Während des Hochwassers
Kommunales Krisenmanagement ist gefordert, um akute Gefahren abzuwenden und Leben und Gesundheit von Mensch und Tier und Umwelt zu schützen.
Im Rahmen des kommunalen Krisenmanagements und der Gefahrenabwehr ist im Fall eines akuten Hochwassers das strukturierte Zusammenwirken aller Akteure bei der Bewältigung der Gefahrenlage von Bedeutung.
Nur so können drohende Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, für die Umwelt, für wesentliche Sachwerte und Infrastrukturen wirksam abgewendet werden.
Zuständige Behörden (wie z. B. das Tiefbauamt, das Straßenverkehrsamt, das Umweltamt) und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (wie Feuerwehr, Ordnungsamt, THW und Polizei) ergreifen auf Basis der Alarm- und Einsatzplanung alle erforderlichen Maßnahmen. Ggf. kann es sinnvoll sein, einen Krisenstab zu bilden, um Informationen zu bündeln und die Verteilung von Aufgaben zu koordinieren.
Grundlegende Maßnahmen sind u. a.
- die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen,
- Maßnahmen im und am Gewässer und im öffentlichen Kanalnetz
- Aufbau mobiler Schutzsysteme
- Monitoring und Schutz wichtiger Infrastruktureinrichtungen.
Über das Flut-Informationssystem FLIWAS können Alarm- und Einsatzpläne durch die örtliche Einsatzleitung computergestützt ausgeführt werden. Damit lassen sich außerdem die Einsätze dokumentieren und auf Lagekarten visualisieren.
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