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Hochwasserrisikomanagementplan 2016-2021 - Start der Öffentlichkeitsbeteiligung

Hochwasserrisikomanagementplan 2016-2021 - Start der Öffentlichkeitsbeteiligung

Vom 1. April bis zum 30. Juni 2015 können Sie Ihre Stellungnahme abgeben

Derzeit sind in Nordrhein-Westfalen für 448 Gewässer, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement zusammengestellt worden. Sie werden in vier Hochwasserrisikomanagementplänen (Rhein, Maas, Ems, Weser) zusammengefasst, die bis Ende des Jahres 2015 fertig gestellt sein müssen. Grundlage dafür ist die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken der Europäischen Union (EU-HWRM-RL), die vom Bundestag in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) übernommen wurde. In NRW wird die Umsetzung der Richtlinie durch das Landesumweltministerium koordiniert.

Die Bezirksregierungen als federführende Behörden bei der Aufstellung der Pläne haben am 1. April 2015 die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebiete Rhein, Maas, Ems und Weser in NRW offengelegt. Als Grundlage dienten die für eine Gewässerstrecke von ca. 6000 km landesweit vorliegenden Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten, aus denen die potenzielle Gefährdung durch Hochwasserereignisse hervorgeht. Mit der zugehörigen Maßnahmenplanung wird angestrebt, die Risiken für Schutzgüter wie die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Neben Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes liegt ein besonderes Augenmerk auf der Vorsorge und auf Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Schadenspotenzialen in den betroffenen Gebieten.

Nachdem die Hochwasserrisikomanagementpläne mit den zuständigen Akteuren wie z. B. Kommunen, Kreisen, Wasser- und Deichverbänden und weiteren interessierten Stellen wie z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbänden, Wirtschafts- und Kulturinstitutionen und Bürgerinitiativen im Entwurf aufgestellt worden sind, haben jetzt die Bürgerinnen und Bürger das Wort und können bis zum 30. Juni 2015 ihre Meinung zu den vorgelegten Dokumenten äußern.

Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne auf www.flussgebiete.nrw.de

Online-Beteiligung zum Hochwasserrisikomanagementplan


Die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne Rhein, Maas, Ems und Weser in NRW und die zugehörigen Dokumente stehen bis zum 30. Juni 2015 zur Einsicht und Stellungnahme bereit.

Eine komfortable Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bietet das System Beteiligung online, das Sie unter www.beteiligung-online.nrw.de/bo_hwrmrl erreichen.

In gedruckter Form können Sie die Dokumente bei den Bezirksregierungen einsehen. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung.

In einem dicht besiedelten und industrialisierten Land wie Nordrhein-Westfalen ist der Hochwasserschutz eine unverzichtbare und dringende Aufgabe. Durch einen vorbeugenden Hochwasserschutz schützen wir die menschliche Gesundheit genauso wie die Umwelt, das Wirtschaftsleben und das Kulturerbe des Landes.

In Nordrhein-Westfalen haben wir in den letzten Jahrzehnten bereits viel für den Schutz vor Hochwasser getan: Für etliche Flüsse wurden Hochwasseraktionspläne erarbeitet und umgesetzt, der technische Hochwasserschutz wurde immer weiter verbessert und die Gefahrenabwehr optimiert. Landes- und Regionalplanung haben die Hochwasservorsorge in ihren Plänen verankert. In hochwassergefährdeten Gebieten wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen bestimmte Nutzungen vorsorglich untersagt oder nur mit Genehmigung erlaubt sind. Darüber hinaus sind an vielen Orten Rückhalteräume und natürliche Überflutungsflächen entstanden oder reaktiviert worden, die den Flüssen und Bächen mehr Raum geben und gleichzeitig die Lebensqualität verbessern.

Die Gefahr ist jedoch nicht gebannt. Hochwasser sind Naturphänomene, die aller Voraussicht nach zukünftig eher zu- als abnehmen werden. Damit müssen wir umgehen.

Mit dem „Hochwasserrisikomanagement“ hat die Europäische Union einen neuen Begriff verbindlich eingeführt. Durch die Verdeutlichung der hochwasserbedingten Risiken und darauf aufbauenden Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Umgangs mit dem Hochwasser sollen bestehende Hochwasserrisiken verringert werden. Dabei geht es nicht darum, das Rad neu zu erfinden, sondern bestehende Aktivitäten zu bündeln, Prioritäten zu setzen, Maßnahmen konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen.

Grundgedanke ist, dass verschiedene in einer Region im Bereich Hochwasser mitwirkende Disziplinen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft in einem kontinuierlichen, zyklischen Prozess enger zusammenarbeiten und gemeinsam ein Maßnahmenpaket schnüren – den sogenannten Hochwasserrisikomanagementplan.

Laufende Aktivitäten werden dabei sinnvoll in ein Gesamtkonzept eingebunden, fehlende identifiziert und initiiert. Die systematische Zusammenarbeit nutzt Synergien und verhindert, dass Maßnahmen an einem Ort zu Lasten eines anderen gehen.