Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet der Erft
Die WRRL im Erfteinzugsgebiet – informieren Sie sich!
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Erft ist in vollem Gange.
Das Arbeitsgebiet der Erft gehört zur Flussgebietseinheit Rhein und umfasst die Erft mit ihren Nebenflüssen von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein.
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Köln sowie die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Bezirksregierungen haben weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewirtschaftungsplan.
Es läuft gut im Erft-Einzugsgebiet!
Im Erfteinzugsgebiet waren und sind Verbesserungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig.
Das Maßnahmenprogramm des Landes enthält mehrere tausend sogenannte Programmmaßnahmen, mit denen der gute Zustand der Oberflächenwasserkörper und der Grundwasserkörper erreicht werden soll. Hinter den meisten verbergen sich teilweise komplexe Bündel von Einzelmaßnahmen, die in den Umsetzungsfahrplänen konkretisiert wurden. Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms liegen in der Reduzierung der Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen, der Niederschlagswasserbeseitigung und der Verbesserung der Gewässerstrukturen.
Mittlerweile befindet sich der Umsetzungsprozess in vollem Gang; so auch im Erfteinzugsgebiet. Für die Erft wurde das "Perspektivkonzept Erft" erstellt, das die Grundlage für die Umgestaltung des Gewässers für die nächsten Jahrzehnte darstellt. Auch an den kleineren Nebengewässern sind Maßnahmen vorgesehen und teilweise bereits umgesetzt.
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