flussgebiete.nrw

Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung der Wasserkörper

Es ist ein Ausschnitt aus einer NRW-Karte zu sehen, deren Flächen grün oder rot eingefärbt sind.

Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung der Wasserkörper

Wasserkörper sind die kleinste Einheit, die die EG-WRRL betrachtet. Es wird zwischen Oberflächenwasserkörpern der Fließgewässer und der Seen sowie Grundwasserkörpern unterschieden. Für jeden Wasserkörper muss geprüft werden, ob das für ihn geltende Bewirtschaftungsziel erreicht wurde.

Was sind Wasserkörper?

Die Wasserrahmenrichtlinie folgt dem Grundsatz, dass Flussgebiete als Ganzes zu betrachten und zu bewirtschaften sind. Für die praktische Arbeit – z. B. für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne oder für die Bestandsaufnahme des Zustands der Gewässer – werden aber handhabbare Untereinheiten gebildet.

Wasserkörper stellen die kleinste Einheit dar, die die EG-WRRL betrachtet. Es wird zwischen Oberflächenwasserkörpern (OFWK) der Fließgewässer und der Seen sowie Grundwasserkörpern (GWK) unterschieden. Für jeden Wasserkörper muss bei der Bestandsaufnahme geprüft werden, ob das für ihn geltende Bewirtschaftungsziel erreicht wurde.

Was sind Oberflächenwasserkörper?

Oberflächenwasserkörper (OFWK) der Fließgewässer sind einheitliche und bedeutende Abschnitte eines Gewässers. Dabei kann ein OFWK ein ganzes Gewässer, z. B. einen Bach, abdecken. Größere Flüsse oder Ströme bestehen dagegen meist aus mehreren OFWK. In NRW gilt, dass ein Oberflächenwasserkörper weder mehrere Fließgewässertypen abdecken darf, noch dürfen sich in seinem Verlauf, z. B. durch Einmündungen großer Nebengewässer, große Abflussveränderungen ergeben. Außerdem sollen OFWK mindestens 2 Kilometer lang sein. Für die Bewirtschaftung der nordrhein-westfälischen Oberflächengewässer wurden nach diesen Regeln 1.727 Oberflächenwasserkörper gebildet.

Wie werden Oberflächenwasserkörper bewertet?

Das erste kleine Foto zeigt eine Köcherfliegenlarve, die zweite eine Wasserpflanze, die dritte Phytoplankton und die vierte einen Fisch
Bbiologische Qualitätskomponenten / © umweltbüro essen, DIE GEWÄSSEREXPERTEN!, Müller, Weigmann

Oberflächenwasserkörper sollen grundsätzlich einen guten ökologischen und einen guten chemischen Zustand aufweisen. In bestimmten Fällen können OFWK als "erheblich verändert" eingestuft werden. Dann gilt als Bewirtschaftungsziel das sogenannte "gute ökologische Potenzial".

Der ökologische Zustand wird über die Lebensraumfunktionen der Gewässer ermittelt, die den Anforderungen der für das Gewässer typischen Tier- und Pflanzenarten, den sogenannten "Biologischen Qualitätskomponenten"  entsprechen sollen. Im „guten Zustand“ zeigen die Gewässerlebensgemeinschaften, z. B. hinsichtlich der Zusammensetzung der Artengemeinschaften, nur geringe durch menschliche Einflüsse verursachte Abweichungen an. Der Unterschied zum "Naturzustand" (bei Abwesenheit störender Einflüsse) zu dem betreffenden Fließgewässertyp ist gering.

Auch Schadstoffe können die Zusammensetzung der Artengemeinschaften verändern und  die Gesamtbewertung der biologischen Qualitätskomponenten beeinflussen. Als unterstützende Qualitätskomponenten werden daher einige chemische Parameter in die Bewertung einbezogen.

Schließlich können auch Veränderungen der Gewässergestalt und des Wasserhaushaltes die Lebensbedingungen im Gewässer beeinträchtigen. Diese sogenannten hydromorphologischen Qualitätskomponenten (Wasserhaushalt, Gewässerstruktur und Durchgängigkeit) werden daher ebenfalls in die Bewertung einbezogen.

Grundsätzlich werden zunächst die Messstellen bewertet. An jedem OFWK gibt es mindestens eine Messstelle. Mittels bundesweit einheitlicher Verfahren (die außerdem europaweit "geeicht" – interkalibriert – sind) wird eine vorläufige Bewertung berechnet. Jedes Bewertungsergebnis wird durch Expertinnen und Experten überprüft und kann von ihnen unter Angabe einer Begründung abgeändert werden. Ein Ergebnis kann auch als „unplausibel" aus der Gesamtbewertung herausgenommen werden.

Anschließend wird das Ergebnis von der Messstelle auf den zugehörigen Wasserkörper übertragen. Bei mehreren Messstellen in einem Wasserkörper wird – wiederum von den Fachleuten – eine repräsentative Bewertung ausgewählt. Diese gilt dann für den Wasserkörper.

Der chemische Zustand bewertet die Belastung eines Wasserkörpers mit sogenannten "prioritären" und "prioritär gefährlichen" Stoffen sowie bestimmten anderen gefährlichen Schadstoffen sowie  Nitrat. Die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) regelt die Bewertung über sogenannte Umweltqualitätsnormen (UQN). Wenn mindestens eine UQN verletzt ist, ist kein guter chemischer Zustand mehr gegeben.

Was sind Grundwasserkörper?

Auch "unterirdische Gewässer", also das Grundwasser, fallen unter die EG-WRRL. Also muss auch das Grundwasser bewirtschaftet werden. Die kleinste Einheit bilden in diesem Fall die Grundwasserkörper. Sie wurden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen aufgrund hydrogeologischer und hydraulischer Kriterien abgegrenzt. Das genaue Vorgehen ergibt sich aus einer von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeiteten Arbeitshilfe.

Wie werden Grundwasserkörper bewertet?

Die Bewertung der Grundwasserkörper betrachtet die chemische Zusammensetzung des Grundwassers und seine Menge. Ein „guter Grundwasserzustand“ ist also dann gegeben, wenn der betreffende Grundwasserkörper einen guten mengenmäßigen und einen guten chemischen Zustand aufweist. Was dies genau bedeutet, ist in der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (GrwV) festgelegt.

Danach ist ein guter mengenmäßiger Grundwasserzustand gegeben, wenn

  1. die langfristige Grundwasserentnahme das nutzbare Grundwasserdargebot nicht übersteigt (ausgeglichene Grundwasserbilanz) und
  2. durch menschliche Tätigkeiten bedingte Änderungen des Grundwasserstandes nicht zu einer der folgenden negativen Auswirkungen führen:
  • a. Verfehlung der Bewirtschaftungsziele für die Oberflächengewässer, die mit dem Grundwasserkörper verbunden sind
  • b. signifikante Verschlechterung des Zustands dieser Oberflächengewässer,
  • c. signifikante Schädigung von Landökosystemen, die direkt vom Grundwasserkörper abhängig sind, oder
  • d. nachteilige Veränderung des Grundwassers durch Zustrom von Salzwasser oder anderen Schadstoffen als Folge von Änderungen der Grundwasserfließrichtung.

Ein guter chemischer Grundwasserzustand ist gegeben, wenn

  1. die in der Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte im Grundwasserkörper nicht überschritten werden oder
  2. die Überwachung der Grundwasserkörper zeigt, dass
  • a. es keine Anzeichen für Einträge von Schadstoffen aufgrund menschlicher Tätigkeiten gibt und
  • b. die Grundwasserbeschaffenheit nicht zu einer der folgenden negativen Auswirkungen führt:
    1. Zielverfehlung oder signifikante Verschlechterung des ökologischen oder chemischen Zustands von Oberflächengewässern,
    2. signifikante Schädigung unmittelbar von dem Grundwasserkörper abhängiger Landökosysteme.

In NRW wird zur Zustandsbewertung jeweils ein Messnetz mit rund 1.500 Messstellen herangezogen. Informationen zur Lage der Messstellen finden Sie im Kartendienst des ELWAS-WEB (www.elwasweb.nrw.de).