Maßnahmen im Bereich Abwasser
Die Maßnahmen zur Verringerung der Stoffeinträge aus Punktquellen werden durch verschiedene Konzepte konkretisiert.
Verringerung der Stoffeinträge aus Punktquellen
Bereits im ersten Bewirtschaftungsplan wurde eine Vielzahl von Programmmaßnahmen zur Verringerung der Einträge aus Punktquellen festgelegt. Wenn diese Maßnahmen den kommunalen Bereich betreffen, wurden die Festlegungen aus den Programmmaßnahmen bei der Überarbeitung der kommunalen Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) und der Niederschlagsabwasserkonzepte (NBK) berücksichtigt. Die Kommunen sind verpflichtet, die ABK fortzuschreiben, sodass hier die konkreten Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der Maßnahmenprogramme des Bewirtschaftungsplanes aufgenommen werden. Die Maßnahmen im Bereich von Straßen (Einleitung von Straßenabwässern) sowie im Industrie- und Gewerbebereich werden im wasserrechtlichen Vollzug konkretisiert.
Wie werden die Maßnahmen finanziert?
Kommunale und industrielle Abwasserbeseitigung sind schon heute auf einem sehr hohen Niveau. Ein Mehraufwand entsteht daher in diesem Bereich praktisch nicht. Für die Maßnahmen im Bereich von Straßen, z. B. Vorbehandlung von Straßenabwässern vor einer Einleitung, werden die Straßenbaulastträger zukünftig einen Beitrag leisten. Das Land NRW unterstützt notwendige Anpassungsmaßnahmen mit Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung in NRW“. Dieses Programm wird durch Einnahmen aus der Abwasserabgabe finanziert.
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