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Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen

Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen

Jeweils 3 Jahre nach Inkrafttreten eines Maßnahmenprogramms sieht die Wasserrahmenrichtlinie die Erstellung eines Zwischenberichts zur Maßnahmenumsetzung vor. Grundsätzlich erfolgt dabei eine Einstufung der Programmmaßnahmen in die Klassen:

  • nicht begonnen
  • in Planung
  • im Bau
  • abgeschlossen

Weitere Details zur Vorgehensweise im Jahr 2012 können sie dieser Datei entnehmen:

Die Ergebnisse dieser Prüfung werden ausschließlich elektronisch an das Portal Wasserblick weitergeleitet und von dort für die gesamte Bundesrepublik an die EU-Kommission übermittelt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie im Landtagsbericht 2012: