Umsetzung der LAWA-Beschlüsse zur Bewirtschaftungsplanung in NRW
Die Dokumente der LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) geben umfangreiche Hinweise zur Bewirtschaftungsplanung. Herausgehoben wurde bei der Stakeholder-Konferenz 2020 die neue Festlegung zum Umsetzungsstatus von Maßnahmen. Die neue fünfstufige Einteilung des Umsetzungsstatus (in Anlehnung an das Vorgehen bei der Hochwasserrisikomanagementplanung) verfeinert die bekannte Unterteilung in drei Stufen und wird anhand von Beispielen erläutert.
Der Fokus liegt auf dem neu eingeführten Begriff „ergriffen“. Die neue Bezeichnung „ergriffen“ bedeutet, dass Maßnahmen zwar identifiziert wurden, aber noch nicht alle begonnen bzw. abgeschlossen sein müssen. Die LAWA hat die fünfstufige Einteilung weiter präzisiert und die unter die jeweilige Kategorie fallenden Maßnahmen beschrieben.
NRW hat die von der LAWA entwickelte Einteilung weiter konkretisiert und auf die zum Teil NRW-spezifischen Instrumente (wie z. B. Maßnahmenübersichten), aber auch Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte angewendet und beschrieben. In der Konferenz wurden Beispiele vorgestellt, ab wann eine Maßnahme als „laufend“ und damit als „ergriffen“ eingestuft wird.
Alle Programmmaßnahmen, die erst nach 2027 ergriffen werden können, müssen mit einer Begründung versehen werden, warum sich die Maßnahmen verzögern. Fristverlängerungen sollen möglichst kurz gewählt werden. Die LAWA setzt weiterhin 6-Jahres-Zyklen über 2027 hinaus als Orientierung für die Bewirtschaftungsplanung an.
Ergänzend wurden die Vorgehensweisen zur Festlegung der Bewirtschaftungsziele und zur Anwendung des „Transparenzansatzes“ dargestellt.
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