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Das Strahlwirkungskonzept

Die Abbildung zeigt einen Ausschnitt vom Titelblatt des LANUV-Arbeitsblattes mit dem Titel „Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis“, LANUV-Arbeitsblatt 16, und drei Fotos von einem renaturierten Abschnitt der Lippe zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das erste Foto ist kurz nach Fertigstellung der Renaturierung aufgenommen worden, der Uferbereich ist noch bewuchslos, im Gewässer ist eine Schotterbank zu erkennen. Im zweiten Foto ist der Uferbereich bereits begrünt, an der rechten Uferseit

Das Strahlwirkungskonzept

Mit den grundlegenden Arbeiten des Deutschen Rats für Landespflege (2008) wurde erstmals für Gewässer der "Strahlwirkungsansatz" beschrieben. Er ist im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der WRRL in NRW verankert. Seine Anwendung erfordert eine gewässersystemare Betrachtung.

Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung

Der Deutsche Rat für Landespflege e. V. erstellte als Ergebnis des Projektes „Potenziale der Fließgewässer zur Kompensation von Strukturdefiziten ('Strahlwirkung')“  die gleichnamige Veröffentlichung. Das Projekt wurde gefördert durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und die Lennart- Bernadotte-Stiftung.

In dem Projekt sollte untersucht werden, wie im Sinne einer Strahlwirkung Gewässerbiozönosen in Restriktionsbereichen entkoppelt von einer lückenlosen Strukturverbesserung in dem betreffenden Bereich entwickelt werden können. So könnten gezielte Maßnahmen zur Zustandsverbesserung auf der Grundlage funktionaler ökosystemarer Zusammenhänge über den Ort der eigentlichen Maßnahme hinaus wirken und einen Beitrag zur Kosteneffizienz leisten. Die Anwendbarkeit des Naturschutzmodells „Trittsteinkonzept“ auf die Strahlwirkung von Maßnahmen an Fließgewässern als Parallele zum Biotopverbund sollte geprüft werden.

Eine Grafik verdeutlicht das Konzept, zwischen den Strahlursprüngen befinden sich Gewässerstrecken, die als Strahlweg bezeichnet werden. Zu sehen ist eine blaue, sich von links nach rechts schlängelnde Linie, die das Gewässer darstellen soll. 4 Bereiche sind mit hellblauen Kästchen hinterlegt. Hier sind teilweise Nebenarme eingezeichnet und grüne Elemente. Diese Felder sind die Strahlursprünge. Dazwischen befindet sich einmal ein Strahlweg ohne weitere grafische Elemente, einmal ein Strahlweg mit Trittstein
Schematische Darstellung der Funktionselemente des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes (nach DRL 2008) / © LANUV NRW
Ergebnisse
  • Die Strahlwirkung in gewässerstrukturell veränderten Gewässern beruht auf der aktiven oder passiven Migration von Tieren und Pflanzen im Gewässer oder Gewässerumfeld. 
  • Sie indiziert den guten ökologischen Zustand oder das gute ökologische Potenzial im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie in einem Fließgewässerabschnitt durch die biologischen Qualitätskomponenten, obwohl die Gewässerstruktur (noch) nicht optimal ist.
  • Ausgangsbereich der Strahlwirkung ist ein naturnaher Gewässerabschnitt, der Strahlursprung, der sich durch eine dem Gewässertyp entsprechende stabile, arten- und individuenreiche Biozönose auszeichnet, sich selbst also in sehr gutem oder gutem Zustand befindet. 
  • In Abhängigkeit vom Gewässertyp muss der Strahlursprung eine Mindestlänge haben bzw. diese Länge muss über die Maßnahmenplanung gesichert werden. 
  • Strahlursprünge müssen nicht unbedingt im Hauptlauf liegen, sondern können in einmündenden Nebengewässern, Altwässern oder anderen Gewässerbereichen (z. B. Buhnenfelder) liegen.
  • Der sich anschließende Strahlweg ist die Gewässerstrecke, auf der sich Organismen vom Strahlursprung ausgehend passiv oder aktiv fortbewegen. Besiedlung ist hier in der Regel nicht möglich, es findet lediglich eine Migration statt. 
  • Trittsteine, also kleine, strukturreiche Gewässerabschnitte mit guten Habitateigenschaften, können zumindest zeitweise besiedelt werden und verlängern so den Strahlweg. 
  • Die Strahlwirkung kann das Mehrfache der Ausdehnung eines Strahlursprungs betragen.
  • Noch bestehende Wissenslücken zur Strahlwirkung sind durch eine weitere Vertiefung der grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung zu schließen, um die fundierte Weiterentwicklung des fachlichen Regelwerks zu unterstützen.
  • Gewässerentwicklung im ökologischen Sinn und im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie kann keine sektorale Aufgabe sein, sondern ist in die Planungsprozesse der Raumordnung, der Landespflege und des Städtebaus einzubinden.
  • Bei der Planung von Renaturierungsmaßnahmen für Gewässer müssen benachbarte Gewässerabschnitte oder Wasserkörper mitberücksichtigt werden. 
  • Gezielte, räumlich begrenzte Maßnahmen zur Ausdehnung und Vernetzung von Lebensräumen und eine darauf ausgerichtete Gewässerunterhaltung können nach Einschätzung des Deutschen Rats für Landespflege zur flächendeckenden Verbesserung des ökologischen Zustands führen. 
  • Der Mitteleinsatz kann optimiert werden, indem die Maßnahme im umzugestaltenden Abschnitt auf die erforderliche Mindestgröße zur Aktivierung der Strahlwirkung beschränkt bleibt, wenn ergänzend unterstützende Maßnahmen (z. B. Wegnahme von Barrieren oder Hinzufügen von Trittsteinen) auf dem Strahlweg im Fließgewässersystem umgesetzt werden.
  • Sogar „harte Restriktionsbereiche“ sind demnach möglicherweise für eine Verbesserung des ökologischen Zustands zugänglich, indem ein hierauf wirkender Strahlursprung geschaffen oder verbessert wird und im betrachteten Restriktionsbereich Elemente für den Strahlweg eingebracht werden.

Arbeitshilfe Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis

Aufbauend auf diesen Arbeiten wurde im Auftrag des LANUV NRW ein Leitfaden zur Aufstellung von Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepten entwickelt. Er beschreibt die Anforderungen an die Funktionselemente (Strahlursprung, Strahlweg, Trittstein) im Gewässer, die für die effiziente Nutzung von Strahlwirkungseffekten notwendig sind.

Die als Arbeitshilfe durch das LANUV NRW publizierten Ergebnisse richten sich an alle, die strukturelle Verbesserungen an Fließgewässern planen bzw. in entsprechende Planungen eingebunden sind. Es werden zunächst die verwendeten Begriffe und das Ausbreitungsverhalten der biologischen Qualitätskomponenten erläutert. Als wesentlicher Kern enthält die Arbeitshilfe tabellarische Zusammenstellungen der Mindestanforderungen an Länge und Ausstattung der Strahlwirkungselemente sowie an stoffliche und hydraulisch-hydrologische Rahmenbedingungen, deren Einhaltung die Zielerreichung wahrscheinlich macht. Eine ausführliche Beschreibung des Planungsprozesses mit einigen Beispielen ergänzt die Arbeitshilfe.

Ergebnisse

  • Neben einer artenreichen Besiedlung von Strahlursprüngen wirken auch abiotische Faktoren wie z. B. kühle Wassertemperaturen, eine besonders gute Wasserqualität oder kleinräumige, verschleppte Lebensraumstrukturen positiv auf unterhalb gelegene hydromorphologisch schlechter ausgestattete Abschnitte. 
  • Es werden aber auch negative Auswirkungen von schlechten Gewässerabschnitten auf bessere Strecken (Fern- und Nachbarschaftswirkung) beschrieben. 
  • Die hohe Bedeutung einer ganzheitlichen, gewässersystemaren Betrachtung vorhandener und benötigter ökologischer Potenziale wird durch die Untersuchungen untermauert.
  • Differenzierte Kenntnisse über die Strahlwirkung in einem Gewässersystem ermöglichen eine zielgenaue und effiziente Beplanung der Gewässer hin zum geforderten guten ökologischen Zustand bzw. zum guten ökologischen Potenzial. 
  • Die in NRW vorherrschenden Tieflandgewässertypen wurden konkret auf die dort zu beobachtende Strahlwirkung untersucht, da für diese Gewässer bisher kaum Literatur und/oder Daten zur Strahlwirkung vorlagen. 
  • Neben den Erkenntnissen aus diesen Messungen wurden den Angaben im Leitfaden weitere Projektergebnisse, z. B. aus Untersuchungen an der Eifel-Rur, sowie eine ausführliche Literaturrecherche zugrunde gelegt. 
  • Alle Zwischenergebnisse wurden durch umfassende statistische Auswertungen des Datenbestandes aus dem ersten Monitoringzyklus in Verbindung mit Daten zur Gewässerstruktur, zur Durchgängigkeit und zur Landnutzung verifiziert. Diese Basis für die im vorliegenden Leitfaden spezifizierten Anforderungen an Strahlursprünge und Strahlwege wird in einem gesonderten Projektbericht veröffentlicht.