung im 2. Zyklus liegt seit dem 22. Dezember 2018 die aktualisierte Liste der Risikogewässer in NRW vor.

    Die aus der Überprüfung und Aktualisierung in NRW entstandenen Risikogewässer umfassen

    • 438 Risikogewässer mit insgesamt
    • 5894 km Gewässerlänge (ermittelt aus der Stationierung der Gewässer)

    Im 2. Zyklus sind damit 10 Gewässer weniger und eine um 170 km kürzere Gewässerlänge als im 1. Zyklus als Gewässer mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko festgelegt.

    Dokumentation der vorläufigen Bewertung 2018 NRW

    Der Bericht zur „Überprüfung und Aktualisierung der vorläufigen Risikobewertung im 2. Zyklus der EU-HWRM-RL sowie Aktualisierung der Risikogewässer“ von Dezember 2018 enthält einen Textteil mit einer Beschreibung der Signifikanzkriterien und der Vorgehensweise sowie vier Anhänge mit Detailinformationen (u. A. einer Liste der Risikogewässer).

    Die Bezirksregierungen haben Übersichtskarten erstellt, die darstellen, wie sich die Risikogewässer vom 1. zum 2. Zyklus der EU-HWRM-RL verändert haben.

    Bewertung in den Flussgebietsgemeinschaften (FGGen) Rhein, Ems, Weser und durch die Internationale Maaskommission (IMK)

    Die FGG Rhein stellt in ihrem kurzen Bericht die potenziellen signifikanten Hochwasserrisikogebiete im deutschen Rheineinzugsgebiet in einer Karte dar. Außerdem sind Hyperlinks auf detaillierte Informationen zur vorläufigen Risikobewertung in den Bundesländern mit Anteil am Rheineinzugsgebiet aufgelistet.

    Der Bericht der FGG Weser beinhaltet auch das Hochwasserrisiko im Küstenbereich.

    Der Bericht der Internationalen Maas-Kommission stellt die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung aus den fünf Anrainerstaaten zusammen, die FGG Ems beinhaltet entsprechende Informationen aus Deutschland und den Niederlanden.

    Vorläufige Bewertung in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein

    Zum 22. Dezember 2018 ist von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) der Bericht über die „Aktualisierung der Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein“ veröffentlicht worden.

    Dieser Bericht steht auf der Seite der IKSR zum Herunterladen bereit (pdf-Dokument).

    Überfluteter Uferbereich, große Wasserfläche, Bäume, die aus dem Wasser ragen, Rasen, Sonnenschein

    Internationale HWRM-Pläne

    Im Hochwasserschutz für Ems, Maas und Rhein arbeiten die Behörden grenzüberschreitend zusammen.

    Hochwasser ist ein grenzüberschreitendes Thema, das internationale Koordination erfordert. Daher wurden EU-weit internationale Bewirtschaftungseinheiten für Gewässer mit internationalen Einzugsgebieten festgelegt, die an der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie arbeiten.

    Der „Zweite Internationale Hochwasserrisikomanagementplan der IFGE Rhein“ ist auf Deutsch, Französisch Niederländisch und auf Englisch auf der IKSR-Website veröffentlicht unter:
     
    https://www.iksr.org/de/eu-richtlinien/hochwasserrichtlinie/hochwasserrisikomanagementplan.

    In der Kommunikationsplattform "Wasserblick" sind dieser Plan und Hochwasserrisikomanagementpläne für weitere Flussgebiete verfügbar, an denen deutsche Bundesländer einen Anteil haben.

    Schauen Sie sich das informative Begleitvideo der FGG Rhein zur Veröffentlichung des HWRM-Plans zum Thema "Hochwasser-Risiko managen" an: https://fgg-rhein.de/servlet/is/100027/.

    Für die Hochwasserrisikomanagementpläne ist  gemäß § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die SUP soll gewährleisten, dass aus der Durchführung von Hochwasserrisikomanagementplänen resultierende Umweltauswirkungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung und vor der Annahme des Plans systematisch berücksichtigt werden.

    Zentrales Element der SUP sind die Umweltberichte, in denen u. a. die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Hochwasserrisikomanagementpläne auf die im UVPG genannten Schutzgüter gemäß § 40 Abs. 1 UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet werden.Die Umweltberichte zu den Hochwasserrisikomanagementplänen in den nordrhein-westfälischen Flussgebietseinheiten Rhein, Maas, Ems und Weser bilden zusammen mit den jeweiligen „Zusammenfassenden Umwelterklärungen“ gemäß § 44 Abs. 2 UVPG den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung.

    Sie finden die Umweltberichte bei den jeweiligen Hochwasserrisikomanagementplänen  zum Herunterladen.