Hochwasserrisiken gemeinsam meistern
Ziel der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) ist es, ein umfassendes Management zum Umgang mit den Hochwasserrisiken zu entwickeln. Im Vordergrund stehen die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Hochwasserrisiken gemeinsam meistern
Hochwasser sind Naturphänomene, die aller Voraussicht nach zukünftig eher zu- als abnehmen werden. Damit müssen wir umgehen.
Mit den am 22.12.2021 veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplänen ist für NRW zusammengefasst und dokumentiert, was die vielen beteiligten Akteure zur Verringerung von Risiken aus Hochwasserereignissen beitragen und zukünftig beitragen wollen. Damit werden die seit vielen Jahren auf allen Ebenen des Landes bestehenden Aktivitäten zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge fortgeführt und im Sinne eines umfassenden Managements zum Umgang mit den Risiken erweitert.
Der Gedanke und Begriff des "Hochwasserrisikomanagements" wurde durch die Europäische Union geprägt und in Form der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie verbindlich eingeführt. Das Ziel der Hochwasserrisikomanagementpläne im Sinne dieser Richtlinie ist es, die hochwasserbedingten nachteiligen Folgen für vier "Schutzgüter" nachhaltig zu minimieren:
- die menschliche Gesundheit,
- die Umwelt,
- unser Kulturerbe und
- die wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Die Ziele des Hochwasserrisikomanagements
- Die Vermeidung neuer Risiken, z. B .durch Erhalt von Auen und Retentionsräumen sowie Vermeidung der Entstehung neuer Schadenspotenziale in hochwassergefährdeten Räumen;
- Die Verringerung bestehender Risiken, z. B. durch Erweiterung von Retentionsräumen und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Gebäude und Einrichtungen;
- Die Verringerung nachteiliger Folgen während eines Hochwasserereignisses, z. B. durch entsprechende Vorbereitungen, die eine schnelle und angemessene Reaktion ermöglichen;
- Die Verringerung nachteiliger Folgen nach einem Hochwasserereignis, z. B. durch entsprechende Vorbereitungen und Vorsorge, die eine zügige Beseitigung der Schäden ermöglichen und finanzielle Verluste begrenzen.
Akteure und Informationen
Dafür haben auf regionaler Ebene die Akteure aus den verschiedensten Disziplinen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft gemeinsam ein Maßnahmenpaket geschnürt und in den Hochwasserrisikomanagementplänen dokumentiert. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes wird nun in einem sechs-jährigen Turnus überprüft und festgehalten, wieweit die Umsetzung der Maßnahmen vorangeschritten ist und welche weiteren/neuen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele erforderlich sind. Der zweite Umsetzungszyklus begann 2016 und endete 2021 mit der Veröffentlichung der aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne. Der dritte Zyklus begann danach und reicht bis zum Ende des Jahres 2027.
Eine wichtige Grundlage für alle Akteure und für jeden Einzelnen sind die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, die es jedem ermöglichen, die individuelle Gefahrenlage zu bewerten und vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung von Schäden umzusetzen.
Detaillierte Informationen zu den geplanten, in Umsetzung befindlichen oder bereits umgesetzten Maßnahmen sind den zusätzlich zu den Hochwasserrisikomanagementplänen erstellten Steckbriefen je Kommune zu entnehmen. In den Kommunensteckbriefen sind alle für das Gebiet der Kommune relevanten Maßnahmen enthalten. Aufgeführt sind dabei nicht nur Maßnahmen der Kommune selbst, sondern auch die des Landes (z. B. Erstellung von Broschüren) und anderer Akteure wie z. B. der Regionalplanung (Berücksichtigung der Hochwasservorsorge im Regionalplan).
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