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Die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die Abbildung zeigt einen renaturierten Abschnitt der Ems in der offenen Landschaft

Das Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist ein guter Zustand für alle Gewässer und Grundwasservorkommen. Daher verpflichtet sie alle Mitgliedsstaaten, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten und den Zustand belasteter Gewässer zu verbessern.

1. Erwägungsgrundsatz der EG-WRRL:

"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss."

Aufgrund der besonderen Bedeutung, die dem Wasser und damit auch den Gewässern zukommt, verfolgt die EG-WRRL folgende grundlegende Ziele:

  • Alle Gewässer – Grundwasser und Oberflächengewässer – sind prinzipiell zu schützen.
  • Bis zu einem vorgegebenen Termin ist für alle Gewässer und das Grundwasser ein "guter Zustand" zu erreichen.
  • Alle Bewirtschaftungsprozesse und -maßnahmen werden auf der Ebene der Flussgebiete (in NRW: Rhein, Weser, Ems und Maas) koordiniert.
  • Neben Einleitungsgrenzwerten werden auch Gütevorgaben gemacht ("Immissionsprinzip").
  • Die Preise für Wassernutzungen sollen die tatsächlichen Kosten, die sich aus der Wassernutzung ergeben, widerspiegeln.
  • Die Bürgerinnen und Bürger sollen in alle Prozesse eingebunden werden.

Der Standard des Gewässerschutzes ist nach der Wasserrahmenrichtlinie der "gute Zustand" eines Gewässers. Ein Gewässer im "guten Zustand" weicht nur wenig vom natürlichen Zustand ab und es erfüllt alle EU-Normen zur Wasserqualität. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedsstaaten, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten und den Zustand belasteter Gewässer zu verbessern.

Das Kernziel für Oberflächengewässer ist der "gute ökologische Zustand" und der "gute chemische Zustand". Für die Bewertung eines Gewässers spielen die wesentlichen biologischen und chemischen sowie die strukturellen und physikalischen Merkmale eine Rolle. Künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper können den guten Zustand, z. B. aufgrund der Nutzbarkeit für die Schifffahrt, nicht erreichen, hier ist das Ziel das "gute ökologische Potenzial".

Für das Grundwasser ist das Ziel ein "guter chemischer und mengenmäßiger Zustand". Zur Bewertung des chemischen Zustands sind die Schadstoffkonzentrationen und die Leitfähigkeit im Grundwasserkörper zu beurteilen. Für den mengenmäßigen Zustand ist das Ausmaß, in dem ein Grundwasserkörper durch direkte und indirekte Entnahme beeinträchtigt wird, zu betrachten.

Es werden auch Schutzgebiete betrachtet, die entweder dem Schutz der Gewässer selbst oder zum Erhalt wasserabhängiger Lebensräume und Arten dienen.

Weitere Informationen zu den Bewirtschaftungszielen und zum ökologischen Potenzial finden Sie auf den folgenden Seiten: