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Aufgaben und Zeitplan

Die Umsetzung der EG-WRRL folgt einem engen Zeitplan. Angestebt wurde, dass alle Wasserkörper die geforderten Ziele bis spätestens 2027 erreichen.

Die Grafik zeigt den Zeitplan von der Vorbereitungsphase, die im Jahr 2000 begann und u. a . die Umsetzung in nationales Recht bis 2003 beinhaltet. Es folgt der erste Bewirtschaftungszeitraum zwischen 2010 und 2015, der zweite Bewirtschaftungszeitraum zwischen 2016 und 2021 bis zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach dem dritten Bewirtschaftungszeitraum im Jahr 2027.

Die Wasserrahmenrichtlinie folgt einem einfachen Prinzip, das auch in vielen anderen Bereichen erfolgreich praktiziert wird. Auf eine allgemeine Zielfestlegung folgt ein kontinuierlicher Prozess, in dem sich Bestandsaufnahmen, Planung und Umsetzung von Maßnahmen abwechseln.

Das Ziel ist der gute Zustand bzw. das gute Potenzial für alle Gewässer.

Im Rahmen der Gewässerüberwachung (Monitoring) werden eine Vielzahl biologischer und chemischer Parameter erhobenen. Das Grundwasser wird chemisch und mengenmäßig untersucht, die Oberflächengewässer chemisch und biologisch.

In der Bestandsaufnahme werden die Ergebnisse des Monitorings ausgewertet und die wichtigsten Grundlagen für jeden Wasserkörper eines Einzugsgebiets zusammengestellt. Die Monitoringdaten dienen der Identifizierung der Oberflächen- und Grundwasserkörper, die das Ziel derzeit nicht erreichen. Im Zusammenspiel mit den Ergebnissen der Strukturkartierung stellen sie außerdem die Basis für die Maßnahmenplanung dar.

Für alle Gewässer, für die der gute Zustand bzw. das gute Potenzial noch nicht erreicht wurde, werden dann im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung geeignete Maßnahmen geplant und umgesetzt.

Aus dem Zeitplan der Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich drei Zyklen, die jeweils in den Jahren 2015, 2021 und 2027 enden. Bis 2015 sollten alle Wasserkörper die geforderten Ziele erreichen, spätestens jedoch bis 2027.

Zeitplan der EG-WRRL – Wichtige Termine

2000Inkrafttreten der WRRL
2003Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht
2004Veröffentlichung der ersten Bestandsaufnahme
2006Aufstellung der Überwachungsprogramme
bis 2009Aufstellung des ersten Bewirtschaftungsplans inkl. Maßnahmenprogramm

 

1. Bewirtschaftungszyklus (Dez. 2009 bis Dez. 2015)
2009Erste Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
2012Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme
2013Aktualisierung der Bestandsaufnahme
bis 2015Überprüfung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

 

2. Bewirtschaftungszyklus (Dez. 2015 bis Dez. 2021)
2015Veröffentlichung aktualisierter Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
2018Fortschrittsbericht zur Umsetzung der aktuellen Maßnahmenprogramme
2019Aktualisierung der Bestandsaufnahme
bis 2021Überprüfung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

 

3. Bewirtschaftungszyklus (Dez. 2021 bis Dez. 2027)
2021Veröffentlichung aktualisierter Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
2024Fortschrittsbericht zur Umsetzung der aktuellen Maßnahmenprogramme
2025Aktualisierung der Bestandsaufnahme
bis 2027Überprüfung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

 

4. Bewirtschaftungszyklus (Dez. 2027 bis Dez. 2033)
2028Veröffentlichung aktualisierter Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
2028Fortschrittsbericht zur Umsetzung der aktuellen Maßnahmenprogramme
2031Aktualisierung der Bestandsaufnahme
bis 2033Überprüfung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme