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Verhaltensvorsorge

Hier finden Sie Informationen, mit denen Kommunen und Privatpersonen sich vorsorglich für den Hochwasserfall wappnen können.

Hochwasser kann jeden treffen. Selbst wer kein direkter Gewässeranlieger ist, kann durch Sturzfluten aufgrund von Starkregen durch Hochwasser betroffen sein. Die Basis zur Minderung der Schäden durch Hochwasser ist das richtige Verhalten vor dem Ereignisfall. Wichtig hierfür sind Informationen zu den Gefahren und Risiken sowie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Mit den Hochwassergefahrenkarten und den daraus abgeleiteten Hochwasserrisikokarten können alle Akteure – von der Kommune über den Landwirt bis zur Hausbesitzerin – die Risiken in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen einschätzen und durch eine geeignete Eigenvorsorge verringern. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WGH) ist jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, dazu verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Kennen Sie die möglichen Gefahren denen Sie durch Hochwasser ausgesetzt sein könnten, sollten Sie verschiedene Szenarien der Betroffenheit durchspielen und einen privaten Notfallplan aufstellen. Dieser sollte für den Ernstfall die genauen Zuständigkeiten und Aufgaben festhalten, die zur Vorbereitung und Bewältigung eines Hochwasserereignisses notwendig sind. Dabei sind nur Personen in die Planung einzubeziehen, die im Rahmen der Zumutbarkeit die Aufgaben umsetzen können.

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Beobachtung der Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen.
    Informationen und Übersichten zur aktuellen Hochwasserlage für Nordrhein-Westfalen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
    Aktuelle Wetterwarnungen geben die Wetterdienste Deutscher Wetterdienst und Wetterkontor Deutschland (siehe auch "Aktuelle Hochwassersituation".
  • Soweit vorhanden, Beachtung von relevanten Pegelständen (Warnpegel) bei der Planung/Durchführung von Maßnahmen.
  • Evakuierung von Personen (z. B. Kinder oder Personen mit Behinderungen) aus dem Gefahrenbereich.
  • Verlegung von Sachwerten (z. B. Autos, Mobiliar, technische Geräte, wichtige Dokumente und ideelle Werte) in höhere Stockwerke bzw. aus dem Gefahrenbereich.
  • Entfernung von wassergefährdenden Stoffen (Farben, Lacke und andere Chemikalien), die zu einer Kontamination der Umwelt und zu Gebäudeschäden führen können, aus dem Gefahrenbereich.