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WRRL - Das Wichtigste auf einen Blick

Die Abbildung zeigt ein größeres Gewässer im Hintergrund. Links ist das Titelblatt des BWP abgebildet, in der rechten Bildhälfte finden sich die Wörter Einstieg, Themen und Hilfe, die wie ein Wegweiser angeordnet sind.

Ihr Wegweiser für die bessere Orientierung im und rund um den Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für Nordrhein-Westfalen

Da der Bewirtschaftungsplan (BWP) sehr umfangreich ist, geben wir Ihnen eine Übersicht über die zentralen Themen.

Hier gelangen Sie direkt zum kompletten Bewirtschaftungsplan 2022-2027.

 

Wer macht was bei der Bewirtschaftungsplanung?

Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Das Ministerium entwirft und veröffentlicht den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm und führt die Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

Für die Organisation der Abläufe in den Teileinzugsgebieten sind die Bezirksregierungen verantwortlich. Hier werden unter anderem die Entwürfe für die Maßnahmenprogramme erstellt und mit den Maßnahmenträgern abgestimmt.

Was genau ist der Bewirtschaftungsplan und womit beschäftigt er sich?

Der Bewirtschaftungsplan und das zugehörige Maßnahmenprogramm bilden den Rahmen für den Umgang mit den Oberflächengewässern und Grundwasservorkommen von Nordrhein-Westfalen in den Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas für die Jahre 2022-2027.

Welche Dokumente gehören zum Bewirtschaftungsplan von NRW?

1. Bewirtschaftungsplan
Der hier veröffentlichte dritte Bewirtschaftungsplan erläutert den aktuellen Zustand der Gewässer, die Rahmenbedingungen und die wichtigsten Ziele der Bewirtschaftungsplanung für die Jahre 2022 bis 2027.

2. Maßnahmenprogramm
Das Maßnahmenprogramm erläutert die für die Ebene der Bewirtschaftungsplanung typischen Programmmaßnahmen. Diese beschreiben auf Ebene eines gesamten Gewässers den grundsätzlichen Handlungsbedarf bei der Bewirtschaftung und bilden den Rahmen für einzelne konkrete Umsetzungsmaßnahmen vor Ort.

3. Planungseinheiten-Steckbriefe
Die Planungseinheiten-Steckbriefe fassen ergänzend zum Bewirtschaftungsplan die zentralen Informationen pro Teileinzugsgebiet zusammen. Die Steckbriefe enthalten Angaben zu Zustand, Belastungsfaktoren und Maßnahmen für die einzelnen Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in einem Teileinzugsgebiet.

Kurzfassung
In der Kurzfassung zum Bewirtschaftungsplan sind die wichtigsten Inhalte kurz und knapp zusammengefasst. Die Kurzfassung soll einen Überblick geben und den Einstieg in den Bewirtschaftungsplan erleichtern, ist aber nicht Gegenstand der Beteiligung.

Hintergrunddokumente
Für komplexe Sachverhalte, die für den Bewirtschaftungsplan zu umfangreich sind, können Hintergrunddokumente erstellt werden. Begleitend zum Bewirtschaftungsplan liegt z. B. das Hintergrunddokument Braunkohle vor, das umfassend über die Gewässer und Grundwasserkörper im rheinischen Braunkohlerevier informiert.

Wie finde ich einen Einstieg in den Bewirtschaftungsplan?

Die Kurzfassung des Bewirtschaftungsplans gibt Ihnen einen Überblick über die Zusammenhänge und hilft dabei, in die Thematik einzusteigen. In Kapitel 12 „Zusammenfassung“ des Bewirtschaftungsplans werden die wichtigsten Inhalte kurz und knapp für Sie erfasst.

Wie finde ich Informationen zu den einzelnen Teileinzugsgebieten und Gewässern?

Die Planungseinheiten-Steckbriefe  stellen eine Ergänzung zum Bewirtschaftungsplan dar, die in kompakter Form Angaben zu Zustand, Belastungsfaktoren und Maßnahmen für die einzelnen Oberflächengewässer und Grundwasserkörper enthält. Insgesamt wurden in Anlehnung an die Teileinzugsgebiete 14 solcher Steckbriefe für Nordrhein-Westfalen erarbeitet.

Informationen zur aktuellen Maßnahmenplanung und weitere Hintergrunddokumente zur Erstellung des dritten Bewirtschaftungsplans können auch auf den Seiten der Bezirksregierungen eingesehen werden. Hier sind die regionalspezifischen Informationen zu den Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern pro Regierungsbezirk aufbereitet.

Hier finden Sie eine Aufstellung über die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden . Über diesen Link gelangen Sie auch zu den Internet-Seiten der Bezirksregierungen.

Der gesamten Bewirtschaftungsplanung liegt als Leitlinie der sogenannte DPSIR-Ansatz zugrunde. Verschiedene Verursacher („Driver“) führen zu Belastungen („Pressures“), die auf den Zustand („State“) eines Gewässers und seiner Lebensgemeinschaft einwirken („Impact“) und eine zielgerichtete Antwort („Response“) erfordern. Diese Antworten bilden auf Ebene der Bewirtschaftungsplanung typischerweise die Programmmaßnahmen. Sie beschreiben auf Ebene eines gesamten Wasserkörpers den grundsätzlichen Handlungsbedarf bei der Bewirtschaftung und bilden den Rahmen für einzelne konkrete Umsetzungsmaßnahmen vor Ort.

Vereinfacht gesagt folgt die Bewirtschaftungsplanung der folgenden Logik: Wenn ein Defizit im Gewässer vorhanden ist und eine signifikante Belastung durch eine Nutzung vorliegt, muss eine Programmmaßnahme gesetzt und durch weitere Einzelmaßnahmen vor Ort „unterfüttert“ werden.

Die Grafik stellt den nebenstehenden Text grafisch dar. Die Themen Verursacher, Belastungen, Zustand, Wirkungen und Maßnahmen sind als aufeinanderfolgend in einem Kreis angeordnet. Vom Punkt Maßnahmen gehen zusätzlich Pfeile in Richtung Belastungen, Zustand und Wirkungen.

Wie finde ich direkt das Thema, das mich interessiert?

Eine Übersicht zu den einzelnen Themen des Bewirtschaftungsplans gibt Ihnen die „Einführung“ auf den Seiten 4-6 von Kapitel 0.

Die Dokumentation des aktuellen Zustands der Oberflächengewässer und Grundwasserkörper finden Sie in den Kapiteln 1-4 des Bewirtschaftungsplans.

Die Bewirtschaftungsziele für die Oberflächengewässer und Grundwasserkörper und die Ausnahmeregelung zu Zielen und Fristen werden in Kapitel 5 des Bewirtschaftungsplans erläutert.

Wenn Sie sich für die Zusammenfassung des separaten Maßnahmenprogrammes für den aktuellen Bewirtschadftugnszyklus interessieren, finden Sie in Kapitel 7 des Bewirtschaftungsplans die passenden Informationen. Die dort aufgeführten sogenannten Programmmaßnahmen schaffen den Rahmen für die konkreten Umsetzungsmaßnahmen vor Ort.

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In diesem Absatz erfahren Sie mehr zum Thema "Zustand der Oberflächengewässer und Grundwasserkörper"

Ausgangspunkt für die Bewirtschaftungsplanung ist die regelmäßige Gewässerüberwachung in Nordrhein-Westfalen, die auch als Monitoring bezeichnet wird. Dabei werden die Gewässer und Grundwasservorkommen auf Inhaltsstoffe untersucht und die Tier- und Pflanzenwelt erfasst.

Im Jahr 2019 wurde die Bestandsaufnahme der Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen aktualisiert, ausgehend von den Ergebnissen des Untersuchungszyklus von 2015 bis 2018.

In der Bestandsaufnahme erfolgt unter anderem die Gesamtbeurteilung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers:

  • Der Zustand der Oberflächengewässer wird durch chemische Inhaltstoffe (z. B. Metalle oder Stoffe der Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel) und die vorhandenen Lebensgemeinschaften (z. B. Fische, wirbellose Tiere, große Wasserpflanzen) bewertet.
  • Der Zustand der Grundwasserkörper wird durch den Wasserstand und eine ausgeglichene Mengenbilanz sowie den Gehalt an chemischen Stoffen (z. B. Nitrat oder Ammonium) bewertet.

Die Kapitel 1 bis 4 des Bewirtschaftungsplans dokumentieren die Bestandsaufnahme, auf deren Grundlage die Maßnahmenplanung erarbeitet wurde.

Weitere Informationen finden Sie in den einleitenden Kapiteln der Planungseinheiten-Steckbriefe  oder auf den Seiten Monitoring der Oberflächengewässer und Monitoring des Grundwassers.

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In diesem Absatz erfahren Sie mehr zum Thema "Bewirtschaftungsziele und Ausnahmeregelungen"

Lebendige und saubere Gewässer sowie sauberes Grundwasser sind das Ziel der Bewirtschaftungsplanung für Nordrhein-Westfalen. Die Oberflächengewässer sollen den sogenannten guten chemischen Zustand und den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial und die Grundwasserkörper den sogenannten guten chemischen und mengenmäßigen Zustand erreichen.

Als Frist für die Zielerreichung galt dabei das Jahr 2015, für begründete Fristverlängerungen kann diese Frist zweimal um je 6 Jahre verlängert werden, also bis zum Jahr 2027. Dabei gilt als Leitsatz, dass in den Fällen, in denen die Ziele bis 2021 noch nicht erreicht werden können, die genannten Ziele für den dritten Bewirtschaftungszyklus bis 2027 angestrebt werden.

Darüber hinaus ist gemäß den europäischen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie eine Verlängerung nur noch aufgrund natürlicher Gegebenheiten möglich. Das bedeutet, dass Fristverlängerungen über 2027 hinaus nur zulässig sind, wenn bereits alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt sind und die Zielerreichung aufgrund natürlicher und technischer Unmöglichkeit oder unverhältnismäßiger Kosten mehr Zeit benötigt.

Von dieser Ausnahmeregelung macht Nordrhein-Westfalen Gebrauch. In Einzelfällen werden darüber hinaus auch im dritten Bewirtschaftungsplan weniger strenge Bewirtschaftungsziele und Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen gemäß Wasserhaushaltsgesetz in Anspruch genommen.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 5 des Bewirtschaftungsplans.

Mehr dazu können Sie außerdem in den allgemeinen fachlichen Informationen der Bewirtschaftungsziele nachlesen.

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In diesem Absatz erfahren Sie mehr zum Thema Maßnahmenplanung

Das Maßnahmenprogramm stellt dar, welche einzelnen Schritte notwendig sind, um die Bewirtschaftungsziele in den vorgegebenen Fristen zu erreichen.

Die kleinsten Einheiten, die im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm betrachtet werden, sind sogenannte Wasserkörper. Das sind entweder ganze Gewässer oder Teilstrecken größerer Gewässer, die in Bezug auf ihre Gestalt und ihre Nutzung möglichst einheitlich sind. Alle Maßnahmen beziehen sich immer auf einzelne Wasserkörper.

Die für einen Wasserkörper benannten Maßnahmen sind die sogenannten Programmaßnahmen. Diese haben einen programmatischen Charakter und beruhen auf einem bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog, der mit allen Bundesländern abgestimmt ist.

Für die praktische Anwendung müssen die Programmmaßnahmen nach Inkrafttreten des Bewirtschaftungsplans mit konkreten Einzelmaßnahmen untersetzt werden. Diese Einzelmaßnahmen werden zwischen den zuständigen Behörden und dem jeweiligen Maßnahmenträger entwickelt. Anhaltspunkte für die zu ergreifenden Einzelmaßnahmen sind den Erläuterungen zu den Programmmaßnahmen zu entnehmen.

Eine Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms finden Sie im Kapitel 7 des Bewirtschaftungsplans.

Maßnahmenlisten für die einzelnen Wasserkörper sind in den Planungseinheiten-Steckbriefen zu finden. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Seite Umsetzung des Maßnahmenprogramms.

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Ich möchte mehr wissen – wo finde ich den kompletten „Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für Nordrhein-Westfalen“?