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Während des Hochwassers

Während des Hochwassers

Erfahren Sie hier, welche Schritte bei Hochwasser auszuführen sind, um Personen und Kulturgüter zu schützen.

Tritt ein Hochwasserereignis ein, gilt es, innerhalb der Vorwarnzeit und damit innerhalb des Erreichens des kritischen Pegels die im Notfallplan festgelegten Schritte besonnen durchzuführen. Eine Abstimmung mit der kommunalen Einsatzleitung zur aktuellen Lage hilft bei der Einschätzung der Gefahrensituation. Ebenso hilfreich sind hierbei aktuelle Informationen zu Wasserständen der Gewässer in Nordrhein-Westfalen sowie Hochwasserwarnungen und -meldungen des Hochwassermeldedienst NRW, des Deutschen Wetterdienstes und z. B. von Meteomedia. Siehe unter Aktuelle Hochwassersituation/Hochwasservorhersage

Liegt ein Notfallplan vor, der den Fall von Hochwasser einschließt, ist dieser konsequent anzuwenden. Ist ein solcher Notfallplan nicht vorhanden, sind folgende Schritte auszuführen:

  • Alle Personen, die keine Funktion im Rahmen des Krisenmanagements einnehmen, müssen aus dem Gefahrenbereich evakuiert werden.
  • Objekte, die für den Zweck sowie Benutzungsart und -umfang der Einrichtung wichtig sind (z. B. einzigartige Kulturobjekte), sind in Sicherheit zu bringen.
  • Wichtige Dokumente, Verträge und Inventare sollten außerhalb des Gefahrenbereichs verlagert werden.
  • In überflutungsgefährdeten Räumen sind der Strom abzuschalten sowie Hauptabsperrhähne für Gas und Wasser zu schließen.
  • Es sind Kommunikationswege zum örtlichen Krisenstab aufzubauen.
  • Durch Ad-Hoc-Maßnahmen ist das Eindringen des Wassers in die Einrichtung zu verhindern (z. B. mit Sandsäcken). Zur Unterstützung ist die Mobilisierung von Hilfskräften notwendig beispielweise über soziale Medien.
  • Bei austretenden Schadstoffen oder Gasgeruch ist umgehend die Feuerwehr bzw. der Versorgungsbetreiber zu informieren!
  • Bei kritischen Situationen sollte ebenfalls die Feuerwehr informiert werden. Zu beachten ist dabei, dass die Feuerwehren im Hochwasserfall durch zahlreiche Notrufe extrem belastet sind. Jeder Notruf ist daher abzuwägen und zu prüfen, ob die Problemlage durch Hinzuziehen von Anwohnern oder anderen Hilfskräften behoben werden kann. Zusätzlichen Risiken sind dabei zu vermeiden!
  • Kellerräume sind erst auszupumpen, wenn das Hochwasser wieder abgeflossen ist. Voreiliges Auspumpen kann die Standfestigkeit des Gebäudes beeinträchtigen, Mauerwerksschäden verursachen oder zum Aufschwemmen des Gebäudes führen.

Hochwasserschutzeinrichtungen können versagen, wenn sie beschädigt oder überflutet werden. In diesem Fall sind Sicherungsmaßnahmen sofort einzustellen und alle Personen zügig aus dem Gefahrenbereich zu bringen.