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Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Foto zeigt einen aufgeschlagenen Kalender bzw. Tagesplaner.

Zeitplan und Arbeitsprogramm 2022-2027

Bis zum 22.12.2021 war der dritte Bewirtschaftungsplan für die Oberflächengewässer und die Grundwasservorkommen in NRW aufzustellen. Hier finden Sie Informationen über die Zeitplanung und das Arbeitsprogramm, die für die Bewirtschaftungsplanung in NRW vorgesehen sind.

Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung der WRRL. In diesem Zusammenhang sind besonders zu nennen

  • der Zugang zu Hintergrunddokumenten, welche für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne herangezogen wurden,
  • das dreistufige Anhörungsverfahren zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne sowie
  • die aktive Information und Beteiligung interessierter Stellen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Ländern werden in allen Arbeitsphasen Vertreterinnen und Vertreter aller Wassernutzer im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder in Gewässerbeiräten, Gebietsforen oder ähnlichen Gremien in die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse der Länder einbezogen und aktiv beteiligt.

Anhörung der Öffentlichkeit

Die Anhörung der Öffentlichkeit unterteilt sich in drei Phasen, welche die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne begleiten. Sie beginnt spätestens drei Jahre vor Beginn des Zeitraumes, auf den sich die Bewirtschaftungspläne beziehen. Jeweils bis sechs Monate nach Veröffentlichung des aktuellen Anhörungsdokuments können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Erste Phase – Zeitplan und Arbeitsprogramm

In der ersten Phase erfolgte die Anhörung zu Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne sowie zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Mit dem Zeitplan und dem Arbeitsprogramm wurden die notwendigen Schritte bis zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne veranschaulicht. Die Stellungnahmen konnten bis zum 22.06.2019 abgegeben werden.

Zweite Phase – Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung

In der zweiten Phase wurde der vorläufige Überblick über die für das Einzugsgebiet festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung angehört. Damit wurde verdeutlicht, welche fachlichen Schwerpunkte bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne gesetzt werden. Die Anhörung endete am 22.06.2020.

Dritte Phase – Entwurf der aktualisierten Bewirtschaftungspläne

Die wohl wichtigste und aussagekräftigste dritte Anhörungsphase endete am 22.06.2021. Bis dahin konnte der Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplans eingesehen werden. Im Bewirtschaftungsplan sind alle relevanten Informationen über den Zustand der Gewässer und Grundwasserkörper in NRW, die zugrunde liegenden Belastungsfaktoren und die notwendigen Maßnahmen zusammengefasst. Ergänzt wird der Bewirtschaftungsplan durch weitere Hintergrunddokumente, die vertieft über einzelne Themen oder Handlungsbereiche informieren.

Aktivitäten zur Erarbeitung des dritten Bewirtschaftungsplans
Wann Was
2018-2021 Fortsetzung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms im 2. Bewirtschaftungszyklus
2019 Aktualisierung der Zustandsbewertung der Wasserkörper und Fortschreibung der Bestandsaufnahme für den 3. Bewirtschaftungszyklus
2019 Zusammenstellung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die Periode 2022-2027
22.12.2019 Veröffentlichung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas
22.12.2019-22.6.2020 Möglichkeit der Stellungnahme zu den "Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen"
2019-2020 Aktualisierung und Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas
22.12.2020 Veröffentlichung des Entwurfs des 3. Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas
22.12.2020-22.06.2021 Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans
22.12.2021 Veröffentlichung des 3. Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas und des zugehörigen Maßnahmenprogramms

Hochwasserrisikomanagementplan 2016-2021 - Start der Öffentlichkeitsbeteiligung

Vom 1. April bis zum 30. Juni 2015 können Sie Ihre Stellungnahme abgeben

Derzeit sind in Nordrhein-Westfalen für 448 Gewässer, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement zusammengestellt worden. Sie werden in vier Hochwasserrisikomanagementplänen (Rhein, Maas, Ems, Weser) zusammengefasst, die bis Ende des Jahres 2015 fertig gestellt sein müssen. Grundlage dafür ist die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken der Europäischen Union (EU-HWRM-RL), die vom Bundestag in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) übernommen wurde. In NRW wird die Umsetzung der Richtlinie durch das Landesumweltministerium koordiniert.

Die Bezirksregierungen als federführende Behörden bei der Aufstellung der Pläne haben am 1. April 2015 die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebiete Rhein, Maas, Ems und Weser in NRW offengelegt. Als Grundlage dienten die für eine Gewässerstrecke von ca. 6000 km landesweit vorliegenden Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten, aus denen die potenzielle Gefährdung durch Hochwasserereignisse hervorgeht. Mit der zugehörigen Maßnahmenplanung wird angestrebt, die Risiken für Schutzgüter wie die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Neben Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes liegt ein besonderes Augenmerk auf der Vorsorge und auf Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Schadenspotenzialen in den betroffenen Gebieten.

Nachdem die Hochwasserrisikomanagementpläne mit den zuständigen Akteuren wie z. B. Kommunen, Kreisen, Wasser- und Deichverbänden und weiteren interessierten Stellen wie z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbänden, Wirtschafts- und Kulturinstitutionen und Bürgerinitiativen im Entwurf aufgestellt worden sind, haben jetzt die Bürgerinnen und Bürger das Wort und können bis zum 30. Juni 2015 ihre Meinung zu den vorgelegten Dokumenten äußern.

Die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne Rhein, Maas, Ems und Weser in NRW und die zugehörigen Dokumente stehen bis zum 30. Juni 2015 zur Einsicht und Stellungnahme bereit.

Eine komfortable Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bietet das System Beteiligung online, das Sie unter www.beteiligung-online.nrw.de/bo_hwrmrl erreichen.

In gedruckter Form können Sie die Dokumente bei den Bezirksregierungen einsehen. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung.

In einem dicht besiedelten und industrialisierten Land wie Nordrhein-Westfalen ist der Hochwasserschutz eine unverzichtbare und dringende Aufgabe. Durch einen vorbeugenden Hochwasserschutz schützen wir die menschliche Gesundheit genauso wie die Umwelt, das Wirtschaftsleben und das Kulturerbe des Landes.

In Nordrhein-Westfalen haben wir in den letzten Jahrzehnten bereits viel für den Schutz vor Hochwasser getan: Für etliche Flüsse wurden Hochwasseraktionspläne erarbeitet und umgesetzt, der technische Hochwasserschutz wurde immer weiter verbessert und die Gefahrenabwehr optimiert. Landes- und Regionalplanung haben die Hochwasservorsorge in ihren Plänen verankert. In hochwassergefährdeten Gebieten wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen bestimmte Nutzungen vorsorglich untersagt oder nur mit Genehmigung erlaubt sind. Darüber hinaus sind an vielen Orten Rückhalteräume und natürliche Überflutungsflächen entstanden oder reaktiviert worden, die den Flüssen und Bächen mehr Raum geben und gleichzeitig die Lebensqualität verbessern.

Die Gefahr ist jedoch nicht gebannt. Hochwasser sind Naturphänomene, die aller Voraussicht nach zukünftig eher zu- als abnehmen werden. Damit müssen wir umgehen.

Mit dem „Hochwasserrisikomanagement“ hat die Europäische Union einen neuen Begriff verbindlich eingeführt. Durch die Verdeutlichung der hochwasserbedingten Risiken und darauf aufbauenden Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Umgangs mit dem Hochwasser sollen bestehende Hochwasserrisiken verringert werden. Dabei geht es nicht darum, das Rad neu zu erfinden, sondern bestehende Aktivitäten zu bündeln, Prioritäten zu setzen, Maßnahmen konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen.

Grundgedanke ist, dass verschiedene in einer Region im Bereich Hochwasser mitwirkende Disziplinen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft in einem kontinuierlichen, zyklischen Prozess enger zusammenarbeiten und gemeinsam ein Maßnahmenpaket schnüren – den sogenannten Hochwasserrisikomanagementplan.

Laufende Aktivitäten werden dabei sinnvoll in ein Gesamtkonzept eingebunden, fehlende identifiziert und initiiert. Die systematische Zusammenarbeit nutzt Synergien und verhindert, dass Maßnahmen an einem Ort zu Lasten eines anderen gehen.

Hochwasserrisikomanagementplan 2016-2021 - Start der Öffentlichkeitsbeteiligung

Vom 1. April bis zum 30. Juni 2015 können Sie Ihre Stellungnahme abgeben

Derzeit sind in Nordrhein-Westfalen für 448 Gewässer, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement zusammengestellt worden. Sie werden in vier Hochwasserrisikomanagementplänen (Rhein, Maas, Ems, Weser) zusammengefasst, die bis Ende des Jahres 2015 fertig gestellt sein müssen. Grundlage dafür ist die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken der Europäischen Union (EU-HWRM-RL), die vom Bundestag in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) übernommen wurde. In NRW wird die Umsetzung der Richtlinie durch das Landesumweltministerium koordiniert.

Die Bezirksregierungen als federführende Behörden bei der Aufstellung der Pläne haben am 1. April 2015 die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebiete Rhein, Maas, Ems und Weser in NRW offengelegt. Als Grundlage dienten die für eine Gewässerstrecke von ca. 6000 km landesweit vorliegenden Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten, aus denen die potenzielle Gefährdung durch Hochwasserereignisse hervorgeht. Mit der zugehörigen Maßnahmenplanung wird angestrebt, die Risiken für Schutzgüter wie die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Neben Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes liegt ein besonderes Augenmerk auf der Vorsorge und auf Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Schadenspotenzialen in den betroffenen Gebieten.

Nachdem die Hochwasserrisikomanagementpläne mit den zuständigen Akteuren wie z. B. Kommunen, Kreisen, Wasser- und Deichverbänden und weiteren interessierten Stellen wie z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbänden, Wirtschafts- und Kulturinstitutionen und Bürgerinitiativen im Entwurf aufgestellt worden sind, haben jetzt die Bürgerinnen und Bürger das Wort und können bis zum 30. Juni 2015 ihre Meinung zu den vorgelegten Dokumenten äußern.

Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne auf www.flussgebiete.nrw.de

Online-Beteiligung zum Hochwasserrisikomanagementplan


Die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne Rhein, Maas, Ems und Weser in NRW und die zugehörigen Dokumente stehen bis zum 30. Juni 2015 zur Einsicht und Stellungnahme bereit.

Eine komfortable Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bietet das System Beteiligung online, das Sie unter www.beteiligung-online.nrw.de/bo_hwrmrl erreichen.

In gedruckter Form können Sie die Dokumente bei den Bezirksregierungen einsehen. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung.

In einem dicht besiedelten und industrialisierten Land wie Nordrhein-Westfalen ist der Hochwasserschutz eine unverzichtbare und dringende Aufgabe. Durch einen vorbeugenden Hochwasserschutz schützen wir die menschliche Gesundheit genauso wie die Umwelt, das Wirtschaftsleben und das Kulturerbe des Landes.

In Nordrhein-Westfalen haben wir in den letzten Jahrzehnten bereits viel für den Schutz vor Hochwasser getan: Für etliche Flüsse wurden Hochwasseraktionspläne erarbeitet und umgesetzt, der technische Hochwasserschutz wurde immer weiter verbessert und die Gefahrenabwehr optimiert. Landes- und Regionalplanung haben die Hochwasservorsorge in ihren Plänen verankert. In hochwassergefährdeten Gebieten wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen bestimmte Nutzungen vorsorglich untersagt oder nur mit Genehmigung erlaubt sind. Darüber hinaus sind an vielen Orten Rückhalteräume und natürliche Überflutungsflächen entstanden oder reaktiviert worden, die den Flüssen und Bächen mehr Raum geben und gleichzeitig die Lebensqualität verbessern.

Die Gefahr ist jedoch nicht gebannt. Hochwasser sind Naturphänomene, die aller Voraussicht nach zukünftig eher zu- als abnehmen werden. Damit müssen wir umgehen.

Mit dem „Hochwasserrisikomanagement“ hat die Europäische Union einen neuen Begriff verbindlich eingeführt. Durch die Verdeutlichung der hochwasserbedingten Risiken und darauf aufbauenden Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Umgangs mit dem Hochwasser sollen bestehende Hochwasserrisiken verringert werden. Dabei geht es nicht darum, das Rad neu zu erfinden, sondern bestehende Aktivitäten zu bündeln, Prioritäten zu setzen, Maßnahmen konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen.

Grundgedanke ist, dass verschiedene in einer Region im Bereich Hochwasser mitwirkende Disziplinen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft in einem kontinuierlichen, zyklischen Prozess enger zusammenarbeiten und gemeinsam ein Maßnahmenpaket schnüren – den sogenannten Hochwasserrisikomanagementplan.

Laufende Aktivitäten werden dabei sinnvoll in ein Gesamtkonzept eingebunden, fehlende identifiziert und initiiert. Die systematische Zusammenarbeit nutzt Synergien und verhindert, dass Maßnahmen an einem Ort zu Lasten eines anderen gehen.