Vor- und Nachsorge
Wie können Kommunen und Anwohner Schäden von vornherein vermeiden? Wie kann man sich finanzielle absichern? Hier finden Sie einige Antworten.
Kommunen in NRW haben bei der Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements eine besondere Verantwortung, da sie vor Ort wichtige Beiträge für die Vor- und Nachsorge leisten. Dazu zählen z. B. Maßnahmen im Bereich der Flächenvorsorge. So können kommunale Instrumente wie die Bauleitplanung dazu genutzt werden, die Siedlungsentwicklung so zu gestalten, dass neue Risiken durch Hochwasser verhindert und bereits bestehende reduziert werden. Gleichermaßen ist das Krisenmanagement eine kommunale Aufgabe.
Doch nicht nur Kommunen stehen in der Verantwortung vorzusorgen. Auch Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen müssen und sollen Ihren Beitrag zu der querschnittsorientierten Aufgabe „Risiken vermindern, Schaden vermeiden“ leisten. Daher ist jede*r gesetzlich zur Eigenvorsorge verpflichtet. Kommunen fungieren dabei für die betroffenen Bürger*innen sowie Unternehmen als lokale Ansprechpartner. Sie informieren über die möglichen Gefahren und Risiken und kommunizieren Möglichkeiten der Eigenvorsorge.
Schon im Bereich des Bauens gibt es viele Strategien, um gravierende Schäden an der Bausubstanz sowie dem Hab und Gut zu vermeiden. Im landwirtschaftlichen und gewerblichen Bereich können vorbeugende Maßnahmen dabei helfen, einem Eintrag von Stoffen mit einer negativen Auswirkung auf die Umwelt im Hochwasserfall vorzubeugen. Da es jedoch keine hundertprozentige Sicherheit vor einem Schaden durch Hochwasser gibt, ist eine finanzielle Absicherung für den Schadensfall ebenfalls sinnvoll. Auch ein privater Notfallplan, in dem wichtige, teils lebensrettende Verhaltensregeln für den Ernstfall festgehalten sind, fällt in den Bereich Vorsorge.
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