flussgebiete.nrw

LAWA-Programmmaßnahme 007

LAWA-Programmmaßnahme 007

Neubau und Umrüstung von Kleinkläranlagen

Programmmaßnahme - 007

Neubau und Umrüstung von Kleinkläranlagen

Verbesserung der dezentralen Abwasserentsorgung durch die Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik, z. B. durch Neubau und Umrüstung bestehender Kleinkläranlagen

Belastungstyp nach WRRL, Anhang II
EU-Art nach HWRM-RL
Punktquellen: Kommunen/Haushalte
Zuordnung Richtlinie WRRL/OW
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL M3
EU-Schlüsselmaßnahme 1
Bisherige Bezeichnung (NRW) Die Maßnahme wurde im 1. BWZ nicht genutzt.
Bereich OW/GW
Art der Erfassung/Zählweise Einwohnerwerte [EW]
Signifikante Belastung
(nach WRRL, Anhang II)
Belastung/Ursache
Vollzugsmaßnahme
Wirkung
Nebenwirkungen
Rechtliche Grundlagen
Potenzieller Maßnahmenträger Betreiber von Kleinkläranlagen
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen
Hinweise zur Kostenermittlung In der Regel handelt es sich um Einzelfallprüfungen.
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen
Bemerkung In NRW sind (Stand 2012) mit fast 98 % weitgehend alle Haushalte an eine öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen; die restlichen 2 % der Haushalte entsorgen ihr Abwasser über Abflusslose Gruben oder Kleinkläranlagen. Seit Jahren ist die Anzahl der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben rückläufig. Die Gewässerbelastung aus Kleinkläranlagen im Vergleich zu kommunalen, industriellen oder Niederschlagswassereinleitungen in NRW ist eher vernachlässigbar (vgl. Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in NRW, 16. Auflage) Grundsätzlich unterliegen Kleinkläranlagen den Anforderungen des Anhang 1 der Abwasserverordnung und sind folglich grundsätzlich mit einer biologischen Behandlungsstufe auszurüsten.
Hinweise zum Umsetzungsstatus
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn Alle zur Programmmaßnahme gehörenden Einzelmaßnahmen sind gebaut oder umgerüstet, die Ablaufwerte entsprechen den notwendigen Anforderungen.


Zurück zur Übersicht der Programmmaßnahmen