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Zwischenbilanz 2018 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Zwischenbilanz 2018 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie


Der im März 2019 veröffentlichte Bericht der  Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zeigt den Stand der Umsetzung der Maßnahmenprogramme zur Halbzeit des zweiten Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 in Deutschland.

Ende 2018 war die Halbzeit des zweiten Bewirtschaftungszyklus zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht. Schon im Juni 2018 stellte die Umweltministerkonferenz auf ihrer 90. Sitzung fest, "dass bereits erhebliche Anstrengungen zur Erreichung des Ziels des guten Zustands der Gewässer unternommen und sichtbare Erfolge erzielt wurden".

Die zum Weltwassertag am 22.3.2019 veröffentlichte Broschüre "Umsetzungsstand der Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie - Zwischenbilanz 2018" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) belegt diese Aussage mit Ende 2018 erhobenen Daten. Darüber hinaus werden bereits erfolgreich umgesetzte Maßnahmen aus den Bundesländern beispielhaft und anschaulich beschrieben. Der Umsetzungsstand in Nordrhein-Westfalen findet sich hier in den Daten der Flussgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas wieder.

Für die wichtigsten Handlungsfelder, wie zum Beispiel die Verbesserung der Gewässerstruktur, die Reduzierung von Stoffeinträgen durch Abwasserbehandlungsanlagen oder die Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, wird der Umsetzungsstand auf der Ebene der großen Flussgebiete in Deutschland dargestellt. So wurdenbeispielsweise auf über 3.800 km Fließgewässerstrecke Verbesserungen der Gewässerstruktur und an etwa 3.900 Wanderhindernissen die Herstellung der Durchwanderbarkeit in Umsetzung oder bereits fertiggestellt. Mehr als zwei Drittel der vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserbehandlung konnten bereits begonnen bzw. abgeschlossen werden. Viele weitere Maßnahmen befinden sich zurzeit in der Vorbereitung, so dass sich der Umsetzungsgrad bis zum Ende des Zyklus im Jahr 2021 weiter erhöhen wird.

 


		Umsetzungsstand 2018 der Maßnahmen aus dem zweiten Bewirtschaftungsplan. Quelle: LAWA

Trotz all dieser Anstrengungen muss damit gerechnet werden, dass die Ziele der WRRL bis Ende 2027 nicht in allen Wasserkörpern vollständig erreicht werden. Hemmnisse sind z. B. der natürlich bedingte Zeitraum bis zum Eintreten einer messbaren Wirkung vieler Maßnahmen, denn selbst wenn Gewässer renaturiert oder Einleitungen abgestellt sind, benötigen Tiere und Pflanzen oft viele Jahre, um in die verbesserten Gewässerabschnitte zurückzukehren.  In den Grundwasserkörpern sind es die langen Verweilzeiten und die großen Wassermengen, die dazu führen, dass der Austausch belasteter Grundwasservorräte erst mehrere Jahrzehnte nach der Umsetzung von Maßnahmen beendet ist. Auch die Verfügbarkeit von Flächen, die oft langen Planungs- und Genehmigungsprozesse und nicht zuletzt die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen, erschweren die rechtzeitige Umsetzung der umfassenden Maßnahmenprogramme.

Die Öffentlichkeit, Vereine und Verbände, Gemeinden und Initiativen sind eingeladen, die Länder und Flussgebietsgemeinschaften bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer auch weiterhin tatkräftig zu unterstützen, denn lebendige Gewässer und sauberes Wasser sind wesentliche Lebensgrundlagen für Mensch und Natur.