Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet der Wupper
Die WRRL im Wuppereinzugsgebiet – informieren Sie sich!
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Wupper ist in vollem Gange.
Das Teileinzugsgebiet Wupper gehört zur Flussgebietseinheit Rhein und umfasst den Fluss Wupper und seine kleineren Nebengewässer.
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Düsseldorf, sowie die die Bezirksregierung Köln und Bezirksregierung Arnsberg.
Die Bezirksregierungen haben weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewirtschaftungsplan.
Es läuft gut im Wupper-Einzugsgebiet
Im Wuppereinzugsgebiet waren und sind Verbesserungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig.
Das Maßnahmenprogramm des Landes enthält mehrere tausend sogenannte Programmmaßnahmen, mit denen der gute Zustand der Oberflächenwasserkörper und der Grundwasserkörper erreicht werden soll. Hinter den meisten verbergen sich teilweise komplexe Bündel von Einzelmaßnahmen, die in den Umsetzungsfahrplänen konkretisiert wurden. Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms liegen in der Reduzierung der Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen, der Niederschlagswasserbeseitigung und der Verbesserung der Gewässerstrukturen.
Mittlerweile befindet sich der Umsetzungsprozess in vollem Gang; so auch im Wuppereinzugsgebiet. An der Wupper selbst wurden sogar im Stadtgebiet von Wuppertal große Renaturierungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt, aber auch an den Nebengewässern erfolgten Maßnahmen.
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