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LAWA-Programmmaßnahme 005

LAWA-Programmmaßnahme 005

Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen

Programmmaßnahme - 005

Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen

Verbesserung der Reinigungseffizienz durch geänderte Steuerung oder Rekonstruktion (Umbau) einzelner Elemente (nicht Instandhaltung) bei gleichbleibender Kapazität

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Punktquellen: Kommunen / Haushalte
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M3
EU-Schlüsselmaßnahme 1
Bisherige Bezeichnung (NRW) PQ_OW_U50_Kommunen/Haushalte
Bereich OW/GW OW
Art der Erfassung/Zählweise Einzelanlage
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Punktquellen
Belastung/Ursache Kommunen und Haushalte
Vollzugsmaßnahme

Gemäß

gehört hierzu: A7: Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität

Der Abgleich mit der Programmmaßnahme 9 - Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch kommunale Abwassereinleitungen wird empfohlen.

Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung können Einfluss auf den Betrieb bzw. die Reinigungsleistung von Kläranlagen haben.

Wirkung Geringe bis mittlere positive Wirkung auf die Ablaufwerte
Nebenwirkungen  
Rechtliche Grundlagen

Kombinierter Ansatz gem Art. 10 WRRL:
Emissionsseitige Anforderungen:

  • § 57 WHG (Begrenzung d. Schadstofffracht gem. St.d.T. für Abwassereinleitungen),
    § 13a WHG
  • AbwV mit Anhängen
  • AbwAG

Immissionsseitige Anforderungen:

  • OGewV
Potenzieller Maßnahmenträger Kommune, Wasserverband
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen  
Hinweise zur Kostenermittlung Werden der ABK-Datenbank entnommen, sofern die Maßnahmen bereits in einem ABK vorliegen, andernfalls müssen die Kosten im Einzelfall geschätzt werden. Generell sind die Kosten sehr niedrig; teilweise sind kostenneutrale Betriebsoptimierungen möglich; im Rahmen des Werre-Projekts wurden durchschnittlich 15000 € für die Optimierung bezüglich der Phosphorwerte pro Kläranlage veranschlagt.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen Die Einzel-Maßnahmen aus der ABK-Datenbank werden in regelmäßigen Abständen zentral automatisiert in die WKSB übertragen, die Geschäftsstellen ergänzen ggfs zusätzlich erforderliche Einzelmaßnahmen oder Angaben.
Bemerkung Emissionsseitige Anforderungen (Stand der Technik) an kommunale Kläranlagen gemäß der Kommunalabwasserrichtlinie werden in NRW durchgängig eingehalten; Immissionsseitige rechtliche Verpflichtungen ergeben sich aus den Anforderungen der OGewV (Guter Zustand/Gutes Potential) und führen dann zu Maßnahmen, wenn die grundsätzlichen Ziele nicht eingehalten werden und dies ursächlich auf die entsprechende Einleitung zurückgeführt wird.
Hinweise zum Umsetzungsstatus Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn die Optimierung (wie z.B. geänderte Steuerung) erfolgt ist bzw. die Umrüstung der Anlage zur Optimierung erfolgt ist. Eine zeitnahe Inbetriebnahme ist sicherzustellen.


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