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Bestandsaufnahme 2019

Es sind die drei Titelseiten der Planungseinheiten-Steckbriefe Ems NRW, Erft und Wupper abgebildet.

Die dritte Bestandsaufnahme für die Gewässer und Grundwasserkörper in NRW wurde 2019 abgeschlossen. Die Zustandsbewertung der Gewässer und Grundwasserkörper kann den Planungseinheiten-Steckbriefen entnommen werden. Alle Daten sind über das System ELWAS-Web verfügbar.

Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Mit der Bestandsaufnahme werden die Grundlagen für die Bewirtschaftungsplanung zusammengetragen, die in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV, §§ 3 und 4) und der Grundwasserverordnung (§§ 2 und 3) festgelegt sind. Die dritte Bestandsaufnahme für die Gewässer und Grundwasserkörper in NRW wurde Ende 2019 fristgerecht abgeschlossen. 

Die wichtigsten Ergebnisse und Bewertungen aus Gewässerüberwachung und Bestandsaufnahme werden in Planungseinheiten-Steckbriefen zusammengefasst veröffentlicht und übersichtlich für den Bewirtschaftungsprozess und die Öffentlichkeit dargestellt. Die Kapitel 1-4 des Bewirtschaftungsplans enthalten die Ergebnisse in zusammengefasster Form.

Alle Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2019 können auch über das Informationssystem ELWAS-WEB abgerufen werden. Dort finden Sie auch detaillierte Untersuchungsergebnisse zu einzelnen Messstellen.

Hintergrunddokumente zur Bestandsaufnahme

Es muss sichergestellt sein, dass die Bestandsaufnahme in den Bundesländern nach bundesweit einheitlichen Kriterien und Verfahren durchgeführt wird. Deshalb hat die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu speziellen Fragen Hintergrundpapiere und Empfehlungen entwickelt. Eine Auswahl dieser Dokumente bieten wir Ihnen auf dieser Seite zum Download an. 

Weitere Informationen und LAWA-Papiere finden Sie auf den Internetseiten der Bund-Länder-Kommunikationsplattform  www.wasserblick.net.

Überprüfung der erheblich veränderten Wasserkörper

Alle 6 Jahre muss eine Überprüfung der Einstufung der erheblich verändert (heavily modified) Wasserkörper erfolgen. Dabei ist besonders darauf zu achten, ob die Gründe, die zur Einstufung als "erheblich verändert" geführt haben, noch vorhanden sind und ob ggf. trotzdem bereits ein guter ökologischer Zustand nachweisbar ist.

Die Überprüfung in Nordrhein-Westfalen richtet sich im Grundsatz nach dem LAWA-Dokument "Hintergrundpapier zur Ausweisung HMWB/AWB im zweiten Bewirtschaftungsplan in Deutschland".  Weitere für NRW spezifische Regelungen können dem "Begleitdokument HMWB-Ausweisung" entnommen werden, das unverändert aus dem Jahr 2014 übernommen wurde.