LAWA-Programmmaßnahme 069
Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen/Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gemäß DIN 4048 bzw. 19700 Teil 13
Programmmaßnahme - 069 Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen/Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gemäß DIN 4048 bzw. 19700 Teil 13 Maßnahmen an Wehren, Abstürzen und Durchlassbauwerken zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit, z.B. Rückbau eines Wehres, Anlage eines passierbaren Bauwerkes (Umgehungsgerinne, Sohlengleite, Rampe, Fischauf- und -abstiegsanlage), Rückbau/Umbau eines Durchlassbauwerkes (Brücken, Rohr- und Kastendurchlässe, Düker, Siel- u. Schöpfwerke u. ä.), optimierte Steuerung eines Durchlassbauwerks (Schleuse, Schöpfwerk u.ä.), Schaffen von durchgängigen Buhnenfeldern |
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Belastungstyp nach WRRL, Anhang II EU-Art nach HWRM-RL |
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen: Durchgängigkeit |
Zuordnung Richtlinie | WRRL/OW |
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL | M2 |
EU-Schlüsselmaßnahme | 5 |
Bisherige Bezeichnung (NRW) | HY_OW_U19_Durchgängigkeit |
Bereich OW/GW | OW |
Art der Erfassung/Zählweise | Einzelmaßnahme [Anzahl] |
Signifikante Belastung (nach WRRL, Anhang II) |
Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen |
Belastung/Ursache | Durchgängigkeit |
Vollzugsmaßnahme | siehe "Handbuch Querbauwerke", Herausgeber MKULNV, 1. Auflage 2005 und LUA Merkblatt Nr.18 "Ökologische Durchgängigkeit von Hochwasserrückhaltebecken"; Essen: LUA 1999, 28 S. |
Wirkung |
Positive Wirkung auf die Komponenten Fische und Makrozoobenthos. Verbesserung der longitudinalen Durchgängigkeit für die Biozönose, den Sedimenttransport und den Stoffhaushalt. Bei Fischabstiegsanlagen Verhinderung/Vermeidung der Verluste der Abwanderung.... |
Nebenwirkungen | |
Rechtliche Grundlagen |
Berücksichtigung und Anwendung der Blauen Richtlinie in jeweils aktueller Fassung. |
Potenzieller Maßnahmenträger | - |
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen |
Von einer signifikanten Nutzungseinschränkung ist grundsätzlich auszugehen,
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Hinweise zur Kostenermittlung |
Standardkostenansätze:
Von den Geschäftstellen ist pro Wasserkörpergruppe die Anzahl der Bauwerke mit dem am besten passenden Ansatz (unterer/mittlerer/oberer) zu multiplizieren. Die Summe dieser Beträge ergibt die Investitionen der Programmmaßnahme pro Wasserkörpergruppe. |
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen | Es sollten Aussagen getroffen werden zum Maßnahmenträger und zu Vereinbarungen (Finanzierungsaussagen,…) |
Bemerkung | Unter diese Programmmaßnahmen sollen alle Bauwerke gefasst werden, welche nicht als Stauanlage erfasst werden, d.h. auch Verrohrungen. |
Hinweise zum Umsetzungsstatus | - |
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn | - |
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