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Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehrere Personen stehen auf einer Bühne, hinter ihnen eine Wand auf die eine Präsentation projiziert ist

Beteiligung der Öffentlichkeit

Welche Möglichkeiten gibt es, sich zu beteiligen und wie wird die Öffentlichkeit informiert?

Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und auch der Wasserrahmenrichtlinie. Sie erfolgt über Informationsveranstaltungen und -medien, Anhörungen und digitale Beteiligungsangebote sowie über regionale und überregionale Beteiligungsgremien.

Beteiligung bei der Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne

Die HWRM-Pläne gelten jeweils für sechs Jahre und werden turnusmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Die nächste Aktualisierung ist für Ende 2027 vorgesehen.

Im Rahmen der Beteiligung zu den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Plänen) erhält die breite Öffentlichkeit Gelegenheit sich in den Planungsprozess einzubringen. Die zuständigen Behörden veröffentlichen die Hochwasserrisikomanagementpläne mit den zugehörigen Umweltberichten und sind angehalten, eine aktive Beteiligung der interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Risikomanagementpläne zu fördern (§ 87 LWG und § 42 UVPG).

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen erfolgt u. a. über die Internet-Plattform „Beteiligung Online NRW“.

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurden bis Dezember 2021 die erstmals 2015 aufgestellten länderspezifischen Hochwasserrisikomanagementpläne fortgeschrieben. Abweichend zum 1. Zyklus werden im 2. Zyklus allerdings länderübergreifende, d.h. flussgebietsbezogene HWRM-Pläne erstellt. Entsprechend werden bei der Fortschreibung der nunmehr nationalen HWRM-Pläne von Ems, Maas, Rhein und Weser die nordrhein-westfälischen Belange mit berücksichtigt. Gemäß § 34 in Verbindung mit § 35 und Anhang 5 in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2020 (BGBl. I S.1328) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden erheblichen Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.

Die Aufstellung dieser Pläne sowie die inhaltliche Bearbeitung der jeweils zugehörigen SUP wird durch die Geschäftsstellen der zuständigen Flussgebietsgemeinschaft (FGG) unter Einbindung der betroffenen Bundesländer koordiniert. Das deutsche Maaseinzugsgebiet liegt ausschließlich innerhalb von Nordrhein-Westfalen (NRW). Insofern ist die Bezirksregierung Köln für die Aufstellung des HWRM-Plans Maas inklusive der Durchführung der SUP zuständig, ohne dass eine länderübergreifende Koordination erfolgt.

Scoping-Prozess

Das notwendige Scoping, d. h. die Feststellung des Untersuchungsrahmens sowie die Ermittlung des Prüfinhalts und -umfangs, wurde in NRW durch die jeweils zuständige Bezirksregierung für alle vier genannten HWRM-Pläne zwischen Februar und April 2020 durchgeführt. Dabei wurden gemäß § 17 Abs. 1 UVPG die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die HWRM-Pläne berührt werden, einbezogen. Zusätzlich zu den obligatorisch zu beteiligenden Stellen wurden auch Sachverständige, Behörden aus Nachbarstaaten, nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigungen sowie sonstige Dritte hinzugezogen (§ 15 Abs. 3 UVPG). Alle Akteure wurden Anfang Februar 2020 über die Beteiligungsmöglichkeit informiert. Im Rahmen dieser Information wurden ihnen die entsprechenden Dokumente (Scoping-Unterlagen) zur Verfügung gestellt.

Offenlegung der Entwürfe der HWRM-Pläne

Nach Fertigstellung der Entwürfe der HWRM-Pläne und der Umweltberichte erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 22. März 2021 durch die Bezirksregierungen (für die Weser bereits ab 22. Dezember 2020, siehe Aktuelles-Meldung vom 18.12.2020). Die Offenlage endete am 22. Juni 2021 (für den Umweltbericht Weser am 22. Mai 2021).

Es gab mehrere Möglichkeiten, die Entwürfe der HWRM-Pläne und der zugehörigen Umweltberichte einzusehen:

Stellungnahmen und Synopse

Insgesamt wurden in NRW 29 Stellungnahmen in schriftlicher Form bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen eingereicht. Sie wurden ausgewertet, innerhalb der Flussgebiete mit den anderen Ländern (außer bei der Maas) abgestimmt und unter Beachtung länderspezifischer Belange beim Entwurf der Umweltberichte berücksichtigt. Wie die Stellungnahmen im Einzelnen berücksichtigt werden, ist in den folgenden Dokumenten dokumentiert:

Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten

Wie im WHG verankert, erhält die Öffentlichkeit Zugang zur Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahrenkarten, den Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplänen.

Die in Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind im Internet öffentlich verfügbar unter

Alternativ finden Sie die Karten online im Fachinformationssystem für die Wasserwirtschaft in NRW:

oder auf den interaktiven Internetseiten des Umweltministeriums:

Einen bundesweiten Überblick über die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erhalten Sie unter

Generelle Information der Bevölkerung

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium plant im 2-Jahres-Rhythmus Symposien zum Hochwasserrisikomanagement, zu denen die Fachöffentlichkeit, aber auch alle interessierten Bürger*innen eingeladen sind. Zusätzlich werden Informationen über Broschüren, Faltblätter und Internetpräsentationen bereitgestellt.

Sind Maßnahmen in einem größeren Umfang vorgesehen, finden – wenn möglich – regionale Informationsveranstaltungen statt. Unter Umständen werden diese Veranstaltungen durch digitale Alternativen ersetzt.

Informationen finden Sie unter Meldungen und Termine.