Zeitplan und Arbeitsprogramm 2022-2027
Bis zum 22.12.2021 war der dritte Bewirtschaftungsplan für die Oberflächengewässer und die Grundwasservorkommen in NRW aufzustellen. Hier finden Sie Informationen über die Zeitplanung und das Arbeitsprogramm, die für die Bewirtschaftungsplanung in NRW vorgesehen sind.
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung der WRRL. In diesem Zusammenhang sind besonders zu nennen
- der Zugang zu Hintergrunddokumenten, welche für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne herangezogen wurden,
- das dreistufige Anhörungsverfahren zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne sowie
- die aktive Information und Beteiligung interessierter Stellen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Ländern werden in allen Arbeitsphasen Vertreterinnen und Vertreter aller Wassernutzer im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder in Gewässerbeiräten, Gebietsforen oder ähnlichen Gremien in die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse der Länder einbezogen und aktiv beteiligt.
Anhörung der Öffentlichkeit
Die Anhörung der Öffentlichkeit unterteilt sich in drei Phasen, welche die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne begleiten. Sie beginnt spätestens drei Jahre vor Beginn des Zeitraumes, auf den sich die Bewirtschaftungspläne beziehen. Jeweils bis sechs Monate nach Veröffentlichung des aktuellen Anhörungsdokuments können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
Erste Phase – Zeitplan und Arbeitsprogramm
In der ersten Phase erfolgte die Anhörung zu Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne sowie zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Mit dem Zeitplan und dem Arbeitsprogramm wurden die notwendigen Schritte bis zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne veranschaulicht. Die Stellungnahmen konnten bis zum 22.06.2019 abgegeben werden.
Zweite Phase – Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung
In der zweiten Phase wurde der vorläufige Überblick über die für das Einzugsgebiet festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung angehört. Damit wurde verdeutlicht, welche fachlichen Schwerpunkte bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne gesetzt werden. Die Anhörung endete am 22.06.2020.
Dritte Phase – Entwurf der aktualisierten Bewirtschaftungspläne
Die wohl wichtigste und aussagekräftigste dritte Anhörungsphase endete am 22.06.2021. Bis dahin konnte der Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplans eingesehen werden. Im Bewirtschaftungsplan sind alle relevanten Informationen über den Zustand der Gewässer und Grundwasserkörper in NRW, die zugrunde liegenden Belastungsfaktoren und die notwendigen Maßnahmen zusammengefasst. Ergänzt wird der Bewirtschaftungsplan durch weitere Hintergrunddokumente, die vertieft über einzelne Themen oder Handlungsbereiche informieren.
Wann | Was |
---|---|
2018-2021 | Fortsetzung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms im 2. Bewirtschaftungszyklus |
2019 | Aktualisierung der Zustandsbewertung der Wasserkörper und Fortschreibung der Bestandsaufnahme für den 3. Bewirtschaftungszyklus |
2019 | Zusammenstellung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die Periode 2022-2027 |
22.12.2019 | Veröffentlichung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas |
22.12.2019-22.6.2020 | Möglichkeit der Stellungnahme zu den "Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen" |
2019-2020 | Aktualisierung und Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas |
22.12.2020 | Veröffentlichung des Entwurfs des 3. Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas |
22.12.2020-22.06.2021 | Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans |
22.12.2021 | Veröffentlichung des 3. Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas und des zugehörigen Maßnahmenprogramms |
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