LAWA-Programmmaßnahme 099
Maßnahmen zur Reduzierung anderer anthropogener Belastungen (GW)
Programmmaßnahme - 099 Maßnahmen zur Reduzierung anderer anthropogener Belastungen (GW) Maßnahmen zur Verringerung anderer anthropogener Belastungen auf GWK, die nicht einem der vorgenannten Belastungsgruppen (vgl. Nr. 19 bis 98) zuzuordnen sind, z.B. Versauerung durch Forstwirtschaft |
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Belastungstyp nach WRRL, Anhang II EU-Art nach HWRM-RL |
Andere anthropogene Auswirkungen: Sonstige anthropogene Belastungen |
Zuordnung Richtlinie | WRRL/GW |
Wechselwirkung WRRL-HWRMRL | M3 |
EU-Schlüsselmaßnahme | - |
Bisherige Bezeichnung (NRW) | SO_GW_U20_Sonstige anthropogene Belastungen |
Bereich OW/GW | GW |
Art der Erfassung/Zählweise | Einzelmaßnahme [Anzahl] |
Signifikante Belastung (nach WRRL, Anhang II) |
Andere anthropogene Auswirkungen |
Belastung/Ursache | Sonstige anthropogene Belastungen |
Vollzugsmaßnahme | Alle Maßnahmen, die sich aus der ausführlichen Beschreibung der zugrunde liegenden Belastungen ergeben. |
Wirkung | - |
Nebenwirkungen | |
Rechtliche Grundlagen | - |
Potenzieller Maßnahmenträger | - |
Kriterien für signifikante Nutzungseinschränkungen | - |
Hinweise zur Kostenermittlung | - |
Dokumentationsbedarf seitens der Geschäftsstellen | Die Art der Belastung muss in der Beschreibung der Maßnahme klar hinterlegt werden. |
Bemerkung | In der Regel ist vor Anwendung dieser Maßnahme eine Rücksprache mit dem MULNV notwendig! |
Hinweise zum Umsetzungsstatus | - |
Die Maßnahme ist abgeschlossen, wenn | Eine eindeutige Beschreibung des Ziels der Maßnahme ist in der Beschreibung (und ggf. den behördeninternen Hinweisen) zu hinterlegen. Soweit eine Maßnahme dauerhaft benötigt wird, ist dies ebenfalls bereits bei der Maßnahmenhauswahl zu dokumentieren. |
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