
Hochwasserrisikomanagementpläne
Hier finden Sie die Dokumente zu den Hochwassermanagementplänen für die Flussgebiete in NRW.
Nordrhein-Westfalen ist an den Flussgebieten Ems, Maas, Rhein und Weser beteiligt. Die Bezirksregierungen als zuständige Behörden haben die nordrhein-westfälischen Beiträge zu den HWRM-Plänen erarbeitet. Für die Aufstellung der HWRM-Pläne waren die vier Flussgebietsgemeinschaften verantwortlich.
Die Veröffentlichung der Hochwasserrisikomanagementpläne am 22.12.2021 stellt den Abschluss des 2. Zyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie dar.
Die HWRM-Pläne werden im Anschluss an die EU gemeldet und gelten jeweils für sechs Jahre. Sie werden turnusgemäß aktualisiert.
Informationen zu den Inhalten und zur Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in NRW finden Sie unter
Dokumente der Hochwasserrisikomanagementpläne 2021 - 2027 (2. Zyklus)
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Hochwasserrisikomanagementpläne, die NRW betreffen, sowie die zugehörigen Umweltberichte zum Download zur Verfügung.
HWRM-Plan für die Flussgebietseinheit Ems
Weitere Informationen zum HWRM-Plan der FGG Ems finden Sie unter https://www.ems-eems.de/hochwasserrichtlinie/berichte.
HWRM-Plan für die Flussgebietseinheit Maas
HWRM-Plan für die Flussgebietseinheit Rhein
Weitere Informationen zum HWRM-Plan und Umweltbericht der FGG Rhein finden Sie unter https://fgg-rhein.de/servlet/is/100013/ .
Schauen Sie sich das informative Begleitvideo der FGG Rhein zur Veröffentlichung des HWRM-Plans zum Thema "Hochwasser-Risiko managen" an: https://fgg-rhein.de/servlet/is/100027/.
HWRM-Plan für die Flussgebietseinheit Weser
Weitere Informationen zum HWRM-Plan der FGG Weser finden Sie unter:
https://www.fgg-weser.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/veroeffentlichungen/eg-hwrm-rl