flussgebiete.nrw

Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko

Hauswand an der eine Messlatte und drei Plaketten befestigt sind, die an Hochwassererignisse erinnern

Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko

Was bedeutet "signifikantes Hochwasserrisiko" und welche Gebiete sind betroffen?

Was ist ein "signifikantes Hochwasserrisiko"?

Ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht dort, wo aufgrund möglicher Schäden durch Hochwasser davon auszugehen ist, dass ein öffentliches Interesse besteht, Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen. Als Kriterien dienen die Risiken für die vier Schutzgüter: menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeit, Umwelt und Kulturerbe.

Für Gewässerabschnitte mit einem signifikanten Hochwasserrisiko werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt.

Wie werden die Gebiete mit einem signifikanten Hochwasserrisiko ermittelt?

Die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko werden im Umsetzungsschritt "Risikobewertung" ermittelt. Dabei werden aus der Vielzahl der Flüsse und Bäche anhand der oben genannten Kriterien die Gewässer herausgefiltert, bei denen möglicherweise ein „signifikantes Hochwasserrisiko“ besteht.

Im 3. Zyklus der Umsetzung wurden die Daten bis Ende 2024 aktualisiert. Hier finden Sie die Ergebnisse der Risikobewertung 2024.
Die Gewässer in NRW wurden durch die Bezirksregierungen anhand landesweit einheitlicher Kriterien erneut überprüft. Dabei wurden Erkenntnisse aus jüngsten Hochwasserereignissen, Veränderungen an den Gewässerverläufen und andere Grundlagen sowie Hinweise von Akteurinnen und Akteuren vor Ort berücksichtigt.

Im 2. Zyklus der Umsetzung wurden die Daten bis Ende 2018 aktualisiert. Hier finden Sie die Ergebnisse der vorläufigen Risikobewertung 2018.

Im 1. Zyklus wurde die vorläufige Bewertung 2011 durchgeführt. Hier finden Sie die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung 2011.

Kriterien für signifikantes Hochwasserrisiko 2024

Die LAWA hat im September 2023 für die Bundesländer aktualisierte Empfehlungen zur Überprüfung und Aktualisierung der Risikogewässer verabschiedet und in den „Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EG-HWRM-RL ab dem 3. Zyklus" beschrieben.

Auf dieser Grundlage wurde die Risikobewertung 2024 für Nordrhein-Westfalen durchgeführt.