LAWA-Programmmaßnahme 005
Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen
Programmmaßnahme - 005 Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen Verbesserung der Reinigungseffizienz durch geänderte Steuerung oder Rekonstruktion (Umbau) einzelner Elemente (nicht Instandhaltung) bei gleichbleibender Kapazität |
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Belastungstyp nach WRRL, Anhang II EU-Art nach HWRM-RL |
Punktquellen: Kommunen / Haushalte |
Zuordnung Richtlinie | WRRL/OW |
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL | M3 |
EU-Schlüsselmaßnahme | 1 |
Bisherige Bezeichnung (NRW) | PQ_OW_U50_Kommunen/Haushalte |
Bereich OW/GW | OW |
Art der Erfassung/Zählweise | Einzelanlage |
Signifikante Belastung (nach WRRL, Anhang II) |
Punktquellen |
Belastung/Ursache | Kommunen und Haushalte |
Vollzugsmaßnahme |
Gemäß gehört hierzu: A7: Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität Der Abgleich mit der Programmmaßnahme 9 - Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch kommunale Abwassereinleitungen wird empfohlen. Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung können Einfluss auf den Betrieb bzw. die Reinigungsleistung von Kläranlagen haben. |
Wirkung | Geringe bis mittlere positive Wirkung auf die Ablaufwerte |
Nebenwirkungen | |
Rechtliche Grundlagen |
Kombinierter Ansatz gem Art. 10 WRRL:
Immissionsseitige Anforderungen:
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Potenzieller Maßnahmenträger | Kommune, Wasserverband |
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen | |
Hinweise zur Kostenermittlung | Werden der ABK-Datenbank entnommen, sofern die Maßnahmen bereits in einem ABK vorliegen, andernfalls müssen die Kosten im Einzelfall geschätzt werden. Generell sind die Kosten sehr niedrig; teilweise sind kostenneutrale Betriebsoptimierungen möglich; im Rahmen des Werre-Projekts wurden durchschnittlich 15000 € für die Optimierung bezüglich der Phosphorwerte pro Kläranlage veranschlagt. |
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen | Die Einzel-Maßnahmen aus der ABK-Datenbank werden in regelmäßigen Abständen zentral automatisiert in die WKSB übertragen, die Geschäftsstellen ergänzen ggfs zusätzlich erforderliche Einzelmaßnahmen oder Angaben. |
Bemerkung | Emissionsseitige Anforderungen (Stand der Technik) an kommunale Kläranlagen gemäß der Kommunalabwasserrichtlinie werden in NRW durchgängig eingehalten; Immissionsseitige rechtliche Verpflichtungen ergeben sich aus den Anforderungen der OGewV (Guter Zustand/Gutes Potential) und führen dann zu Maßnahmen, wenn die grundsätzlichen Ziele nicht eingehalten werden und dies ursächlich auf die entsprechende Einleitung zurückgeführt wird. |
Hinweise zum Umsetzungsstatus | Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen |
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn | die Optimierung (wie z.B. geänderte Steuerung) erfolgt ist bzw. die Umrüstung der Anlage zur Optimierung erfolgt ist. Eine zeitnahe Inbetriebnahme ist sicherzustellen. |
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