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Organisation und Zuständigkeiten in NRW

Im Osten liegen die 2 TEZG der Maas Nord und Süd, im Westen und äußersten Süden der östlichen Hälfte von NRW liegt die FGE Weser. An die Weser schließt sich im Nordwesten die FGE Ems an. Den größten Bereich in der Mitte von NRW nimmt das TEZG des Rheins ein. Der Rheingraben Nord verläuft entlang des Rheins, westlich davon liegen von Nord nach Süd die TEZG: Deltarhein NRW, Lippe, Emscher, Ruhr, Wupper, Sieg NRW und im äußersten Süden die kleinen Bereiche von Mittelrhein/Mosel. Südöstlich liegt das TEZG Erft.

Organisation und Zuständigkeiten in NRW

Der Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist eine klare Aufgabenverteilung. Hier erfahren Sie mehr über die Aufgaben der verschiedenen Behörden in Nordrhein-Westfalen.

Verantwortung für die Umsetzung der Wasserrahmen- und Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmen- und Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.

Das MUNV entwirft und veröffentlicht den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm, übernimmt die Steuerung des Gesamtprozesses für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne und führt die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211 4566-0
Fax: 0211 4566-946
E-Mail: poststelle [at] munv.nrw.de (poststelle[at]munv[dot]nrw[dot]de)

Zuständigkeit der Bezirksregierungen

Für die Organisation der Abläufe in den Teileinzugsgebieten sind die Bezirksregierungen zuständig. Hier werden die Entwürfe für die Maßnahmenprogramme erstellt und die Umsetzung überwacht und koordiniert. Die Bezirksregierungen bieten während der Beteiligungsphasen auch die Möglichkeit zur Einsicht in die ausgedruckten Anhörungsunterlagen.

Kontaktpersonen für die Belange der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sind auf den jeweiligen Seiten der Teileinzugsgebiete genannt. Klicken Sie dazu einfach auf den Link zum jeweiligen Teileinzugsgebiet.

TeileinzugsgebietZuständige Bezirksregierung

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931 82-0
Fax: 02931 822520
poststelle[at]bezreg-arnsberg.nrw.de (poststelle[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Detmold

Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Tel.: 05231 71-0
Fax: 05231 71-1295
poststelle[at]bezreg-detmold.nrw.de (poststelle[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475-0
Fax: 0211 475-2671
poststelle[at]brd.nrw.de (poststelle[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel.: 0221 147-0
Fax: 0221 147-2879
poststelle[at]bezreg-koeln.nrw.de (poststelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3
48128 Münster
Tel.: 0251 411-0
Fax: 0251 411-2561
dez54[at]brms.nrw.de (dez54[at]brms[dot]nrw[dot]de)

 


 

Untere Wasserbehörden

Auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sind die Unteren Wasserbehörden für die EG-WRRL zuständig. Ihre konkreten Aufgaben sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz festgelegt.

Im Rahmen der Gewässeraufsicht, zu der sie das Landeswassergesetz NRW in § 93 verpflichtet, müssen sie insbesondere  gewährleisten, dass in den Gewässern ihres Zuständigkeitsbereichs (sogenannte "sonstige Gewässer") die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes (§§ 27 bis 31) eingehalten werden. Dazu ergreifen sie - unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm - die Maßnahmen, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele erforderlich sind. Das kann ein erweitertes Monitoring zur Ursachenforschung sein, eine Anpassung der Planung, eine bessere Koordinierung, das Treffen behördlicher Anordnungen und nicht zuletzt die Genehmigung von Maßnahmen sein.

Die Kontaktdaten der Wasserbehörden haben wir hier für Sie zusammengefasst: