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Erheblich veränderte, künstliche und natürliche Oberflächenwasserkörper

Die Abbildung besteht aus 6 Fotos. 2 zeigen natürliche Gewässer, eins davon mit Totholz im Gewässer, 2 zeigen HMWB-Gewässer mit schnurgeradem Gewässerverlauf und 2 zeigen künstliche Wasserkörper, hier Kanäle einmal mit Schiff.

Erheblich veränderte, künstliche und natürliche Oberflächenwasserkörper

Die EG-WRRL kennt drei Arten von Oberflächenwasserkörpern: natürliche, künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper. Für ihre Bewertung gelten unterschiedliche Standards. 

Die Oberflächenwasserkörper

Künstliche Oberflächenwasserkörper sind Wasserkörper, die sich auf künstliche Gewässer beziehen. Künstliche Gewässer sind stets von Menschenhand geschaffen, dort wo vorher kein Gewässer vorhanden war.

In Nordrhein-Westfalen gehören vor allem die Schifffahrtskanäle und die meisten Seen zu den künstlichen Wasserkörpern sowie einige weitere Gewässer, wie die Fossa Eugeniana. Es ist zu beachten, dass Gewässer, deren Lauf großräumig verlegt wurde, nicht als künstlich gelten. Die weit verbreitete englische Fachbezeichnung für künstliche Wasserkörper ist „artificial water body“, abgekürzt AWB.

Alle nicht vom Menschen geschaffenen Oberflächenwasserkörper gelten grundsätzlich als natürliche Oberflächenwasserkörper (englisch "natural water body", NWB). Für sie gilt das Bewirtschaftungsziel "guter ökologischer Zustand", es sei denn, sie sind als "erheblich verändert" (s. u.) eingestuft.

Was sind erheblich veränderte Wasserkörper?

Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land mit intensiver Flächennutzung. Um die Landnutzung zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit umfangreiche Eingriffe in die Fließgewässer vorgenommen. Dazu gehören Laufverlegungen, Begradigungen und Befestigungen der Ufer, aber auch Bauwerke für Wasserstandsregulierung oder Wasserkraftnutzung. Dadurch wurde die natürliche Gestalt der Gewässer an vielen Stellen erheblich verändert. Dies hatte und hat auch heute noch Auswirkungen auf die Wasserlebewesen und damit auf den ökologischen Zustand. Viele dieser Veränderungen können nicht oder nur teilweise zurückgenommen werden, da sie für die Aufrechterhaltung der Nutzungen auch heute noch notwendig sind. An solchen Gewässern kann somit das grundsätzliche Bewirtschaftungsziel, der gute ökologische Zustand, nicht erreicht werden, ohne dass es zu nachteiligen Folgen für die bestehenden Nutzungen kommt.

Die EG-WRRL berücksichtigt diese Einschränkung, indem sie es ermöglicht, betroffene Oberflächenwasserkörper als „erheblich verändert“ auszuweisen. Die englische Fachbezeichnung dafür ist „heavily modified water body“, abgekürzt HMWB. Für sie gilt ein abweichendes Bewirtschaftungsziel, das "gute ökologische Potenzial". Wie für den ökologischen Zustand wird auch hier die Tier- und Pflanzenwelt des Gewässers untersucht und bewertet. Es gelten aber andere, gegenüber dem ökologischen Zustand abgeschwächte Anforderungen, die den Auswirkungen der faktisch irreversiblen Gewässerveränderung Rechnung tragen.

In jedem Bewirtschaftungszyklus muss bei der Bestandsaufnahme überprüft werden, ob die Ausweisung von Oberflächenwasserkörpern als „erheblich verändert“ noch Gültigkeit hat. Es muss also überprüft werden, ob die  Gewässernutzung, die im vorherigen Zyklus die Einstufung begründet hatte, noch fortbesteht und ob sie weiterhin einer Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands entgegensteht. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, muss die Ausweisung aufgehoben werden.

Für die Vorgehensweise zur Ausweisung von HMWB und AWB hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine bundesweite Handlungsanleitung entwickelt, die auch in Nordrhein-Westfalen angewandt wurde. Verantwortlich für die Überprüfung ist das LANUV in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksregierungen.

Für die Bewertung der erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörper liegt ein Handbuch zur Bewertung und planerischen Bearbeitung als Version 3 mit Stand März 2015 vor. Das im Rahmen verschiedener LAWA-Projekte entwickelte einheitliche Bewertungsverfahren, wird in diesem Handbuch dokumentiert. Es liefert die Grundlage für eine bundesweit vergleichbare Bewertung und planerische Bearbeitung von HMWB und AWB.

Handbuch zur Bewertung und planerischen Bearbeitung von erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörpern PDF, 9,34 MB

Die komplette Dokumentation zum Handbuch kann heruntergeladen werden unter: LAWA Länderfinanzierungsprogramm -> im Abschnitt "Projekte des Ausschusses Oberflächengewässer und Küstengewässer (AO)" unter der Weiterleitung "O 1.13 Abschlussprojekt zur Bewertung von HMWB/AWB-Fließgewässern und Ableitung des HÖP/GÖP".

Wie werden künstliche Wasserkörper bewertet?

Für die ökologische Bewertung der künstlichen Wasserkörper gelten die gleichen Vorgaben, wie sie für die erheblich veränderten Wasserkörper (HMWB) beschrieben wurden. Im Unterschied zu den HMWB muss bei ihnen allerdings nicht überprüft werden, ob sie weiterhin "künstlich" sind.

Eine umfassende Handlungsanleitung, die als Muster für die Vorgehensweise zur Bewertung des ökologischen Potenzials für alle 80 künstlichen Wasserkörper in NRW angesehen werden kann, ist in folgendem Gutachten beschrieben: Gutachten zur ökologischen Entwicklung des Nordkanals und anderer künstlicher Wasserkörper in NRW