Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Ems NRW
Die WRRL im Emseinzugsgebiet – informieren Sie sich!
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Ems ist in vollem Gange.
Das Teileinzugsgebiet Ems NRW gehört zur Flussgebietseinheit Ems und umfasst den Fluss Ems und seine kleineren Nebengewässer.
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Münster, Geschäftsstelle Ems NRW. Unterstützt wird sie hierbei im südöstlichen Abschnitt des Gebietes durch die Bezirksregierung Detmold.
Die Bezirksregierungen haben weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewirtschaftungsplan.
Es läuft gut im Ems-Einzugsgebiet
Im Emseinzugsgebiet waren und sind Verbesserungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig.
Das Maßnahmenprogramm des Landes enthält mehrere tausend sogenannte Programmmaßnahmen, mit denen der gute Zustand der Oberflächenwasserkörper und der Grundwasserkörper erreicht werden soll. Hinter den meisten verbergen sich teilweise komplexe Bündel von Einzelmaßnahmen, die in den Umsetzungsfahrplänen konkretisiert wurden. Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms liegen in der Reduzierung der Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen, der Niederschlagswasserbeseitigung und der Verbesserung der Gewässerstrukturen.
Mittlerweile befindet sich der Umsetzungsprozess in vollem Gang; so auch im Emseinzugsgebiet. An der Ems selbst wurden große Renaturierungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt, aber auch an den Nebengewässern erfolgten Maßnahmen.
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