Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet Weser
Die WRRL im Wesereinzugsgebiet – informieren Sie sich!
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Weser NRW ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Weser NRW gehört zur Flussgebietseinheit Weser und umfasst den Fluss Weser und seine kleineren Nebengewässer.
Die Bezirksregierung Detmold koordiniert mit ihrer Geschäftsstelle Weser NRW die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet. Unterstützt wird sie hierbei im südlichen Abschnitt des Gebietes (Eder/Diemel) durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Die Bezirksregierungen haben weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewirtschaftungsplan.
Es läuft gut im Weser-Einzugsgebiet
Das Maßnahmenprogramm des Landes enthält mehrere tausend sogenannte Programmmaßnahmen, mit denen der gute Zustand der Oberflächenwasserkörper und der Grundwasserkörper erreicht werden soll.
Hinter den meisten verbergen sich teilweise komplexe Bündel von Einzelmaßnahmen, die in den Umsetzungsfahrplänen konkretisiert wurden. Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms liegen in der Reduzierung der Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen, der Niederschlagswasserbeseitigung und der Verbesserung der Gewässerstrukturen.
Mittlerweile befindet sich der Umsetzungsprozess in vollem Gang; so auch im Wesereinzugsgebiet. Der Schwerpunkt der Maßnahmenumsetzung liegt an den Nebengewässern, da an der Weser als Bundeswasserstraße nur eingeschränkt Maßnahmen möglich sind.
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