Lebendige Gewässer im Teileinzugsgebiet der Ruhr
Die WRRL im Ruhreinzugsgebiet – informieren Sie sich!
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Ruhr ist in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Ruhr gehört zur Flussgebietseinheit Rhein und umfasst die Ruhr mit ihren Nebenflüssen von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein.
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie in diesem Gebiet ist die Bezirksregierung Arnsberg, sowie die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Bezirksregierungen haben weitergehendes Informationsmaterial auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewirtschaftungsplan.
Es läuft gut im Ruhr-Einzugsgebiet!
Im Ruhreinzugsgebiet waren und sind Verbesserungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig.
Das Maßnahmenprogramm des Landes enthält mehrere tausend sogenannte Programmmaßnahmen, mit denen der gute Zustand der Oberflächenwasserkörper und der Grundwasserkörper erreicht werden soll. Hinter den meisten verbergen sich teilweise komplexe Bündel von Einzelmaßnahmen, die in den Umsetzungsfahrplänen konkretisiert wurden. Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms liegen in der Reduzierung der Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen, der Niederschlagswasserbeseitigung und der Verbesserung der Gewässerstrukturen.
Mittlerweile befindet sich der Umsetzungsprozess in vollem Gang; so auch im Ruhreinzugsgebiet. An der Ruhr selbst wurden große Renaturierungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt, aber auch an den Nebengewässern erfolgten Maßnahmen.
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