flussgebiete.nrw

Die Raumordnung hat zur Aufgabe unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen.

Der vorbeugende Hochwasserschutz ist als ein Grundsatz der Raumordnung im Bundesraumordnungsgesetz verankert. Der übergeordneten Funktion der Raumordnung kommt im Flächenmanagement eine besondere Bedeutung zu. Sie gibt den Ordnungsraum für die nächst tieferen Planungsebenen vor und verpflichtet die Landes- und Regionalplanung, die Aspekte des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.

Hier sollen Teilräume definiert werden, in denen der vorbeugende Hochwasserschutz in der Abwägung mit anderen Raumnutzungen besonders betrachtet wird. Risiken lassen sich durch raumplanerische Vorsorge maßgeblich verringern.

Wesentliche Möglichkeiten, um diesem Grundsatz gerecht zu werden sind die Freihaltung, Sicherung und Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.

Im Jahr 2000 haben die Länder gemeinsam eine Zielsetzung für das hochwasserbezogene, raumordnerische Flächenmanagement festgelegt:

  • Sicherung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen,
  • Risikovorsorge in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (hinter Deichen),
  • Rückhaltung des Wassers in der Fläche des gesamten Einzugsgebietes.

Die Flächen können über die Ausweisung sogenannter Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen gesichert werden. Bei Vorranggebieten handelt es sich um Bereiche, in denen Nutzungen ausgeschlossen sind, die nicht mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz vereinbar sind. Die Restriktionen in einem Vorbehaltsgebiet sind etwas lockerer formuliert. Auf diesen Flächen wird dem vorbeugenden Hochwasserschutz ein besonderes Gewicht in der Abwägung mit den nachfolgenden Planungsebenen beigemessen.

Die Basis, um mögliche Schadenpotenziale in die Raumplanung miteinzubeziehen, ist das Wissen über die Hochwassergefahr, die Ausbreitung von Überflutungen auf den Flächen und die möglichen Einstautiefen. Diese Informationen werden in den Hochwassergefahrenkarten dokumentiert. Sie dienen als Grundlage für die Fortschreibung der Regionalpläne.