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Technischer Hochwasserschutz

Technischer Hochwasserschutz

Bauwerke und mobile Systeme bieten bis zu einem gewissen Grad Schutz vor Hochwasser.

In vielen Gebieten, wo ein Rückbau der Besiedlung außerhalb des Gefahrenbereichs bzw. Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserrückhalts nicht möglich sind, versucht man sich mittels technischen Hochwasserschutzeinrichtungen (Dämme und Deiche, Hochwasserrückhaltebecken, Polder, Talsperren, mobile Schutzsysteme) vor drohendem Hochwasser zu schützen.

Alle technischen Schutzmaßnahmen haben gemeinsam, dass sie keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser bieten. Vielmehr sind sie für einen definierten Bemessungswasserstand (oft HQ100) ausgelegt, bis zu welchem ein planmäßiger Schutz vor Überschwemmungen gewährleistet werden soll. Diese Bemessungsgrenze ist jedoch kein Garant für Sicherheit, denn Anlagen können, wie alle technischen Bauwerke, unter bestimmten Belastungen auch versagen.

Gleichzeitig werden immer Hochwasserereignisse auftreten, die die Bemessungsgrenze überschreiten. Dann kann es z. B. zu einer Überspülung der Hochwasserschutzanlage und damit zu Überflutungen der geschützten Bereiche kommen.

Um die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen im Hochwasserfall zu gewährleisten, müssen die Betreiber die Anlagen regelmäßig unterhalten und kontrollieren. Weiter müssen die Anlagen stetig an neue Anforderungen angepasst werden, welche sich z. B. durch den Klimawandel ergeben (z.B. DIN 19712, DIN 19700).

Hochwasserschutzanlagen haben Einfluss auf das Hochwasserrisiko von Siedlungsflächen, die nachfolgend entlang des Gewässerverlaufs liegen (Unterlieger). Sie beeinflussen Höhe und Dauer der Hochwasserwellen für die Unterlieger, weshalb die Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen. Denn bei der Maßnahmenplanung gilt das Solidaritätsprinzip: Oberlieger sollen beispielsweise keine Hochwasserschutzanlagen bauen, die ihr Hochwasserproblem zwar lösen, aber das der Unterlieger verschärfen.