LAWA-Programmmaßnahme 072
Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung
Programmmaßnahme - 072 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur von Sohle und Ufer mit baulicher Änderung der Linienführung z.B. Maßnahmen zur Neutrassierung (Remäandrierung) oder Aufweitung des Gewässergerinnes. Geht im Gegensatz zu Maßnahme 70 über das Initiieren hinaus. |
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Belastungstyp nach WRRL, Anhang II EU-Art nach HWRM-RL |
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Morphologie |
Zuordnung Richtlinie | WRRL/OW |
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL | M1 |
EU-Schlüsselmaßnahme | 6 |
Bisherige Bezeichnung (NRW) | HY_OW_U17_Morphologie |
Bereich OW/GW | OW |
Art der Erfassung/Zählweise | Länge [km] |
Signifikante Belastung (nach WRRL, Anhang II) |
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen |
Belastung/Ursache | Morphologie |
Vollzugsmaßnahme |
Zugeordnete Vollzugsmaßnahmen:
Siehe zu G1.3.1 und G1.3.2 auch Maßnahmen/HY OW U44 Morphologie
Ausbildung eines asymetrischen Querprofils/streckenweise Gewässerbettaufweitung, Entwicklung von Sedimentbänken, Einbau von Holzstrukturen, Öffnen bestehender Ufersicherung (Steinschüttung), freie Umlagerungsdynamik des Sedimentes, Ausbildung eines pendelnden Verlaufes, Ausbildung von Nebengrinnen dem Referenztyp entsprechend |
Wirkung | - |
Nebenwirkungen | |
Rechtliche Grundlagen |
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Potenzieller Maßnahmenträger | Wasserverband, Kommune |
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen | - |
Hinweise zur Kostenermittlung |
Standardkostenansätze:
Von den Geschäftstellen sind pro Wasserkörpergruppe die erforderlichen Gewässerlängen mit dem am besten passenden Ansatz (unterer/mittlerer/oberer) zu multiplizieren um die Investitionen zu erhalten. Kosten für erforderlichen Grunderwerb zur Bereitstellung eines Entwicklungskorridors sind nicht quantifiziert. Folgende Hinweise können bei der Einstufung behilflich sein: Kostenschätzung für das Entfernen von Sohl - und Uferverbau: Pro Gewässerstrukturgüteklasse sind ca. 50€/m anzusetzen, insbesondere eventuell geänderte Unterhaltungskosten sind im Nachhinein zu berücksichtigen. Kostenschätzung für Maßnahmen zum Totholzangebot: a) Neuanpflanzung Ufergehölze:
b) Gehölzentfernung:
Kostenschätzung für Neutrassierung des Gerinnes:
Für die Neutrassierung ist i. d. R. ein Entwicklungskorridor erforderlich sowie ein Verfahren nach § 31 WHG Kostenschätzung für Aufweitung des Gerinnes:
Flächen für die Aufweitung oder ein Entwicklungskorridor sind bereitzustellen. Häufig Verfahren nach § 31 WHG. Kostenschätzung für die Anlage von Initialgerinnen: Die Kosten liegen aufgrund der geringeren Dimensionierung entsprechend niedriger als die Kostenansätze bei einer Neutrassierung (rd. 25-50%). Entwicklungskorridor ist bereitzustellen, zumeist Verfahren nach § 67 ff WHG. |
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen | In der Regel ist ein ein Verweis auf den zugehörigen Umsetzungsfahrplan (Kooperation) erforderlich. Werden Ergänzungen des UFP für erforderlich gehalten sind diese stichwortartig (Art, Lage, Umfang) festzuhalten. |
Bemerkung | In der Regel handelt es sich hier um Maßnahmen zum "Bau" eines Strahlursprungs oder eines Trittsteins. Die notwendigen Einzelmaßnahmen sind im Umsetzungsfahrplan hinterlegt, auf den verweisen werden sollte. Soweit Ergänzungen für den UFP erforderlich sind, sollten diese kurz beschrieben (wo, was, wer, wann) und im Maßnahmenprogramm dokumentiert werden. |
Hinweise zum Umsetzungsstatus | Siehe: Umsetzungsstand von Programmmaßnahmen |
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn | wenn der geplante Entwicklungskorridor für das Gewässer dauerhaft gesichert ist und die geplanten Einzelmaßnahmen umgesetzt sind. |
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