LAWA-Programmmaßnahme 001
Neubau und Anpassung von kommunalen Kläranlagen
Programmmaßnahme - 001 Neubau und Anpassung von kommunalen Kläranlagen Kläranlagenneubauten und Erweiterung bestehender Kläranlagen bezüglich der Reinigungsleistung (Erhöhung der Kapazität) |
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Belastungstyp nach WRRL, Anhang II EU-Art nach HWRM-RL |
Punktquellen: Kommunen / Haushalte |
Zuordnung Richtlinie | WRRL/OW |
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL | M2 |
EU-Schlüsselmaßnahme | 1 |
Bisherige Bezeichnung (NRW) | PQ_OW_U47_Kommunen/Haushalte |
Bereich OW/GW | OW |
Art der Erfassung/Zählweise | Einzelanlage |
Signifikante Belastung (nach WRRL, Anhang II) |
Punktquellen |
Belastung/Ursache | Kommunen und Haushalte |
Vollzugsmaßnahme |
Gemäß gehört hierzu: A7: Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität |
Wirkung | Reduzierung von Stofffrachten; Quantifizierung abhängig vom Einzelfall. |
Nebenwirkungen | |
Rechtliche Grundlagen |
Kombinierter Ansatz gem Art. 10 WRRL:
Immissionsseitige Anforderungen:
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Potenzieller Maßnahmenträger | Kommune, Wasserverband |
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen | - |
Hinweise zur Kostenermittlung | Werden der ABK-Datenbank entnommen, sofern die Maßnahme bereits in einem gültigen ABK vorliegt, andernfalls müssen die Kosten im Einzelfall geschätzt werden. |
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen | Die Einzel-Maßnahmen aus der ABK-Datenbank werden in regelmäßigen Abständen zentral automatisiert in die WKSB übertragen; die Geschäftsstellen ergänzen ggfs zusätzlich erforderliche Einzelmaßnahmen oder Angaben. |
Bemerkung | Mit Anpassungen sind größere bauliche Maßnahmen gemeint, welche nicht unter die anderen möglichen Maßnahmen an Kläranlagen fallen. Emissionsseitige Anforderungen (Stand der Technik) an kommunale Kläranlagen gemäß der Kommunalabwasserrichtlinie werden in NRW durchgängig eingehalten; Immissionsseitige rechtliche Verpflichtungen bestehen aus der OGewV. Diese Verpflichtungen führen dann zu einer Prüfpflicht bezüglich Maßnahmen, wenn eine Abweichung vom guten Zustand/Guten Potential oder den Qualitätszielen der GewQV auf die entsprechende Einleitung ursächlich zurückzuführen ist. |
Hinweise zum Umsetzungsstatus | Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen |
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn | die Anlage gebaut ist. Eine zeitnahe Inbetriebnahme muss dabei sichergestellt sein. |
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