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Monitoringleitfaden – Grundwasser

Auf dem Foto ist ein aufgerolltes Maßband zu sehen, dass in ein Rohr an einer Grundwassermessstelle hineinreicht.

Monitoringleitfaden – Grundwasser

Der Monitoringleitfaden beschreibt die in NRW zugrunde liegende Konzeption der Grundwassermessstellennetze zur Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper.

Der aktuell gültige Monitoringleitfaden Grundwasser zur Zustandsermittlung für den 3. Bewirtschaftungsplan (Stand: 12/2018) beschreibt die in NRW zugrunde liegende Konzeption der Grundwassermessstellennetze gemäß § 9 GrwV zur repräsentativen Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Darüber hinaus beschreibt der Monitoringleitfaden Grundwasser die für den 3. Bewirtschaftungsplan gültige Methodik zur Ermittlung von Zustand und Trend der Grundwasserkörper in mengenmäßiger und chemischer Hinsicht. Im Anhang 2 dieses Leitfadens ist die Vorgehensweise für den 2. Bewirtschaftungsplan dokumentiert.  Anhang 1 enthält darüber hinaus die im Zeitraum 2003/2004 festgelegten Vorgaben und einige Anwendungsbeispiele zur Auswahl repräsentativer Messstellen aus dem insgesamt bedeutend umfangreicheren Grundwassermessstellenpool der Grundwasserdatenbank.

Risikoanalyse Grundwasser

Alle sechs Jahre wird entsprechend den Vorgaben der Grundwasserverordnung eine umfassende Bestandsaufnahme der Grundwasserkörper vorgenommen. Die dritte Bestandsaufnahme war bis zum 22.12.2019 abzuschließen. Dabei wird ermittelt, ob ein Grundwasserkörper gefährdet ist, die Ziele der EG-WRRL zu erfüllen (hinsichtlich Menge oder Chemie).

Die Risikobeurteilung betreffend die Zustandsziele blickt in die Zukunft, während die Zustandsbeurteilung auf die Entwicklung zurückblickt (RBMP: River Basin Management Plan („Bewirtschaftungsplan für Flusseinzugsgebiete“)). Quelle: CIS -Leitfaden Nr. 18 und Nr. 26

Diese sogenannte „Risikoanalyse“ bezieht sich jeweils auf die Frage, ob die Zielerreichung bis zum Ende der nächsten Bewirtschaftungsperiode (Prognose: bis 2027) ggf. gefährdet ist oder nicht. Im Gegensatz dazu wird bei der – ebenfalls alle sechs Jahre stattfindenden – Zustandsbewertung ermittelt, ob der aktuelle Status – ausgehend von dem jeweils vorausgehenden Monitoringzyklus (aktuell: 2013-2018) – gut ist oder nicht.

 

Zu sehen ist eine Grafik mit einer Linie, die einen horizontalen Balken in der Mitte teilt. Dieser Schnittpunkt ist der Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Von hier aus zeigt ein Pfeil nach links in die Vergangenheit für die Zustandsbeurteilung und ein Pfeil nach rechts in die Zukunft für den guten Zustand am Ende der Bewirtschaftungsplanung.
Die Risikobeurteilung betreffend die Zustandsziele blickt in die Zukunft, während die Zustandsbeurteilung auf die Entwicklung zurückblickt (RBMP: River Basin Management Plan („Bewirtschaftungsplan für Flusseinzugsgebiete“)) / © CIS -Leitfaden Nr. 18 und Nr. 26

 

Die Vorgaben und fachliche Umsetzung für die Zustandsermittlung Grundwasser sind im oben genannten Monitoringleitfaden Grundwasser ausführlich erläutert.

Die Vorgaben und fachliche Umsetzung für die Durchführung der Bestandsaufnahmen Grundwasser und zur Ermittlung der gefährdeten Grundwasserkörper („Risikoanalyse“) sind im Leitfaden zur Bestandsaufnahme Grundwasser nachzulesen.

Leitfaden 3. Bestandsaufnahme Grundwasser, Anlagen und Anhänge

Das Rahmendokument „Leitfaden 3. Bestandsaufnahme Grundwasser“ enthält eine allgemeingültige Rahmenkonzeption zur Bestandsaufnahme Grundwasser nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie und deren Umsetzung im Land Nordrhein-Westfalen. Basierend auf der Arbeitshilfe der LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser aus dem Jahr 2013 zur Durchführung der Bestandsaufnahme Grundwasser werden allgemeingültige Informationen und NRW-spezifische Vorgehensweisen im Überblick beschrieben.

Spezifische Regelungen der einzelnen EG-WRRL-Planungszyklen werden in den Anlagen und zugehörigen Anhängen wiedergegeben, die nachfolgend aufgelistet sind.  Die Methodik zur Durchführung der Risikoanalyse (aktuell: Dritte Risikoanalyse bzw. 3.Bestandsaufnahme) ist in Anlage 1 vollständig dokumentiert.

Mithilfe der gewählten Aufteilung in ein statisches Zentraldokument zur Rahmenkonzeption und Anlagen/Anhänge zu Methodik und Datengrundlagen ist eine Fortschreibung des Leitfadens für die jeweils gültigen Planungszyklen ebenso möglich wie eine rückblickende Betrachtung auf vergangene Planungszyklen und deren etwaige methodische Unterschiede.

Qualitätssicherung der Grundwassermessstellen

Um die Vorgaben der Grundwasserverordnung (GrwV 2010, zuletzt geändert im Jahr 2017) zur Durchführung einer repräsentativen Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper an dafür geeigneten Grundwassermessstellen zu erfüllen, wurde im Zeitraum 2016-2018 ein „Leitfaden zur Anwendung von Qualitätsanforderungen an Grundwasserstands- und -gütemessstellen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet. Dieser Leitfaden gliedert sich in ein Kerndokument, in dem die fachlichen Vorgaben und Erläuterungen zu den einzelnen Prüf- und Qualitätskriterien gegeben werden, und einen Anhang 1, der die Prüfschemata zu den 39 Qualitätskriterien enthält. Diese 39 Kriterien zur Prüfung der Qualitätsanforderungen an WRRL-Grundwassermessstellen untergliedern sich in die Bereiche

1: Lage & Ausbau

2: Dokumentation und

3: Funktionstüchtigkeit

Die Prüfkriterien sind erstens: Anforderungen an Lage und technische Bauausführung, zweitens Anforderungen an Erst- und Bestandsdokumentation und drittens Anforderungen an den Regelbetrieb.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfkriterien für WRRL-Wasserstands- und Güte-Messstellen / © LANUV NRW