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Empfehlungen für die bundesweite Bewirtschaftungsplanung im dritten Zyklus

Es ist ein Foto eines größeren historischen Saals zu sehen. Mehrere Personen sitzen in diesem Saal an Tischen, alle Personen können sich sehen und sind einander zugewandt.

Empfehlungen für die bundesweite Bewirtschaftungsplanung im dritten Zyklus

Um die Ziele der WRRL flächendeckend zu erreichen, wird mehr Zeit für die Umsetzung von Maßnahmen benötigt, als die WRRL vorsieht.

In Deutschland sind sich die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LAWA und die Umweltministerkonferenz einig, dass an den Zielen und Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sowie am bestehenden Zielniveau festgehalten wird. Bewirtschaftungsziele werden daher im 3. Bewirtschaftungsplan (BWP), genauso wie bisher, nur in Ausnahmefällen abgesenkt .

Um die Ziele der WRRL flächendeckend zu erreichen, wird allerdings mehr Zeit für die Umsetzung von Maßnahmen benötigt, als die WRRL vorsieht. Zudem braucht es zum Teil Jahre, bis umgesetzte Maßnahmen ihre Wirkung entfalten und die Bewirtschaftungsziele erreicht werden.

Unter dem Begriff „Transparenzansatz“ hat die LAWA für den 3. BWP eine bundesweite Vorgehensweise entwickelt, mit der für alle Gewässer der gesamte Prozess bis zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele transparent dargestellt werden soll. Im Rahmen dieses Ansatzes wird ausgehend vom aktuellen Kenntnisstand für alle Wasserkörper eine „Vollplanung“ durchgeführt. Dabei werden jeweils alle Programmmaßnahmen ermittelt, die zur Zielerreichung nach heutigem Kenntnisstand erforderlich sind. Für jeden Wasserkörper erfolgt die Abschätzung einer zeitlichen Perspektive. Diese setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Umsetzung aller Programmmaßnahmen und dem Zeitraum, bis im Anschluss daran die Bewirtschaftungsziele erreicht werden. Bei langsam wirkenden Maßnahmen kann dieser Zeitraum viele Jahre umfassen.

Die LAWA hat hierfür verschiedene Dokumente in ihren Fachgremien erstellt:

  • Gemeinsames Verständnis von Begründungen zu Fristverlängerungen und zu abweichenden Bewirtschaftungszielen
  • Empfehlungen für die Begründungen von Fristverlängerungen aufgrund von „natürlichen Gegebenheiten“ für die Ökologie
  • Begründungen von Fristverlängerungen aufgrund von „natürlichen Gegebenheiten“ für die Stoffe der Anlage 8 OGEWV
  • Begründungen von Fristverlängerungen aufgrund von „natürlichen Gegebenheiten“ für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe (Anlage 6 OGEWV)
  • Hinweise und Empfehlungen für eine harmonisierte Berichterstattung in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für den 3. Bewirtschaftungszeitraum