Umsetzung in NRW
An der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind zahlreiche Akteure beteiligt und es ist umfangreiches Grundlagenwissen erforderlich. Hier erfahren Sie, wie Sie sich beteiligen können, wer wofür zuständig ist oder welche gesetzlichen Grundlagen gelten.
Nordrhein-Westfalen wird von mehr als 50.000 Kilometern Fließgewässer durchzogen – das sind vor allem eine Vielzahl kleiner Gräben und Bäche, aber auch Flüsse wie Ruhr, Wupper oder Ems bis hin zu großen Strömen wie dem Rhein oder der Weser. Für sie alle gelten die Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Für die Bewirtschaftungsplanung und Rückmeldung an die EU-Kommission konzentriert sich die Darstellung meist auf die "berichtspflichtigen" Fließgewässer. Das sind alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von mindestens 10 Quadratkilometern Größe. In NRW fallen rund 14.000 Kilometer Bäche und Flüsse unter dieses Kriterium. Sie werden in der Bestandsaufnahme, der Bewirtschaftungsplanung und bei den Maßnahmenprogrammen dargestellt.
Damit alle Gewässer in NRW einen guten Zustand erreichen können, müssen vielfältige fachliche und rechtliche Fragen bearbeitet werden. Und natürlich müssen die Interessen einer Vielzahl von Akteuren berücksichtigt und in Einklang gebracht werden. Deshalb ist es keine einfache Aufgabe, hierfür die geeigneten Strukturen und Abläufe festzulegen.
Hier stellen wir Ihnen vor, wie wir in NRW vorgehen, um lebendige Gewässer zu entwickeln.
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